Vorstrafen und Führungszeugnis
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Vorstrafen und Führungszeugnis
Eine Frage an die Experten:
Angenommen, mein Sohn wird mit 17 Jahren wegen "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt und erhält eine Strafe von 20 Arbeitsstunden. Wird diese Strafe dann im Führungszeugnis aufgeführt oder nicht aufgeführt, weil er nach Jugendstrafrecht behandelt wird?
Angenommen, mein Sohn wird mit 17 Jahren wegen "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt und erhält eine Strafe von 20 Arbeitsstunden. Wird diese Strafe dann im Führungszeugnis aufgeführt oder nicht aufgeführt, weil er nach Jugendstrafrecht behandelt wird?
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C2C
Hallo C2C,
die Frage kann einfach und umfangreich beantwortet werden.
Die Strafe wird weder in das Einfache Führungszeugnis noch in das erweiterte Führungszeugnis (Belegart 0, nur für Behörden) eingetragen. Die Strafe ist ein sog. Zuchtmittel, und wird als solche nur in das Erziehungsregister eingetragen. Dort wird die Strafe mit Ablauf des 24. Lebensjahres gelöscht. Aber nur dann wenn keine freiheitsentziehenden Maßnahmen eingetragen werden. (Jugendstrafe, Freiheitsstrafe, usw.) Auskunftsberechtigt aus diesem Register sind sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.
die Frage kann einfach und umfangreich beantwortet werden.
Die Strafe wird weder in das Einfache Führungszeugnis noch in das erweiterte Führungszeugnis (Belegart 0, nur für Behörden) eingetragen. Die Strafe ist ein sog. Zuchtmittel, und wird als solche nur in das Erziehungsregister eingetragen. Dort wird die Strafe mit Ablauf des 24. Lebensjahres gelöscht. Aber nur dann wenn keine freiheitsentziehenden Maßnahmen eingetragen werden. (Jugendstrafe, Freiheitsstrafe, usw.) Auskunftsberechtigt aus diesem Register sind sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.
Ich hatte da auch schon so ein paar Sachen, alles nach Jugendstrafrecht, halt schon ein bisschen her.
Schwarzangeln und solche Sachen, wurde immer eingestellt. Ausser einmal, da musste ich vor Gericht, illegaler waffenbesitz, mitführens einer Schusswaffe und Körperverletzung mit Schusswaffengebrauch nannte sich das damals glaube ich. Das ganze hat dann vorm Jugendrichter mit einer mündlichen Verwarnung geendet. Steht sowas auch im Führungszeugnis?
Schwarzangeln und solche Sachen, wurde immer eingestellt. Ausser einmal, da musste ich vor Gericht, illegaler waffenbesitz, mitführens einer Schusswaffe und Körperverletzung mit Schusswaffengebrauch nannte sich das damals glaube ich. Das ganze hat dann vorm Jugendrichter mit einer mündlichen Verwarnung geendet. Steht sowas auch im Führungszeugnis?
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Sepp
Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Ich hatte da auch schon so ein paar Sachen, alles nach Jugendstrafrecht, halt schon ein bisschen her.
Schwarzangeln und solche Sachen, wurde immer eingestellt. Ausser einmal, da musste ich vor Gericht, illegaler waffenbesitz, mitführens einer Schusswaffe und Körperverletzung mit Schusswaffengebrauch nannte sich das damals glaube ich. Das ganze hat dann vorm Jugendrichter mit einer mündlichen Verwarnung geendet. Steht sowas auch im Führungszeugnis?
Hier gilt das gleiche wie oben, also Nein.
Allerdings hat Du in den polizeilichen Datenbanken (POLAS, INPOL, IGVP, je nach Bundesland) bestimmt noch den lustigen Eintrag "bewaffnet". Wie lange ist die Nummer den her?
Pickel-Piotr äußerte folgendes:Etwa 10 Jahre.
Dann kannst Du davon ausgehen das Sie noch in den polizeilichen Datenbanken gespeichert ist. Die Aussonderungsprüffrist beträgt i.d.R. 10 Jahre. Hier wird die Polizei diese wohl verlängern. Ob und was genau bei der Polizei über Dich gespeichert ist kannst Du im Rahmen einer Auskunft abfragen. Dies ist kostenlos.
Hier, kannst Du Dir eine Auskunft kostenlos erstellen lassen und ausdrucken. Das entsprechende Vorgehen ist auch erklärt.
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