Bearbeitungszeiten bei Verstößen im Verkehr
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Bearbeitungszeiten bei Verstößen im Verkehr
Ich wurde Ende Januar in Hannover von der Polizei auf der Straße in meinem PKW angehalten. Angeblich soll ich jemanden an einem Zebrastreifen auf der gegenüberliegenden Seite übersehen haben.
Auf Befragen habe ich die Aussage verweigert, ein Zeuge saß ebenfalls mit in meinem Wagen. Die beiden Polizisten sind dann mit den Worten „Sie bekommen demnächst Post“ abgehauen.
Nun haben wir Anfang Juli, bisher hat sich nichts weiter getan. Dauert das so lange oder kommt da nichts mehr nach?
Streuner, ratlos
Auf Befragen habe ich die Aussage verweigert, ein Zeuge saß ebenfalls mit in meinem Wagen. Die beiden Polizisten sind dann mit den Worten „Sie bekommen demnächst Post“ abgehauen.
Nun haben wir Anfang Juli, bisher hat sich nichts weiter getan. Dauert das so lange oder kommt da nichts mehr nach?
Streuner, ratlos
Es kann schon vorkommen das da noch was kommt, allerdings ist in diesem Falle dann wohl die sog. Verfolgungsverjährung eingetreten. Diese beträgt bei Ordnungswidrigkeiten regelmäßig 3 Monate. Und beginnt ab dem Zeitpunkt der Tat zu laufen, es gibt Handlungen die diese Verjährung unterbrechen. z.B. Vernehmung, Anhörung, Erlass des Bußgeldbescheides. Ich nehme an das weder das eine noch das andere passiert ist. Also kannst Du davon ausgehen das nichts mehr kommt. Selbst wenn noch ein Bußgeldbescheid kommt ist die Verjährung i.d.R. bereits eingetreten, das müsste man dann mal durch einen Anruf abklären.
Also einfach gesagt, Du kannst wieder ruhig schlafen. In der Regel kommt da nichts mehr.
Also einfach gesagt, Du kannst wieder ruhig schlafen. In der Regel kommt da nichts mehr.
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn die Polizisten aus dem Missachten des Fussgängerweges mit ihrem Zauberparagrafen 315c StGB etwas machen, weil möglicherweise ein Fußgänger gefährdet oder zumindest bei den Polizisten subjektiv der Eindruck erweckt wurde, dass er gefährdet wurde, dann wäre es keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und da wäre die Frist zur Verjährung länger, nämlich 5 Jahre...
Nicht, dass ich automatisch davon ausgehe, dass die Bullen da eine Straftat von machen,weil sie eine Gefährdung des Fußgängers ausgependelt haben, mir gehts nur darum, dass Du @Streuner, nicht aus allen Wolken fällst, wenn doch noch was kommt.
Beste Grüße
Nicht, dass ich automatisch davon ausgehe, dass die Bullen da eine Straftat von machen,weil sie eine Gefährdung des Fußgängers ausgependelt haben, mir gehts nur darum, dass Du @Streuner, nicht aus allen Wolken fällst, wenn doch noch was kommt.
Beste Grüße
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Gefahrensucher
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