Muss auf Schreiben der GEZ geantwortet werden?
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Muss auf Schreiben der GEZ geantwortet werden?
Mein Kind ist vor einigen Monaten 18 geworden und bekommt nun einen Brief von der GEZ mit folgendem Inhalt zugeschickt:
Dazu dann noch ein Blatt zum Ausfüllen:
Mein Kind, noch ohne Einkünfte, hat natürlich keine Lust da hin zu schreiben und will auch
Kommen wir nun zu meiner Frage: Ist es ratsam auf solche Anschreiben überhaupt zu antworten?
Streuner
Zitat:Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt
Sehr geehrte/r...
Sie verdienen bereits eigenes Geld und halten im Haushalt Ihrer Eltern Rundfunkgeräte zum Empfang bereit? Liegt ihr Einkommen (z.B. BAföG) über dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige von monatlich 291,00 EUR?
Dann müssen Sie die Rundfunkgeräte in Ihrem Zimmer oder in dem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug extra anmelden.
Rundfunkgeräte sind alle herkömmlichen und neuartigen Geräte, mit denen Radio- oder TV-Programme empfangen oder aufgezeichnet werden können.
Herkömmliche Rundfunkgeräte sind z.B.:
Radios, Autoradios, Fernsehgeräte, DVD-/Video-Rekorder, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, etc.
Neuartige Rundfunkgeräte sind z:B.:
PCs, PDAs, MDAs, UMTS- und WLAN-Handys, die Radio und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen können.
Wenn Sie Rundfunkgeräte anzumelden haben, nutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen und schicken Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum 10.08.2011 an uns zurück.
Wenn sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugzentrale
PS: Nur wenn jeder Teilnehmer Rundfunkgebühren zahlt, ist Gebührengerechtigkeit gewährleistet!
SEIEN SIE FAIR. MELDEN SIE SICH AN.
Dazu dann noch ein Blatt zum Ausfüllen:
Mein Kind, noch ohne Einkünfte, hat natürlich keine Lust da hin zu schreiben und will auch
Zitat:keine Gebühren zahlen.für das scheiß Programm
Kommen wir nun zu meiner Frage: Ist es ratsam auf solche Anschreiben überhaupt zu antworten?
Streuner
Re: Muss auf Schreiben der GEZ geantwortet werden?
Arschficker äußerte folgendes:Kommen wir nun zu meiner Frage: Ist es ratsam auf solche Anschreiben überhaupt zu antworten?
Am Ende ist es egal was du machst, solange du denen nicht den Wisch ausfüllst und schreibst, dass der Sohnemann über dieses und jenes Gerät zum Rundfunk hören verfügt und mit dem nötigen Einkommen gesegnet ist, sodass sie sich dann dazu berufen sehen, Kohle abzuknöpfen.
Meine zwei Vorschläge wären wie folgt:
1. Das Blatt "neutral" ausfüllen, also Name etc. und kurz vor der Unterschrift ankreuzen "Ich habe kein Gerät ...". Dann ist die Sache normalerweise erledigt und es kommt nichts mehr nach. Außerdem laufen sicherlich Telefon und Internet auf deinen Namen und nicht auf den deines Sohnes, oder?
2. Ab in den Papierkorb, weil es keine Pflicht zum Ausfüllen gibt. Es könnte (allerdings eher unwahrscheinlich) dann vielleicht sein, dass so ein Fuzzi bei dir vorbeischaut. Reinlassen musst du ohnehin niemanden. Und im Recht bist du sowieso, nachdem dein Filius kein Einkommen/angemeldeten Geräte etc. hat.
Ich persönlich würde zu 1. tendieren. Die Anschrift deines Sohnes kennen sie ohnehin und das Gegenteil (nämlich Einkommen + eigene Geräte angemeldet) beweisen können sie dir nicht. Also vielleicht mal nett sein und Punkt 1 ausführen. Am Ende wissen sie dann nicht mehr wie vorher.
Meine Herren,
ich muss doch sehr bitten sich hier an die Regeln zu halten. Das ganze hier ist weder ein Quiz, noch sollen hier Meinungen und Vermutungen geäußert werden. Es zählen hier nur juristische Fakten.
Daher folgendes -juristisches-.
Es gibt folgend aus § 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) eine sog. Anzeigepflicht. Folglich musst du unverzüglich anzeigen, wenn Du bzw. Dein Nachwuchs was zum Empfang bereit hält. Ob daraus die Verpflichtung erfolgt dieses Formblatt der GEZ -welche für den Gebühreneinzug verantwortlich ist- auszufüllen ist/bleibt umstritten. Ich behaupte und in diese Richtung geht auch die Rechtsprechung das die Anzeigepflicht spätestens dann verletzt ist wenn das Schreiben nicht beantwortet wird. Folglich wäre das Schreiben im Rahmen der Anzeigepflicht Deines Nachwuchses durch diesen ordentlich zu beantworten.
Hier treffen allerdings Meinung, Jura und Wirklichkeit aufeinander.
Was möchte die GEZ bitte tun wenn Du nicht auf das Schreiben reagierst. Das hat der Kollege Lutscher2 schon beschrieben. Vermutlich kommt der Typ von der GEZ und fragt was Ihr da so habt. Den bracht man nicht reinlassen also braucht auch nichts angemeldet werden. Allerdings müsste man auch diesem die Geräte anzeigen. (Grundlage a.a.O.) Was würde ich tun? Ich würde nun abwarten bis das zweite Schreiben kommt, diesen Brief zu Post bringen und dort angeben das die Tochter da nicht mehr wohnt und man keine Ahnung hat wohin diese gezogen ist. Möglicherweise ins Ausland, das sollte das Problem dann endgültig erledigen.
ich muss doch sehr bitten sich hier an die Regeln zu halten. Das ganze hier ist weder ein Quiz, noch sollen hier Meinungen und Vermutungen geäußert werden. Es zählen hier nur juristische Fakten.
Daher folgendes -juristisches-.
Es gibt folgend aus § 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) eine sog. Anzeigepflicht. Folglich musst du unverzüglich anzeigen, wenn Du bzw. Dein Nachwuchs was zum Empfang bereit hält. Ob daraus die Verpflichtung erfolgt dieses Formblatt der GEZ -welche für den Gebühreneinzug verantwortlich ist- auszufüllen ist/bleibt umstritten. Ich behaupte und in diese Richtung geht auch die Rechtsprechung das die Anzeigepflicht spätestens dann verletzt ist wenn das Schreiben nicht beantwortet wird. Folglich wäre das Schreiben im Rahmen der Anzeigepflicht Deines Nachwuchses durch diesen ordentlich zu beantworten.
Hofreiter äußerte folgendes: Wegschmeissen ist scheinbar die sinnvollere Variante
Hier treffen allerdings Meinung, Jura und Wirklichkeit aufeinander.
Was möchte die GEZ bitte tun wenn Du nicht auf das Schreiben reagierst. Das hat der Kollege Lutscher2 schon beschrieben. Vermutlich kommt der Typ von der GEZ und fragt was Ihr da so habt. Den bracht man nicht reinlassen also braucht auch nichts angemeldet werden. Allerdings müsste man auch diesem die Geräte anzeigen. (Grundlage a.a.O.) Was würde ich tun? Ich würde nun abwarten bis das zweite Schreiben kommt, diesen Brief zu Post bringen und dort angeben das die Tochter da nicht mehr wohnt und man keine Ahnung hat wohin diese gezogen ist. Möglicherweise ins Ausland, das sollte das Problem dann endgültig erledigen.
Eismann Lagesbüttel äußerte folgendes:Es gibt folgend aus § 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) eine sog. Anzeigepflicht. Folglich musst du unverzüglich anzeigen, wenn Du bzw. Dein Nachwuchs was zum Empfang bereit hält.
Das Schreiben war doch ausschließlich an das Kind gerichtet. Da nur anzeigepflichtig ist, wer Rundfunkteilnehmer ist, braucht das Schreiben nur dann beantwortet werden, wenn das Kind einen eigenen Fernseher oder Radioapparat hat.
Herr Roin äußerte folgendes:... angeben das die Tochter da nicht mehr wohnt und man keine Ahnung hat wohin diese gezogen ist. Möglicherweise ins Ausland, das sollte das Problem dann endgültig erledigen.
Vielleicht keine soo gute Idee, denn die GEZ hat Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter. (Woher sonst wusste die GEZ wohl vom 18. Geburtstag des Nachwuchses?) Zumindest leiten die Meldeämter An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. Ich würde mal behaupten, dass insofern falsche Angaben eher das Gegenteil von bewirken würden.
Vitus
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Vitus
Höllmut äußerte folgendes:Vielleicht keine soo gute Idee, denn die GEZ hat Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter. (Woher sonst wusste die GEZ wohl vom 18. Geburtstag des Nachwuchses?) Zumindest leiten die Meldeämter An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. Ich würde mal behaupten, dass insofern falsche Angaben eher das Gegenteil von bewirken würden.
Vitus
Das stimmt durchaus, allerdings legt die GEZ bei der Vielzahl der Eingehenden Briefe und Sendungen vieles auf "Halde" gerade dann wenn der Empfänger unbekannt verzogen sein soll, und das Einwohnermeldeamt keine besseren aktuelleren Daten hat. Wer meldet sich schon sofort um? Es soll sogar Leute geben die sich gar nicht ummelden.
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