Wie wirkt sich eine Wärmedämmung auf die Wohnfläche aus?
6 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wie wirkt sich eine Wärmedämmung auf die Wohnfläche aus?
Hallöchen,
der eine oder andere hat vielleicht auch dieser Tage eine Mieterhöhung bekommen und sucht einen Grund, seinem Vermieter eins auszuwischen.
Bei mir wurde vor 3 Jahren eine Wärmedämmung durchgeführt. Dabei ist die Balkonfläche durch Anbringen von 15cm Styropor an den Außenwänden um mindestens einen halben Quadratmeter kleiner geworden. Hört sich nicht viel an, aber den Liegestuhl kann ich jetzt nur noch schräg aufstellen. Im ersten Bauabschnitt, der saniert wurde, hat man zum Ausgleich noch die gemauerte Balkonbrüstung abgesägt und stattdessen ein vorgesetztes Metallgeländer montiert. Aus Kostengründen hatte man in meinem Haus darauf aber verzichtet.
Leider steht in meinem Mietvertrag nirgendwo drin, inwieweit die Balkonfläche bei der Wohnfläche berücksichtigt wurde. Üblich sind aber wohl 25-50%. Danach schätze ich, dass mir bis zu ein Viertel Quadratmeter bezahlte Wohnfläche (ca. ein halber qm auf dem Balkon) verloren gegangen ist. Sind zwar nur ein paar Euro, aber immerhin...
Mich würde interessieren, ob jemand auf der Sachlage schon mal eine Neufestsetzung seiner Wohnfläche durchgesetzt hat.
Die Wärmedämmung erfolgte übrigens aus Bestandsmitteln der Wohnungsgesellschaft und wurde damals so beworben, dass es dadurch keine Mieterhöhung gäbe.
der eine oder andere hat vielleicht auch dieser Tage eine Mieterhöhung bekommen und sucht einen Grund, seinem Vermieter eins auszuwischen.
Bei mir wurde vor 3 Jahren eine Wärmedämmung durchgeführt. Dabei ist die Balkonfläche durch Anbringen von 15cm Styropor an den Außenwänden um mindestens einen halben Quadratmeter kleiner geworden. Hört sich nicht viel an, aber den Liegestuhl kann ich jetzt nur noch schräg aufstellen. Im ersten Bauabschnitt, der saniert wurde, hat man zum Ausgleich noch die gemauerte Balkonbrüstung abgesägt und stattdessen ein vorgesetztes Metallgeländer montiert. Aus Kostengründen hatte man in meinem Haus darauf aber verzichtet.
Leider steht in meinem Mietvertrag nirgendwo drin, inwieweit die Balkonfläche bei der Wohnfläche berücksichtigt wurde. Üblich sind aber wohl 25-50%. Danach schätze ich, dass mir bis zu ein Viertel Quadratmeter bezahlte Wohnfläche (ca. ein halber qm auf dem Balkon) verloren gegangen ist. Sind zwar nur ein paar Euro, aber immerhin...
Mich würde interessieren, ob jemand auf der Sachlage schon mal eine Neufestsetzung seiner Wohnfläche durchgesetzt hat.
Die Wärmedämmung erfolgte übrigens aus Bestandsmitteln der Wohnungsgesellschaft und wurde damals so beworben, dass es dadurch keine Mieterhöhung gäbe.
-
Obi_Wan
Hallo Obi_Wan,
für die Abrechnung der Wohnfläche in der BK-Abrechnung sind die Angaben im Mietvertrag maßgebend. Sollte die tatsächliche Wohnfläche gegenüber den Angaben im Mietvertrag um mehr als 10% abweichen, kann hier auch rückwirkend eine Erstattung der zuviel gezahlten Miete vom Vermieter gefordert werden.
Mich würd mal interessieren wieviel Heizkosten durch die Dämmmaßnahme eingespart wurden.
Gruß gasolina
für die Abrechnung der Wohnfläche in der BK-Abrechnung sind die Angaben im Mietvertrag maßgebend. Sollte die tatsächliche Wohnfläche gegenüber den Angaben im Mietvertrag um mehr als 10% abweichen, kann hier auch rückwirkend eine Erstattung der zuviel gezahlten Miete vom Vermieter gefordert werden.
Mich würd mal interessieren wieviel Heizkosten durch die Dämmmaßnahme eingespart wurden.
Gruß gasolina
-
Gasolina
Also die Balkonfläche zählt normal ein Drittel, also Länge mal Breite mal 0,33. Das ist mehr für mathematischen Laien! Sorry an die Uni-Professoren für Mathe ... die ficken auch Nutten, ganz bestimmt!
Das mit dem Drittel ist aber ein Anhaltsswert. Genaueres ergibt sich nur, wenn man ein Gutachten anfertigen lässt. Amtlich bestellte, also so richtig unabhängige, werden aber nur auf Anweisung eines Gerichtes bestellt. Dazu müsstest du klagen, und das würde ich nicht empfehlen.
Nämlich: Du hast durch diese neue Wärmedämmung auch sehr große Vorteile! So werden deine Heizkosten sinken und ggf. auch die Bildung von Schimmelpilzen weitestgehend vermieden. Natürlich nur, wenn du richtig vernünftig lüftest.
Also mein NOFI - Tipp: wenn du so zwei bis drei Nutten in deiner Bude nacheinander oder auch zusammen so richtig ausgiebig durchgefickt hast , muss du auch nicht nur deine Samenflüssigkeit "fachgerecht und sachdienlich" an die einzig richtige Stelle entsorgen.
Du musst auch nachher richtig lüften, damit die anderen Körperflüssigkeieten wie Schweiss usw aus der Bude wieder herauskommen. Die Kuschelsex-Nutten holen sich dein Zeug ja auch aus dem Gebährkanal wieder raus. Oder aber: Schlammschieben und Schimmelpilzbildung haben demnach etwas gemeinsam!
Zurück zur Sache: Also du hast Vorteile in Sachen Heizkosten. Wenn du natürlich eine Mieterhöhung bekommen hast, ist das Mist, aber legal. Der Vermieter kann bis zu 11% pro Jahr seiner Sanierungskosten auf die Miete umlegen. Musst du mal ausrechnen, wieviel sie dir da aufgebrummt haben.
Und vor Gericht - ultima Ratio in diesem Fall - hast du wenig Chancen. Gerade wenn es ums Energiesparen geht ist der Gesetzgeber aber in Folge auch die Judicative, also die Rechtsprechung, sehr auf der Seite der Vermieter. Das fängt beim Baurecht an und hört letztlich bei solchen Konflikten zwischen Mieter und Vermieter auf. Zudem - auch sofort Entschuldigung an Kollege OBI Wan mit KNOFI - ist dein Anliegen weder grundsätzlich noch wesentlich. Man könnte sagen, es geht eigentlich nur ums Prinzip und um unwesentliche Fakten.
Tut mir leid, aber so wirds wohl allgemein gesehen. Doch tröste dich: die Nuttenpreise sind ja auch gesunken wegen der Konkurrenz aus Balkanien. Holst du halt durch häufiges Ficken wieder rein und erholst dich anschließend auif Balkonien!
Übrigens: Satzzeichen können auch wesentlich für den Service von Nutten sein! Denn zwischen
Blasen ohne Ficken ohne ZK ... oder ... Blasen ohne, Ficken ohne, ZK
bestehen gewisse Unterschiede !
Beim "scharfen" Ficken ohne - also wenn du in eine nicht verhütende und empfängnisbereite Sau spritzt - können sie sogar Leben erzeugen !
Das mit dem Drittel ist aber ein Anhaltsswert. Genaueres ergibt sich nur, wenn man ein Gutachten anfertigen lässt. Amtlich bestellte, also so richtig unabhängige, werden aber nur auf Anweisung eines Gerichtes bestellt. Dazu müsstest du klagen, und das würde ich nicht empfehlen.
Nämlich: Du hast durch diese neue Wärmedämmung auch sehr große Vorteile! So werden deine Heizkosten sinken und ggf. auch die Bildung von Schimmelpilzen weitestgehend vermieden. Natürlich nur, wenn du richtig vernünftig lüftest.
Also mein NOFI - Tipp: wenn du so zwei bis drei Nutten in deiner Bude nacheinander oder auch zusammen so richtig ausgiebig durchgefickt hast , muss du auch nicht nur deine Samenflüssigkeit "fachgerecht und sachdienlich" an die einzig richtige Stelle entsorgen.
Du musst auch nachher richtig lüften, damit die anderen Körperflüssigkeieten wie Schweiss usw aus der Bude wieder herauskommen. Die Kuschelsex-Nutten holen sich dein Zeug ja auch aus dem Gebährkanal wieder raus. Oder aber: Schlammschieben und Schimmelpilzbildung haben demnach etwas gemeinsam!
Zurück zur Sache: Also du hast Vorteile in Sachen Heizkosten. Wenn du natürlich eine Mieterhöhung bekommen hast, ist das Mist, aber legal. Der Vermieter kann bis zu 11% pro Jahr seiner Sanierungskosten auf die Miete umlegen. Musst du mal ausrechnen, wieviel sie dir da aufgebrummt haben.
Und vor Gericht - ultima Ratio in diesem Fall - hast du wenig Chancen. Gerade wenn es ums Energiesparen geht ist der Gesetzgeber aber in Folge auch die Judicative, also die Rechtsprechung, sehr auf der Seite der Vermieter. Das fängt beim Baurecht an und hört letztlich bei solchen Konflikten zwischen Mieter und Vermieter auf. Zudem - auch sofort Entschuldigung an Kollege OBI Wan mit KNOFI - ist dein Anliegen weder grundsätzlich noch wesentlich. Man könnte sagen, es geht eigentlich nur ums Prinzip und um unwesentliche Fakten.
Tut mir leid, aber so wirds wohl allgemein gesehen. Doch tröste dich: die Nuttenpreise sind ja auch gesunken wegen der Konkurrenz aus Balkanien. Holst du halt durch häufiges Ficken wieder rein und erholst dich anschließend auif Balkonien!
Übrigens: Satzzeichen können auch wesentlich für den Service von Nutten sein! Denn zwischen
Blasen ohne Ficken ohne ZK ... oder ... Blasen ohne, Ficken ohne, ZK
bestehen gewisse Unterschiede !
Beim "scharfen" Ficken ohne - also wenn du in eine nicht verhütende und empfängnisbereite Sau spritzt - können sie sogar Leben erzeugen !
-
Guckydos
Fotzbert äußerte folgendes:
...Mieterhöhung bekommen und sucht einen Grund, seinem Vermieter eins auszuwischen...
Nö, warum wozu gibt es einen Mietspiegel. Außerdem führe ich dazu unten nochmal aus.
Josef Stalin äußerte folgendes:Hört sich nicht viel an,
Ist es auch nicht. Die Fläche auf dem Balkon ist je nach Berechnungsgrundlage entweder zu 50 % wenn der Mietvertrag vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurde (vgl. Grundlage: II. Berechnungsverordnung (§§ 42-44) oder wenn der Vertrag nach dem 01.01.2004 geschlossen wurde i.d.R. lediglich 25 % (vgl. WofinV). Das heißt im Klartext nehmen wir mal an Du hast durch den angebrachten Wärmeschutz 1m² verloren dann kannst Du Deinem Vermieter schreiben meine Wohnfläche ist jetzt um 0,25m² kleiner ich ziehe Ihnen daher 3 Euro pro Monat von der Miete ab. Na der wird sich freuen. Erreichen wirst Du damit gar nichts. Denn wie Gasolina schon sagte eine Unterschreitung von bis zu 10 % wird von den Fachgerichten als zulässig erachtet. Insbesondere wenn Dein Mietvertrag dazu keine genauen Angaben enthält. Vermutlich wurde die Wohnfläche mit den Vermerk ca. versehen. Willst Du im ernst wegen drei Euro im Monat das Risiko eingehen mit deinem Vermieter Streit zu bekommen. Im Zweifel kündigt der Dir zum 31.12.2012 den Mietvertrag und Du kannst umziehen. Oder er guckt mal was er noch an fiesen Nebenkosten umlegen kann, oder oder oder oder. Du gehst doch arbeiten, 3 Euro im Monat bitte...
Sir Lunchalot äußerte folgendes:Mich würde interessieren, ob jemand auf der Sachlage schon mal eine Neufestsetzung seiner Wohnfläche durchgesetzt hat.
Ist mir nicht bekannt, habe auch kein entsprechendes Urteil gefunden.
Yussuf Hakennase äußerte folgendes:Die Wärmedämmung erfolgte übrigens aus Bestandsmitteln der Wohnungsgesellschaft und wurde damals so beworben, dass es dadurch keine Mieterhöhung gäbe.
Na und? 11% der Kosten für Modernisierung können nun mal umgelegt werden. Tut der Vermieter das ist das eben so, und letztlich sparst Du eine Menge Heizkosten durch die verbesserte Dämmung. Würde ich froh sein. Aber das ist Dein Ding. Beachte aber das Du bei einer Klage das Kostenrisiko trägst, oder DU kürzt die Miete einfach um 3 Euro und lässt Dich eben ggf. verklagen.
6 Beiträge
• Seite 1 von 1