Anwesenheit beim Drogenkauf?
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Anwesenheit beim Drogenkauf?
Wie sieht das eigentlich in der Praxis aus wenn man direkt beim Kauf der Substanzen dabei ist?
Es gibt ja zum Beispiel die Situation das die Nutte vom Kauf zurückkommt und die Übergabe erst am Auto stattfindet oder die Nutte sich telefonisch verabredet und der Gemischtwarenhändler direkt zum Auto kommt. Von den Paragraphen her ist das ja das gleiche wie beim Konsum im Auto aber hier ist man ja eigentlich dabei wenn die "Tat" passiert. Man sieht auch den Verkäufer der Substanzen, ist also direkt Zeuge der von ihm begangenen Straftat des Handels mit Drogen.
Blasebalg
Es gibt ja zum Beispiel die Situation das die Nutte vom Kauf zurückkommt und die Übergabe erst am Auto stattfindet oder die Nutte sich telefonisch verabredet und der Gemischtwarenhändler direkt zum Auto kommt. Von den Paragraphen her ist das ja das gleiche wie beim Konsum im Auto aber hier ist man ja eigentlich dabei wenn die "Tat" passiert. Man sieht auch den Verkäufer der Substanzen, ist also direkt Zeuge der von ihm begangenen Straftat des Handels mit Drogen.
Blasebalg
In der Tat Du hast das richtig erkannt, hier gilt das gleiche wie beim Konsum im Auto. Also hier. Du musst auch weil Du Zeuge einer Straftat bist nicht gleich den Abschaum rufen. Auch muss Du die geplante Straftat wenn Du davon -schon vorher- weißt nicht Anzeigen. Ausnahmen bilden bestimmte Katalogstraftaten die in § 138 StGB normiert sind. Straftaten nach BtmG fallen da wie Du erkennen kannst nicht darunter. Allerdings würde ich der Nutte sagen, Sie sollte doch Ihren Verkäufer nicht an Deiner Karre treffen. Ich möchte nämlich auch mit diesem Abschaum nix zu tun haben.
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