Polizeikontrollen von Nutten oder Abzocke?
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Polizeikontrollen von Nutten oder Abzocke?
Eine brasilianische Nutte wurde in Hamburg von Beamten des Hauptzollamtes zum zweiten Mal kontrolliert, in einem Abstand von ca. 6 Monaten! Ihr wurde Schwarzarbeit vorgeworfen, was ich ja noch nachvollziehen kann, da sie lediglich im Besitz eines spanischen Aufenthaltstitels ist! Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist, dass ihr Zimmer durchsucht wurde und die gefundenen 2500€ von den Beamten eingezogen wurden, ohne ihr auch nur eine Quittung dafür auszustellen!
Meine Fragen lauten nun:
1.) Darf der Nutte das ganze Geld abgenommen werden? War dies zulässig?
2.) Welche Art von Strafen sind bei Wiederholung vorgesehen? Gibt es eine Staffelung, sprich Verwarnung, Bußgeld, Abschiebung?
Zusätzlich, zum besseren Verständnis, hänge ich den entsprechenden Bescheid, den die Nutte erhalten hat mit an! Ich bitte um Verständnis, dass die Bildqualität schlecht ist und das ich den Namen und die Adresse unkenntlich gemacht habe!
Gruß Fleischlolly, der ab nächsten Dienstag wieder in Abu Dhabi ist und noch vorher auf eine Antwort hofft!
Meine Fragen lauten nun:
1.) Darf der Nutte das ganze Geld abgenommen werden? War dies zulässig?
2.) Welche Art von Strafen sind bei Wiederholung vorgesehen? Gibt es eine Staffelung, sprich Verwarnung, Bußgeld, Abschiebung?
Zusätzlich, zum besseren Verständnis, hänge ich den entsprechenden Bescheid, den die Nutte erhalten hat mit an! Ich bitte um Verständnis, dass die Bildqualität schlecht ist und das ich den Namen und die Adresse unkenntlich gemacht habe!
Gruß Fleischlolly, der ab nächsten Dienstag wieder in Abu Dhabi ist und noch vorher auf eine Antwort hofft!
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Fleischlolly
Grünenwähler, igitt! äußerte folgendes:Meine Fragen lauten nun:
1.) Darf der Nutte das ganze Geld abgenommen werden? War dies zulässig?
Ja, die Barmittel sind wohl als Sicherheitsleitung für das eingeleitete Strafverfahren(Blatt 2 d.A.) sichergestellt. Das ist bei Ausländern die keinen -festen- Wohnsitz in der BRD haben üblich. Im übrigen hat die Nutte bestimmt eine Quittung bekommen.
Arschbrezel äußerte folgendes:2.) Welche Art von Strafen sind bei Wiederholung vorgesehen? Gibt es eine Staffelung, sprich Verwarnung, Bußgeld, Abschiebung?
Als nächstes wird die Nutte wohl abgeschoben. Steht im Brief schon drin. Sie darf sich hier nur aufhalten, nicht aber einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen (Blatt 1 d.A.). Schon damals wurde gegen die Nutte ein Strafverfahren eingeleitet. Nun hat sie gleich 2 davon an der Backe.
Außerdem ist Ihre Ausweisung bereits dann verfügt wenn Sie nochmal gegen das AufhG verstößt. Dann muss Sie damit rechnen sofort verhaftet und abgeschoben werden. Entweder nach Brasilien oder nach Spanien. Ich vermute letztes weil es billiger ist.
Von Abzocke kann ich da nix erkennen.
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