Versicherung will nicht den Radio-Neupreis erstatten
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Versicherung will nicht den Radio-Neupreis erstatten
Moin,
ich habe einen Gebrauchtwagen BJ2011, Vollkasko und Teilkasko versichert. Letztens haben sie in die Karre eingebrochen und das serienmäßige Navigationsgetät geklaut. Neupreis 2011 war 1880€.
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich den mir zustehenden Betrag ausgezahlt bekommen möchte. Soweit so schlecht. Heute bekomme ich einen Brief in dem steht, laut irgendwas stehen mir bei Auszahlung 800€ als Höchstgrenze zu. Gibt es so eine Regelung? Oder versuchen die mich abzuziehen?
ich habe einen Gebrauchtwagen BJ2011, Vollkasko und Teilkasko versichert. Letztens haben sie in die Karre eingebrochen und das serienmäßige Navigationsgetät geklaut. Neupreis 2011 war 1880€.
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich den mir zustehenden Betrag ausgezahlt bekommen möchte. Soweit so schlecht. Heute bekomme ich einen Brief in dem steht, laut irgendwas stehen mir bei Auszahlung 800€ als Höchstgrenze zu. Gibt es so eine Regelung? Oder versuchen die mich abzuziehen?
Moin Ole,
der Herr Baron kann in diesen Tagen nicht online gehen, daher versuche ich mich mal mit einer Antwort: die Versicherung will Dir wohl nur den Wert erstatten, zu dem das Gerät wiederbeschafft werden könnte. Dazu gibt so ein Versicherungsheini die Gerätebezeichnung bei eBay oder einer anderen Handelsplattform ein und guckt, zu welchem Preis er das Ding kaufen könnte. Das Ergebnis (im Zweifel auch mit Screenshot des Angebotes) bildet dann die Berechnungsgrundlage für die Erstattung, die sie Dir anbieten. Ich habe das selber genau so schon erlebt.
Natürlich kann man versuchen nachzuverhandeln, der Ausgang ist aber fraglich. Ein Zeitwert scheint hier übrigens aufgrund der Konstellation 1880 EUR NP vs. 800 EUR Erstattung nicht vorzuliegen, der wäre dann wohl eher bei 1000-1200 EUR. Allerdings fallen die Preise für Navigationsgeräte aufgrund der kurzen Produktzyklen auch recht schnell.
Guck auch mal in die Vertragsbedingungen. Was steht denn da beim Punkt "Schaden durch Diebstahl"?
der Herr Baron kann in diesen Tagen nicht online gehen, daher versuche ich mich mal mit einer Antwort: die Versicherung will Dir wohl nur den Wert erstatten, zu dem das Gerät wiederbeschafft werden könnte. Dazu gibt so ein Versicherungsheini die Gerätebezeichnung bei eBay oder einer anderen Handelsplattform ein und guckt, zu welchem Preis er das Ding kaufen könnte. Das Ergebnis (im Zweifel auch mit Screenshot des Angebotes) bildet dann die Berechnungsgrundlage für die Erstattung, die sie Dir anbieten. Ich habe das selber genau so schon erlebt.
Natürlich kann man versuchen nachzuverhandeln, der Ausgang ist aber fraglich. Ein Zeitwert scheint hier übrigens aufgrund der Konstellation 1880 EUR NP vs. 800 EUR Erstattung nicht vorzuliegen, der wäre dann wohl eher bei 1000-1200 EUR. Allerdings fallen die Preise für Navigationsgeräte aufgrund der kurzen Produktzyklen auch recht schnell.
Guck auch mal in die Vertragsbedingungen. Was steht denn da beim Punkt "Schaden durch Diebstahl"?
Im Grunde hat der Kollege E.T.S. das schon richtig erklärt. Bei KfZ-Versicherungen gilt das was dort im Vertrag steht. Deinen Vertrag kenne ich nicht, daher weiß ich auch nicht was die dürfen und was nicht. Möglicherweise ist die Grenze für fest eingebaute Geräte auf 800 Euro festgesetzt. (Weil die Dinger so häufig geklaut werden) Oder es wird nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt.
In beiden Fällen müsstet Du damit leben. Vielleicht kannst Du aber nochmal konkret darlegen was in dem Brief der Versicherung genau steht. Dann kann ich Dir vielleicht mehr sagen.
Genau das wäre nämlich wichtig.
In beiden Fällen müsstet Du damit leben. Vielleicht kannst Du aber nochmal konkret darlegen was in dem Brief der Versicherung genau steht. Dann kann ich Dir vielleicht mehr sagen.
Herr Hitler äußerte folgendes:"Schaden durch Diebstahl"?
Genau das wäre nämlich wichtig.
Vielleicht nicht ganz so passend bei diesem Thema, da hier aber das Stichwort
gefallen ist, möchte ich hierzu noch etwas anmerken. Bei mir in der Gegend werden in letzter Zeit die Außenspiegel öfters mal abgetreten oder abgefahren ohne Rückmeldung des Schädigers und diese sind dann nur über die Vollkasko als Vandalismus abgedeckt. Sollte so ein Spiegel aber nicht mehr auffindbar sein, kann dieser als gestohlen gemeldet werden und ist wieder als Diebstahl über die Teikasko abdedeckt. Weiterhin decken die Versicherungen in der Teilkasko Glasbruch ab. Hier ist auch ganz wichtig ob in der AKB Glasbruch steht oder ob auch Steinschlag, der oft bei der Hauptuntersuchung oder bei Leasingrückgaben bemängelt wird, versichert ist. Denn ist das Glas nicht gebrochen, muss die Versicherung dann nicht zahlen. Viele Versicherungen schicken daher Gutachter raus, die sich die Scheibe dann nochmal anschauen. Ist die Scheibe z.B. schon ausgebaut worden und dabei gebrochen, kann der Gutachter dann allerdings auch nicht mehr feststellen, wo bzw. ob die vor dem Ausbau gebrochen oder nicht gebrochen war.E. Jakulat äußerte folgendes:"Schaden durch Diebstahl"
So, diese Sache hat ein Ende gefunden.
Also, ich hatte der Versicherung mitgeteilt, dass ich erstmal überlegen möchte, was ich künftig in den Wagen einbaue. Für die Versicherung bedeutet dieses, kein Ersatz, also Grundversorgung. Zack, haben die also 800 Piepen überweisen.
Das grundsätzliche Problem ist aber nicht die Versicherung oder der Versicherungsnehmer, sondern die Tanten vom Callcenter, denn mit Einer von denen hatten ich mich noch unterhalten. Der erzählte etwas, dass ich nicht nachvollziehen konnte.
Als nächsten Schritt habe ich dann eine freundliche Beschwerdemeldung über die HP gemacht und habe gehofft, dass diese Beschwerdemeldung andere Mitarbeiter der Versicherung lesen. Genau so ist es dann passiert. Es gab einen Telefonanruf von einer Festnetznummer und ein Mitarbeiter der Versicherung hat mir den kompletten Sachverhalt erklärt, klang auf einmal komplett anders als von der Callcentertante.
Fakt war: Ich hatte mir schon ein Ersatzgerät bestellt, nicht vom Hersteller, sondern von ZENEC. Vergleichbar aber halt nicht Original. Die Rechnung habe ich eingeschickt und die Versicherung hat mir den Zeitwert des Navi ausgezahlt -> also nochmal 1800 Piepen überweisen. Alles im Lack.
Merke: Es geht nichts über kompetente Mitarbeiter.
Also, ich hatte der Versicherung mitgeteilt, dass ich erstmal überlegen möchte, was ich künftig in den Wagen einbaue. Für die Versicherung bedeutet dieses, kein Ersatz, also Grundversorgung. Zack, haben die also 800 Piepen überweisen.
Das grundsätzliche Problem ist aber nicht die Versicherung oder der Versicherungsnehmer, sondern die Tanten vom Callcenter, denn mit Einer von denen hatten ich mich noch unterhalten. Der erzählte etwas, dass ich nicht nachvollziehen konnte.
Als nächsten Schritt habe ich dann eine freundliche Beschwerdemeldung über die HP gemacht und habe gehofft, dass diese Beschwerdemeldung andere Mitarbeiter der Versicherung lesen. Genau so ist es dann passiert. Es gab einen Telefonanruf von einer Festnetznummer und ein Mitarbeiter der Versicherung hat mir den kompletten Sachverhalt erklärt, klang auf einmal komplett anders als von der Callcentertante.
Fakt war: Ich hatte mir schon ein Ersatzgerät bestellt, nicht vom Hersteller, sondern von ZENEC. Vergleichbar aber halt nicht Original. Die Rechnung habe ich eingeschickt und die Versicherung hat mir den Zeitwert des Navi ausgezahlt -> also nochmal 1800 Piepen überweisen. Alles im Lack.
Merke: Es geht nichts über kompetente Mitarbeiter.
Passt hier jetzt vielleicht auch nicht zu 100% her, aber manchmal muss die Versicherung auch zu ihrem Glück gezwungen werden. Hatte bei meiner letzten Karre diverse Steinschläge, die ich zum Teil auch kostenfrei über die Versicherung bei carglass hab behandeln lassen. Leider kann man das zum Teil dann aber bei genauem Hinschauen aber immer noch noch sehen. Zur Vermeidung jeglicher Diskussion mit dem Käufer hab ich der Karre dann vor dem bevorstehenden Verkauf eine neue Frontscheibe verpasst...Mit Hammer und Nagel hab ich einfach einen irreparablen Steinschlag mit langer Rissbildung erzeugt und die Versicherung hat, bis auf die SB, fein gelöhnt. Dabei habe ich nicht einmal ein schlechtes Gewissen in Anbetracht dessen, was ich denen jedes Jahr löhnen muss.
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Citylinerhc
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