Bußgeldanzeigen im Sperrbezirk auch über das Kennzeichen?
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Bußgeldanzeigen im Sperrbezirk auch über das Kennzeichen?
So anbei meine Frage für die Juraecke:
Leider gibt es immer mehr Sperrbezirke: Dortmund, Frankfurt, Köln etc.
Grundsätzlich haben die Bullen ja zwei Möglichkeiten, um die Identität bei einem Verstoß (Ansprache einer Nutte) festzustellen.
-Sie können nett an die Scheibe klopfen und nach dem Perso fragen.
-Die andere Möglichkeit wäre einfach über das Autokennzeichen. Beispielweise, wenn der Verdächtige zwar offensichtlich mit einer Nutte verhandelt aber danach im Stadtverkehr wieder verschwindet oder wenn er einfach nur permanent verdächtige Strecken abfährt.
Wie bei einem Verkehrsdelikt würde also zunächst der Eigentümer des Wagens ein Schreiben bekommen.
Dumm natürlich, wenn das Auto selbst nicht auf die eigene Person angemeldet ist sondern auf die Partnerin, Firma, etc.
Daher also jetzt die Frage, müssen die Bullen in jedem Fall im Sperrbezirk mich ansprechen und meine Identität feststellen oder können sie auch einfach den Eigentümer des Wagens anschreiben bzw. ist das von der Sperrbezirksordnung abhängig?
Dank im voraus
Leider gibt es immer mehr Sperrbezirke: Dortmund, Frankfurt, Köln etc.
Grundsätzlich haben die Bullen ja zwei Möglichkeiten, um die Identität bei einem Verstoß (Ansprache einer Nutte) festzustellen.
-Sie können nett an die Scheibe klopfen und nach dem Perso fragen.
-Die andere Möglichkeit wäre einfach über das Autokennzeichen. Beispielweise, wenn der Verdächtige zwar offensichtlich mit einer Nutte verhandelt aber danach im Stadtverkehr wieder verschwindet oder wenn er einfach nur permanent verdächtige Strecken abfährt.
Wie bei einem Verkehrsdelikt würde also zunächst der Eigentümer des Wagens ein Schreiben bekommen.
Dumm natürlich, wenn das Auto selbst nicht auf die eigene Person angemeldet ist sondern auf die Partnerin, Firma, etc.
Daher also jetzt die Frage, müssen die Bullen in jedem Fall im Sperrbezirk mich ansprechen und meine Identität feststellen oder können sie auch einfach den Eigentümer des Wagens anschreiben bzw. ist das von der Sperrbezirksordnung abhängig?
Dank im voraus
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Eldo666
Re: Sperrbezirk, Verwarnungsgeld, Autokennzeichen
Türken-Bespucker äußerte folgendes:-Sie können nett an die Scheibe klopfen und nach dem Perso fragen.
Das ist die Möglichkeit die die Bullen i.d.R. nutzen. Am liebsten halten Sie dich dann noch direkt mit der Nutte an. Um auch die Personalien der Nutte (Zeugin, ggf. auch Beschuldigte festzustellen)
Kleiner Stinker äußerte folgendes:-Die andere Möglichkeit wäre einfach über das Autokennzeichen.
Eine sog. Kennzeichenanzeige. Dann erhält der Fahrzeughalter einen Zeugenfragebogen, den er aber nicht ausfüllen muss. Zwar müssen Zeugen Angaben zur Sache machen, jedoch nicht bei der Polizei und oder Verwaltungsbehörde. Bestraft werden kann der Fahrzeughalter aber nicht. Zwar gibt es die Möglichkeit der Anordnung eines Fahrtenbuches, diese ist aber nur zulässig wenn es sich um Vergehen nach dem StGV bzw. der StVO handelt.
Filzlauszüchter äußerte folgendes:Beispielweise, wenn der Verdächtige zwar offensichtlich mit einer Nutte verhandelt aber danach im...
Das wird wohl nicht ausreichen, weil der Kerl auch nur nach dem Weg gefragt haben könnte. Außerdem müsste dann klar sein das es sich um eine Nutte handelt.
Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Stadtverkehr wieder verschwindet oder wenn er einfach nur permanent verdächtige Strecken abfährt.
Rumfahren ist nicht verboten. Auch nicht durch Sperrbezirke, wenn denen das zu blöd wird, halten die Dich an und erteilen Dir einen Platzverweis.
Bremsstreifen äußerte folgendes: müssen die Bullen in jedem Fall im Sperrbezirk mich ansprechen und meine Identität feststellen oder können sie auch einfach den Eigentümer des Wagens anschreiben bzw. ist das von der Sperrbezirksordnung abhängig?
Wie darlegt müssen tun Sie es nicht, Sie können auch den Fahrzeughalter als Zeugen befragen, damit schütten Sie sich aber Ihre wichtigste Informationsquelle gleich wieder zu. Der Zeuge kann nämlich die Fresse halten (§§ 52,55,136 StPO). Oder den Fragebogen gar nicht beantworten (§ 136 StPO). Oder wenn der Zeuge zugleich der Beschuldigte ist auch falsche Angaben zur Sache machen. Nur darf er niemanden wissentlich falsch beschuldigten. In der Regel werden Sie dich aber anhalten und Deine Personalien feststellen. Mir ist kein Fall bekannt wo in diesem Falle eine Kennzeichenanzeige gefertigt wurde.
Daher der eindringliche Hinweis:
Egal was passiert:
Fresse halten, keine Angaben zur Sache, den Fragebogen nicht zurücksenden auch wenn es da steht. Und einen Anwalt oder den Moderator des Vertrauens fragen. Richtig gemacht hat es im übrigen der Kollege Gasolina.
Re: Sperrbezirk, Verwarnungsgeld, Autokennzeichen
Morbus Fickus äußerte folgendes:Daher der eindringliche Hinweis:
Egal was passiert:
Fresse halten, keine Angaben zur Sache, den Fragebogen nicht zurücksenden auch wenn es da steht. Und einen Anwalt oder den Moderator des Vertrauens fragen. Richtig gemacht hat es im übrigen der Kollege Gasolina.
Zum Thema "Fresse halten" nachfolgend ein Praxisbeispiel:
Teure Einkaufstour eines Freiers nach SS aus in Dortmund ("Der Westen")
Zitat:Ich stand an der Kreuzung Bornstraße/Juliusstraße. An der Fußgängerampel sah ich zufällig eine Bekannte, wir kennen uns schon seit vier Jahren.“ Aber nicht etwa so, wie es die Polizei annehme, beteuerte er. „Ich habe sie kurz angesprochen, was sie so macht.“ Und siehe da, die Dame habe das gleiche Ziel wie er gehabt: „Sie wollte gegenüber zum Einkaufen, sagte noch, sie hätte schwere Sachen zu tragen.“ Ganz Gentleman, habe er sich angeboten, ihr zu helfen – die Dame stieg ein. Dummerweise stand auf der anderen Straßenseite ein Polizeiwagen...
[...]
Denn nun entrollte die Richterin eine „lückenlose Indizienkette“, wie es hieß: Angefangen von der „typischen Kontaktaufnahme“ bis zu seiner Aussage gegenüber der Polizei auf dem Kaufland-Parkplatz.
„Freundin“ ist der Polizei bekannt
„Was soll das? Das ist meine Freundin, sieht man ja wohl“, sagte er den Beamten laut Polizeivermerk. Als nach dem Namen seiner Liebsten gefragt wurde, überkam ihn ein akuter Gedächtnisschwund: „Ähm, Sarah?“ Die Dame neben ihm, so das Protokoll weiter, drehte kichernd den Kopf zur Seite.
Würde es in so einem Fall reichen, dass man vor Gericht sagt, dass es sich um eine Anhalterin gehandelt hat? Schließlich muss ich hier weder den Namen kennen noch kann ich wissen, dass es eine Nutte ist, die immer dort steht.
@ Baron
Könntest du erläutern, wie sich "Gasolina" richtig verhalten hat?
Re: Sperrbezirk, Verwarnungsgeld, Autokennzeichen
Dildo-Dietmar äußerte folgendes:
Zum Thema "Fresse halten" nachfolgend ein Praxisbeispiel:
Teure Einkaufstour eines Freiers nach SS aus in Dortmund ("Der Westen")
1A Beispiel wie es garantiert vor den Baum geht.
Mr. Fister äußerte folgendes:Würde es in so einem Fall reichen, dass man vor Gericht sagt, dass es sich um eine Anhalterin gehandelt hat? Schließlich muss ich hier weder den Namen kennen noch kann ich wissen, dass es eine Nutte ist, die immer dort steht.
Das könnte reichen, allerdings sollte die Nutte dann das selbe sagen. Was Nutten meistens nicht machen.
Käpt'n Iglo äußerte folgendes:Könntest du erläutern, wie sich "Gasolina" richtig verhalten hat?
Ja kann ich. Er wurde hier von den Dreckschweinen beim Ficken gestört. Unerhört so was. Hat lediglich Angaben zu seiner Person gemacht, und schön die Fresse gehalten. Wenn man sich jetzt den Bu0geldbescheid anschaut, sieht man das lediglich die Bullen als Zeugen aufgeführt sind, aber nicht seine Aussage, und auch keine Aussage der Nutte. Was bedeutet keine Aussage der Nutte kein Verstoß gegen die Sperrverordnung. Weil die Kontaktaufnahme erst mal nicht nachgewiesen wurde. Es ist ja nicht mal klar ob sich klein Veronika überhaupt prostituiert hat. Also steht der Bußgeldbescheid auf wackligen Füßen. Folglich hat der Kollege wenn er meinem Rat gefolgt ist erstmal Einspruch eingelegt und um eine Abschrift der Akte gebeten. Jetzt ist erst mal die Stadt Dortmund dran.
Re: Sperrbezirk, Verwarnungsgeld, Autokennzeichen
Ey was geht äußerte folgendes:Ja kann ich. Er wurde hier von den Dreckschweinen beim Ficken gestört. Unerhört so was. Hat lediglich Angaben zu seiner Person gemacht, und schön die Fresse gehalten. Wenn man sich jetzt den Bu0geldbescheid anschaut, sieht man das lediglich die Bullen als Zeugen aufgeführt sind, aber nicht seine Aussage, und auch keine Aussage der Nutte. Was bedeutet keine Aussage der Nutte kein Verstoß gegen die Sperrverordnung. Weil die Kontaktaufnahme erst mal nicht nachgewiesen wurde. Es ist ja nicht mal klar ob sich klein Veronika überhaupt prostituiert hat. Also steht der Bußgeldbescheid auf wackligen Füßen. Folglich hat der Kollege wenn er meinem Rat gefolgt ist erstmal Einspruch eingelegt und um eine Abschrift der Akte gebeten. Jetzt ist erst mal die Stadt Dortmund dran.
Danke!
Und jetzt spielen wir den Sachverhalt ein wenig weiter. Die Bullen schnappen sich Veronika und setzen sie sanft unter Druck, so dass Veronika "einbricht" und zugibt, dass sie nach Freiern Ausschau gehalten hat. "Gasolina" hingegen bleibt bei seiner Version und hält einfach die Schnauze oder streitet vehement ab, dass er eine Nutte hat einsteigen lassen um Sex zu haben. Jetzt steht doch die Aussage der Nutte, sowie die Bullenzeugen gegen seine Aussage. Hat er dann noch eine Chance oder hat die Bullerei aufgrund des ursprünglichen Schweigens der Nutte (siehe Bußgeldbescheid) - die damit möglicherweise ihre Unglaubwürdigkeit bewiesen hat - ein Problem und fällt als Zeugin aus? Oder könnte man nicht die Nuttenvergangenheit von Veronika die bestimmt schon mal diesbezüglich auf der HBS kontrolliert wurde als Beweis genug ansehen um ihr aktive Freiersuche zu unterstellen?
Re: Sperrbezirk, Verwarnungsgeld, Autokennzeichen
Ey was geht äußerte folgendes:Und jetzt spielen wir den Sachverhalt ein wenig weiter.
Das hier ist kein Spiel. 1000 "Was wäre wenn"-Möglichkeiten zu konstruieren ist nicht Sinn der Sache. Nur Fakten zählen.
Speichelprobe äußerte folgendes:Andere Kommentare wie z.B. "Aber bei meinem Nachbarn war das so und so" und ähnlicher Klimbim wird schon alleine der Übersichtlichkeit halber gelöscht.
E.T.S.,
klare Ansage im Regelwerk
Nun macht hier mal keinen auf "Bundesgerichtshof"
Die ersten die bei Vernehmungen der Polizei zusammenbrechen sind in der Regel Rechtsanwälte und Leute die sich damit auskennen.Die mit der grossen Klappe!
Will mich auch nicht weiter dazu äussern,da eh gleich wieder gelöscht...
Grundsätzlich gilt.. "Nie aber auch nie eine Aussage!"
Damit ist eigenmtlich alles geklärt! Nur, das Durchhalten der Aussageverweigerung,tja,das ist euer Bier!
Die ersten die bei Vernehmungen der Polizei zusammenbrechen sind in der Regel Rechtsanwälte und Leute die sich damit auskennen.Die mit der grossen Klappe!
Will mich auch nicht weiter dazu äussern,da eh gleich wieder gelöscht...
Grundsätzlich gilt.. "Nie aber auch nie eine Aussage!"
Damit ist eigenmtlich alles geklärt! Nur, das Durchhalten der Aussageverweigerung,tja,das ist euer Bier!
-
Alfons
Re: Sperrbezirk, Verwarnungsgeld, Autokennzeichen
E. Jakulat äußerte folgendes:Danke!
Gerne!
Arschficker äußerte folgendes:Und jetzt spielen wir den Sachverhalt ein wenig weiter. Die Bullen schnappen sich Veronika und setzen sie sanft unter Druck, so dass Veronika "einbricht" und zugibt, dass sie nach Freiern Ausschau gehalten hat. "Gasolina" hingegen bleibt bei seiner Version und hält einfach die Schnauze oder streitet vehement ab, dass er eine Nutte hat einsteigen lassen um Sex zu haben. Jetzt steht doch die Aussage der Nutte, sowie die Bullenzeugen gegen seine Aussage. Hat er dann noch eine Chance oder hat die Bullerei aufgrund des ursprünglichen Schweigens der Nutte (siehe Bußgeldbescheid) - die damit möglicherweise ihre Unglaubwürdigkeit bewiesen hat - ein Problem und fällt als Zeugin aus? Oder könnte man nicht die Nuttenvergangenheit von Veronika die bestimmt schon mal diesbezüglich auf der HBS kontrolliert wurde als Beweis genug ansehen um ihr aktive Freiersuche zu unterstellen?
Erstens spielen wir hier gar nichts durch! Was kommt als nächstes? Es gibt für einen solchen Fall 1000 mögliche Konstellationen. Die können wir nicht alle vorab klären. Im übrigen entscheidet der Richter in der sog. freien Beweiswürdigung. Er (der Richter) entscheidet halt selbst was er für glaubwürdig hält oder nicht. Wie dies ausgeht kann aufgrund des Vielzahl der Möglichkeiten nicht vorhergesagt werden. Hat die Nutte allerdings einmal die Fresse gehalten, ist es schwer Sie zu einer anderen Aussage zu bewegen. Das ganze ist ein Bußgeldverfahren, kein Strafverfahren. Die Bullen oder auch die Bußgeldbehörde wird wegen so einer 08/15 Kacke keine Vorladungen versenden wo die genau wissen das die Nutte eh nicht erscheint. Weil auch Nutten wissen das sie nicht zu den Bullen müssen. Evtl. läd der Richter sie im Hauptverfahren vor, dann muss Sie kommen. Ob sie es tut ist unklar. Genau so unklar was dann passieren wird. Weil dies eben vom Einzelfall abhängt. Auf hoher See, und vor Gericht steht man halt vor Gott allein.
Dauerlatte äußerte folgendes:Die ersten die bei Vernehmungen der Polizei zusammenbrechen sind in der Regel Rechtsanwälte und Leute die sich damit auskennen.Die mit der grossen Klappe!
Mhm, ich kenne da noch einen der hat auch seine Fresse nicht gehalten, nur damit er nicht in den Knast kommt. Du auch? Außerdem braucht man sich gar nicht vernehmen zu lassen. Das müsstest Du mit Deiner ebenfalls großen Klappe ja ebenfalls wissen. Außerdem brechen Rechtsanwälte nicht zusammen im Zeitfelsfalle beenden diese die Vernehmung nämlich einfach.
Libanesen-Mongo äußerte folgendes:Will mich auch nicht weiter dazu äussern,da eh gleich wieder gelöscht...
Genau weil es den Regeln entspricht, nicht weil Du was geschrieben hast. Hättest du was sinnvolles beigetragen müsste ich auch nicht ständig was von Dir löschen. Vielleicht klärst Du das am WE mit mit auf dem grillen.
Hackfresse äußerte folgendes:Grundsätzlich gilt.. "Nie aber auch nie eine Aussage!"
Damit ist eigentlich alles geklärt! Nur, das Durchhalten der Aussageverweigerung,tja,das ist euer Bier!
Vollkommen richtig. Ich möchte auch nochmal darauf hinweisen das man zu polizeilichen Vernehmungen (Vorladungen) nicht erscheinen muss. Es muss nur Vorladungen zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht gefolgt werden. Wer nicht da ist kann auch nicht unter Druck gesetzt werden, was aber sowieso nie vorkommt. Derartige Märchen stammen noch aus den '68ern. Und halten einer Prüfung in der Regel nicht stand.
Da nun sämtliche Fragen beantwortet sind, wird das Thema geschlossen. Und der OT Teil demnächst irgendwann gelöscht. Falls der Themenstarter noch Fragen hat kann er an mich eine PN schreiben.
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