Info: Schlechte Zeiten für St. Georg, Sperrgebietsverordnung
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Info: Schlechte Zeiten für St. Georg, Sperrgebietsverordnung
Für die Liebhaber von St. Georg wird es in Zukunft teuer:
www.abendblatt.de/hamburg/article2154036/5000-Euro-Bussgeld-fuer-Freier-in-St-Georg.html
Das schafft natürlich nicht die Mädels ab, es wird sich nur an einen anderen Ort verlagern, Problem ist aber nur, wo ist gleichzeitig eine Anbindung an Stundenhotels.
www.abendblatt.de/hamburg/article2154036/5000-Euro-Bussgeld-fuer-Freier-in-St-Georg.html
Das schafft natürlich nicht die Mädels ab, es wird sich nur an einen anderen Ort verlagern, Problem ist aber nur, wo ist gleichzeitig eine Anbindung an Stundenhotels.
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Junior
Es ergeht dazu der rechtliche Hinweis, dass durch eine sog. Sperrverordnung i.d.R. nur die Kontaktaufnahme zwischen Prostituierten und Freiern verboten wird. Nicht verboten ist hingegen das treffen im oder vor dem Stundenhotel weil die Kontaktaufnahme per Telefon schon vorher stattgefunden hat. Es macht also Sinn schon jetzt mal Handynummern der Nutten zu sammeln, auch wenn diese eine kurze Halbwertzeit haben. Den Beweis das die Kontaktaufnahme im Sperrbezirk stattgefunden hat muss die Bußgeldbehörde führen.
Weiter ist zu beachten, das die 5.000 Euro Bußgeld i.d.R. nicht zu verhängen sind. Ggf. erfolgt hier nämlich eine tat und schuldangemessene Korrektur durch das Amtsgericht. Es ist auch möglich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen (Bußgeld) zu beschränken, was den Vorteil hat das keine Zeugen geladen werden müssen und der Richter auch im Beschlusswege entscheiden kann.
Weiter ist zu beachten, das die 5.000 Euro Bußgeld i.d.R. nicht zu verhängen sind. Ggf. erfolgt hier nämlich eine tat und schuldangemessene Korrektur durch das Amtsgericht. Es ist auch möglich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen (Bußgeld) zu beschränken, was den Vorteil hat das keine Zeugen geladen werden müssen und der Richter auch im Beschlusswege entscheiden kann.
Lustiger Vogel äußerte folgendes:Es ergeht dazu der rechtliche Hinweis, dass durch eine sog. Sperrverordnung i.d.R. nur die Kontaktaufnahme zwischen Prostituierten und Freiern verboten wird. Nicht verboten ist hingegen das treffen im oder vor dem Stundenhotel weil die Kontaktaufnahme per Telefon schon vorher stattgefunden hat. Es macht also Sinn schon jetzt mal Handynummern der Nutten zu sammeln, auch wenn diese eine kurze Halbwertzeit haben. Den Beweis das die Kontaktaufnahme im Sperrbezirk stattgefunden hat muss die Bußgeldbehörde führen.
Weiter ist zu beachten, das die 5.000 Euro Bußgeld i.d.R. nicht zu verhängen sind. Ggf. erfolgt hier nämlich eine tat und schuldangemessene Korrektur durch das Amtsgericht. Es ist auch möglich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen (Bußgeld) zu beschränken, was den Vorteil hat das keine Zeugen geladen werden müssen und der Richter auch im Beschlusswege entscheiden kann.
Soweit zur Theorie, in der Praxis läuft es meist aber anders. Siehe z.B. Düsseldorf oder auch Essen Pferdebahn bzw. Helenenstraße. Da werden einfach mal so Bußgelder verhängt und entweder du zahlst oder du legst Einspruch ein. Für denjenigen, der ne Rechtschutzversicherung und keine Frau zu Hause hat, ist die Wahl wohl klar. Alle anderen überlegen es sich, ob noch mehr Post kommen soll, die dann evtl. mal auffällt und zu unangenehmen Fragen führt und zahlen dann in der Regel lieber.
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Tom
Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Soweit zur Theorie, in der Praxis läuft es meist aber anders. Siehe z.B. Düsseldorf oder auch Essen Pferdebahn bzw. Helenenstraße. Da werden einfach mal so Bußgelder verhängt und entweder du zahlst oder du legst Einspruch ein. Für denjenigen, der ne Rechtschutzversicherung und keine Frau zu Hause hat, ist die Wahl wohl klar. Alle anderen überlegen es sich, ob noch mehr Post kommen soll, die dann evtl. mal auffällt und zu unangenehmen Fragen führt und zahlen dann in der Regel lieber.
Nunja, was sich mir nicht erschließt ist warum ich für den Einspruch eine Rechtsschutzversicherung benötige. Vielleicht kannst Du das noch darlegen. Vor dem Amtsgericht herrscht kein Vertretungszwang und die Kosten des Verfahren sind mit rund 60 Euro € für eine Hauptverhandlung auch noch recht übersichtlich. Artikulieren und sich normal ausdrücken reicht vom Amtsgericht in der Regel ja auch. Im übrigen zahlen die allermeisten Rechtsschutzversicherungen bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nicht. (Ausnahmen bildet die hier nicht greifende Verkehrsrechtsschutzversicherung).
Es mag sein, das man keine Rechtschutzversicherung braucht, und es mag auch sein, dass du dich selbst vor Gericht vertreten magst, weil du Hobbyjurist bist und dich in dem Paragraphenzeugs auskennst. Jemand der sich jedoch nicht auskennt, zieht in der Regel die Hilfe eines Anwalts hinzu, den er dann wohl erst mal aus eigener Tasche bezahlt, ob die Anwaltskosten im Falle eines Verfahrens mit Freispruch oder Einstellung dann erstattet werden kannst du ja gerne noch erläutern.
Fakt ist aber bei einer Verurteilung zahlst du und obendrein noch die Anwaltskosten, plus Gerichtskosten. Und wie erwähnt, wer da nicht ungebunden ist, der sollte immer bedenken, dass es unangenehme Post nach Hause gibt, die dann evtl. die ein oder andere unangenehme Frage aufwirfft. Ergo werden wohl die meisten einfach mal bezahlen, und das weiss zumindest das Ordnungsamt der Stadt Essen und der Stadt Düsseldorf, wie das nun in Hamburg aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
Man sollte solche Feinheiten aber nie vergessen.
Fakt ist aber bei einer Verurteilung zahlst du und obendrein noch die Anwaltskosten, plus Gerichtskosten. Und wie erwähnt, wer da nicht ungebunden ist, der sollte immer bedenken, dass es unangenehme Post nach Hause gibt, die dann evtl. die ein oder andere unangenehme Frage aufwirfft. Ergo werden wohl die meisten einfach mal bezahlen, und das weiss zumindest das Ordnungsamt der Stadt Essen und der Stadt Düsseldorf, wie das nun in Hamburg aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
Man sollte solche Feinheiten aber nie vergessen.
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Tom
Klistierkellner äußerte folgendes:Es mag sein, das man keine Rechtsschutzversicherung braucht, und es mag auch sein, dass du dich selbst vor Gericht vertreten magst, weil du Hobbyjurist bist und dich in dem Paragraphenzeugs auskennst. Jemand der sich jedoch nicht auskennt, zieht in der Regel die Hilfe eines Anwalts hinzu,
Das ist aber gar nicht notwendig. Man muss sich nur ausdrücken können, und wer hier schreibt da setzte ich das voraus das der das kann. Einfache Worte sind da völlig ausreichend. Im Notfall kann man auch jemanden Fragen der sich damit auskennt, wie das viele User hier schon in diversen PNs getan haben.
Eismann Lagesbüttel äußerte folgendes:den er dann wohl erst mal aus eigener Tasche bezahlt, ob die Anwaltskosten im Falle eines Verfahrens mit Freispruch oder Einstellung dann erstattet werden kannst du ja gerne noch erläutern.
Die Kosten eines Anwaltes müssen vom Beschuldigten -im OwiG-Verfahren Betroffener genannt- grundsätzlich selbst bezahlt werden. Das gilt auch wenn die Bußgeldbehörde die Staatsanwaltschaft oder das Gericht das Verfahren aufgrund einer Ermessensvorschrift einstellt. (vgl. § 47 Abs. 2 OwiG. Die Kosten des Verteidigers werden nur im Falle eines Freispruches von der Staatskasse getragen und dann auch nur die Kosten seit Anklageerhebung, bzw. ab Abgabe des Bußgeldbescheides an die StA. Ob und was die Rechtsschutzversicherung übernimmt hängt von dieser ab.
Glatze-Mütze äußerte folgendes:Fakt ist aber bei einer Verurteilung zahlst du und obendrein noch die Anwaltskosten, plus Gerichtskosten.
Richtig!
R. Guß äußerte folgendes:Und wie erwähnt, wer da nicht ungebunden ist, der sollte immer bedenken, dass es unangenehme Post nach Hause gibt, die dann evtl. die ein oder andere unangenehme Frage aufwirfft.
Erstens gibt es die sowieso nämlich den Bußgeldbescheid. Das kannst Du gar nicht verhindern. Weitere Schreiben kann dadurch verhindern das man einen Rechtsanwalt mit einer entsprechenden Vollmacht ausstattet welche Zustellungen an den Betroffenen untersagt. Vielleicht erklärt man seiner Frau/Freundin/LAG aber auch einfach das sie die Finger von der Post des Mannes zu lassen hat. Ich habe die Post meiner Freundin noch nie aufgemacht und sie meine auch nicht. Wo kommen wir den da hin?
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