Falsch parken in England
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Falsch parken in England
Ich hatte eine ähnliche Frage schon mal gesehen, sie aber jetzt nicht wiedergefunden. Es ging aber weder um dasselbe Delikt, noch dasselbe Land, also neue Frage:
In England darf man nicht am Strassenrand parken, wenn 2 parallele gelbe Linien da sind. Ich parkte auf Anraten eines Anwohners an so einer Stelle auf dem Gehweg. Das war so ein ganz breiter, wo man schräg wie in einer Parktasche parken konnte. Das ganze als Gehweg ohnehin nicht zu gebrauchen, da 1. voll Autos und 2. vom Untergrund ungeeignet. Als ich wiederkam hatte ich einen Strafzettel dran. 70 Pfund, falls man innerhalb von 14 Tagen zahlt, nur 35. Besagter Anwohner stand immer noch im Vorgarten und riet mir, das Ding zu ignorieren. Im Town Council, wo man das Ding bezahlen sollte, sagte man mir, dass das Zeugs bei Ausländern nicht verfolgt würde, ich könne also gerne zahlen, müsse aber nicht.
Stimmt das? Ich habe im Kopf, dass Strafzettel ab 70€ (und die 70 Pfund sind drüber) europaweit eingetrieben werden. Wenn ich mit Post rechnen müsste, würde ich lieber zahlen, so viel ist 35 Pfund nun auch wieder nicht und wenn dann 90 zuzüglich Gebühren draus werden und ich vor allem in Britannien mit Namen registriert bin, wäre das ärgerlich.
In England darf man nicht am Strassenrand parken, wenn 2 parallele gelbe Linien da sind. Ich parkte auf Anraten eines Anwohners an so einer Stelle auf dem Gehweg. Das war so ein ganz breiter, wo man schräg wie in einer Parktasche parken konnte. Das ganze als Gehweg ohnehin nicht zu gebrauchen, da 1. voll Autos und 2. vom Untergrund ungeeignet. Als ich wiederkam hatte ich einen Strafzettel dran. 70 Pfund, falls man innerhalb von 14 Tagen zahlt, nur 35. Besagter Anwohner stand immer noch im Vorgarten und riet mir, das Ding zu ignorieren. Im Town Council, wo man das Ding bezahlen sollte, sagte man mir, dass das Zeugs bei Ausländern nicht verfolgt würde, ich könne also gerne zahlen, müsse aber nicht.
Stimmt das? Ich habe im Kopf, dass Strafzettel ab 70€ (und die 70 Pfund sind drüber) europaweit eingetrieben werden. Wenn ich mit Post rechnen müsste, würde ich lieber zahlen, so viel ist 35 Pfund nun auch wieder nicht und wenn dann 90 zuzüglich Gebühren draus werden und ich vor allem in Britannien mit Namen registriert bin, wäre das ärgerlich.
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Kieler
Kann keinen Gesetzestext liefern, aber einen ähnlichen Fall wie es bei mir ablief.
Ich hatte in Maldon vor allerdings schon zwei Jahren mehrere Strafzettel in gleicher Weise bekommen. Mir wurde damals durch Geschäftspartner geraten, NICHT zu bezahlen, da ich ein Ausländer sei. Bis jetzt ist kein Schreiben aus England eingetroffen! Ich wurde damals auch erwischt, als ich nicht angeschnallt war. Kostete damals 400 Pfund- auch das wurde noch nicht eingezogen von denen! Auch wurden "Rotlicht-Verstöße" (das passt ja hier) bis jetzt noch nicht geahndet (waren zwei an der Zahl).
Ich bitte allerdings zu beachten, dass diese Dinge schon zwei Jahre zurückliegen!
Mick
Ich hatte in Maldon vor allerdings schon zwei Jahren mehrere Strafzettel in gleicher Weise bekommen. Mir wurde damals durch Geschäftspartner geraten, NICHT zu bezahlen, da ich ein Ausländer sei. Bis jetzt ist kein Schreiben aus England eingetroffen! Ich wurde damals auch erwischt, als ich nicht angeschnallt war. Kostete damals 400 Pfund- auch das wurde noch nicht eingezogen von denen! Auch wurden "Rotlicht-Verstöße" (das passt ja hier) bis jetzt noch nicht geahndet (waren zwei an der Zahl).
Ich bitte allerdings zu beachten, dass diese Dinge schon zwei Jahre zurückliegen!
Mick
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Mick
Negerschweiß äußerte folgendes:...Mir wurde damals durch Geschäftspartner geraten, NICHT zu bezahlen,...
...Ich bitte allerdings zu beachten, dass diese Dinge schon zwei Jahre zurückliegen!...
Hallo Mick,
warst Du den inzwischen schon mal wieder in England? Zu beachten wäre nämlich das das Vereinigte Königreich nicht zum sog. Schengen Raum gehört. Es gibt also weiter Grenzkontrollen. Es wäre natürlich übel, wenn Du wegen einer solchen Sache zur Fahndung ausgeschrieben wirst und bei der nächsten Einreise erst mal kaserniert wirst, bis Du Deine Schulden bezahlt hast. In Deutschland nennt man dies Erzwingungshaft. Ich vermute das es in England ähnliche Mittel gibt. Wie gesagt ich vermute!
Allerdings ist weiter zu beachten das zwar ausländische Geldbußen durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden können und auch sollen. Aber: Vollstreckungsersuchen soll zurück zuweisen sein, wenn es um eine Entscheidung geht, die unabhängig von der Verantwortlichkeit des Betroffenen für die in Frage stehende Handlung ergangen ist. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Justiz gibt es Rechtsmittel.
Sprich Du gibt der britischen Bußgeldbehörde an das Du das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht gefahren hast. Die Behörde erlässt trotzdem einen Bußgeldbescheid und bitte das Bundesamt für Justiz um Hilfe bei der Vollstreckung. Dann ist das Ersuchen zurück zuweisen, weil es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, und Du (nach deutschem Recht) nicht verpflichtet bist den Fahrzeugführer zu nennen.
Guckst Du hier. So auch: FG Hamburg Az: 1 V 289/09 vom 16.03.2010
Falsch parken in England
Ja, ich war schon wieder mehrere Male in England gewesen. Sowohl mit dem PKW als auch mit dem Flieger. Probleme gab es nie und soll es laut Aussage meines Kumpels (RA) auch nicht geben. Der sieht der Sache sehr gelassen entgegen. Im übrigen wird man wegen dieser "kleinen Delikte" nicht sofort registriert! So einfach wie bei uns in Deutschland ist es nicht überall!
Post vom Bundesamt für Justiz habe ich auch schon einmal bekommen. Es ging darin über ein "Foto", welches in Italien aufgenommen wurde. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung sollten weit über 380€ fällig werden. Leider war ich auf dem Foto sehr gut zu erkennen... Ein Kollege sagte mir sofort, dass ich den "Blitzwagen" mal fotografieren soll (für ihn war der nicht richtig positioniert). Also wurde die genannte Summe nicht bezahlt. Und siehe da... Ein kundiger RA konnte gleich alles niederschmettern. Doch die italienischen Behörden legten daraufhin wieder einspruch ein, dann wieder ich, usw... Nach knappen 2 Jahren wurde die Sache dann in Italien auf Eis gelegt. Im Schreiben hieß es wörtlich "aus Mangel an Beweisen"...
Zum Thema Erzwingungshaft kann ich nur sagen, dass es auch in England ein solches Vorgehen gibt. Der Name hierfür ist mir allerdings nicht bekannt.
Post vom Bundesamt für Justiz habe ich auch schon einmal bekommen. Es ging darin über ein "Foto", welches in Italien aufgenommen wurde. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung sollten weit über 380€ fällig werden. Leider war ich auf dem Foto sehr gut zu erkennen... Ein Kollege sagte mir sofort, dass ich den "Blitzwagen" mal fotografieren soll (für ihn war der nicht richtig positioniert). Also wurde die genannte Summe nicht bezahlt. Und siehe da... Ein kundiger RA konnte gleich alles niederschmettern. Doch die italienischen Behörden legten daraufhin wieder einspruch ein, dann wieder ich, usw... Nach knappen 2 Jahren wurde die Sache dann in Italien auf Eis gelegt. Im Schreiben hieß es wörtlich "aus Mangel an Beweisen"...
Zum Thema Erzwingungshaft kann ich nur sagen, dass es auch in England ein solches Vorgehen gibt. Der Name hierfür ist mir allerdings nicht bekannt.
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Mick
Dauerlatte äußerte folgendes:Sprich Du gibt der britischen Bußgeldbehörde an das Du das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht gefahren hast. Die Behörde erlässt trotzdem einen Bußgeldbescheid und bitte das Bundesamt für Justiz um Hilfe bei der Vollstreckung. Dann ist das Ersuchen zurück zuweisen, weil es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, und Du (nach deutschem Recht) nicht verpflichtet bist den Fahrzeugführer zu nennen.
Guckst Du hier. So auch: FG Hamburg Az: 1 V 289/09 vom 16.03.2010
Soll ich das Parkticket nun bezahlen oder nicht? Gilt in Deutschland die Halterhaftung auch beim Falschparken nicht?
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Kieler
Dirnen-Dirk äußerte folgendes: Soll ich das Parkticket nun bezahlen oder nicht? Gilt in Deutschland die Halterhaftung auch beim Falschparken nicht?
In Deutschland gibt es bei Parkverstößen keine Halterhaftung. Dir können aber die Kosten des Verfahrens auferlegt werden wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Der Kostenbescheid kostet 17,50 € oder so. Und ist damit teilweise günstiger als das Ticket.
Ob Du den Mist auf England nun bezahlst oder nicht musst Du selbst entscheiden. Die rechtlichen Optionen haben wir Dir ja aufgezeigt. Ich -persönlich- würde es nicht tun, insbesondere wenn ich nicht vorhabe da ständig ein und auszureisen.
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