GEZ - Abwehr
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GEZ - Abwehr
Moin,
dieser Faschoverein schrieb mich nun wieder an, ich solle "Meldung machen" . Obwohl ich dort abgemeldet bin. Ich sei nicht im Adressbestand, möge darum entweder
a) mich bis zum XX.XX.XXXX anmelden
oder
b) ihnen dennoch melden, dass ich nix anzumelden habe.
Also die Frage, wie im Falle einer fortgesetzten Belästigung reagieren? Strafanzeige stellen?
Und gesetzt den Fall, hier ist ein Schwarzseher , kann so ein Schnüfflerschwein da aktiv werden, wenn er vom Hörensagen hört, der Herr X. hat ne Glotze laufen und ist nicht gemeldet? Wird sowas wirklich wie auf der verlinkten Seite behauptet wegen Geringfügigkeit eingestellt? Und angenommen so ein Bastard steht vor der Tür, du machst auf, er hört das Glotze läuft?
Commanche. irgendwie kaputt
dieser Faschoverein schrieb mich nun wieder an, ich solle "Meldung machen" . Obwohl ich dort abgemeldet bin. Ich sei nicht im Adressbestand, möge darum entweder
a) mich bis zum XX.XX.XXXX anmelden
oder
b) ihnen dennoch melden, dass ich nix anzumelden habe.
Also die Frage, wie im Falle einer fortgesetzten Belästigung reagieren? Strafanzeige stellen?
Und gesetzt den Fall, hier ist ein Schwarzseher , kann so ein Schnüfflerschwein da aktiv werden, wenn er vom Hörensagen hört, der Herr X. hat ne Glotze laufen und ist nicht gemeldet? Wird sowas wirklich wie auf der verlinkten Seite behauptet wegen Geringfügigkeit eingestellt? Und angenommen so ein Bastard steht vor der Tür, du machst auf, er hört das Glotze läuft?
Commanche. irgendwie kaputt
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Commanche
1. Die GEZ darf von Nicht-Rundfunkteilnehmern keine Daten bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern diese nur begrenzte Zeit speichern, deshalb kam das erneute Anschreiben. Am besten reagierst Du gar nicht! Andernfalls kommt weiterhin Post bzw. Besuch, da die GEZ nun weiß, dass sich hinter der Adresse ein potentieller Schwarzseher verbergen könnte.
2. Die GEZ hat keinen eigenen Außendienst. Die vermeintlichen "GEZ-Kontrolleure" sind selbstständig und auf provisionsbasis tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und haben keine hoheitlichen Befugnisse, sprich vor allem keinen Zutritt zu Privaträumen.
Strafanzeige stellen ist natürlich Quatsch.
Vitus
2. Die GEZ hat keinen eigenen Außendienst. Die vermeintlichen "GEZ-Kontrolleure" sind selbstständig und auf provisionsbasis tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und haben keine hoheitlichen Befugnisse, sprich vor allem keinen Zutritt zu Privaträumen.
Strafanzeige stellen ist natürlich Quatsch.
Vitus
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Vitus
Horst Kammer äußerte folgendes:Ist das Thema nicht mit der neuen Gebührenordnung ohnehin bald erledigt?
Das wird sich noch zeigen, ich habe keine -noch- Ahnung wie das umgesetzt werden soll. Weil es ja kein Haushaltsregister gibt. Woher will die GEZ also wissen wie viele Haushalte es in einem Haus gibt? Auch fehlt es da noch ein bisschen an der Definition. Was so nen Haushalt ist. Wenn ich 2 Wohnungen habe muss ich dann auch zwei mal bezahlen? Ich kann ja nur einmal fernsehen.
Im übrigen hat der Kollege Vitus völlig Recht.
Den GEZ Typen keinesfalls einlassen, wenn einer kommt der nen Zeitungsabo verkaufen will antworten: Ich habe gar keinen Fernseher und sich keinesfalls einschüchtern lassen. Ich habe da schon Sprüche gehört "Dann komme ich mit einem Durchsuchungsbefehl und der Polizei wieder" soll er doch machen. Dann kannst Du Ihn ja immer noch einlassen. Passiert aber sowieso nicht. Des Weiteren kann man dem Außendienstmitarbeiter der GEZ auch ein Hausverbot aussprechen. Sogar allen Beauftragten der GEZ da gab es neulich ein Urteil in Bremen oder Hamburg, ich find es nur auf die schnelle nicht. Muss ich morgen mal nach suchen. Grundsätzlich reicht aber das was Vitus geschrieben hat völlig aus. Nach ner Weile geben die einfach auf.
Ficken macht frei äußerte folgendes:Wenn ich keinen Fernseher habe, kann ich gar nicht fernsehen, muss aber, wenn die neue Regelung denn kommt, trotzdem zahlen. Oder was?
Richtig! Weil die Regelung davon ausgeht das Du wenigstens ein Empfangsgerät hast. Entweder Radio. z.b. im Auto, TV, Internet-PC oder ähnliches.
später hinzugefügt
Hinsichtlich des Hausverbotes für GEZ-Mitarbeiter:
Urteil AG Bremen 23.8.2010, Az. 42 C 43/10 die Entscheidung ist rechtskräftig.
Dirnen-Dirk äußerte folgendes:1. Die GEZ darf von Nicht-Rundfunkteilnehmern keine Daten bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern diese nur begrenzte Zeit speichern, deshalb kam das erneute Anschreiben. Am besten reagierst Du gar nicht! Andernfalls kommt weiterhin Post bzw. Besuch, da die GEZ nun weiß, dass sich hinter der Adresse ein potentieller Schwarzseher verbergen könnte.
Das stimmt so nicht ganz, immerhin erhält die GEZ ja vom Meldeamt Adressdaten, dies ist meines Wissens nach mit und durch der entsprechenden Meldeverordnung abgesegnet. Diese dürfen sie dann eben auch (für eine begrenzte Zeit) nutzen.
Als ich meinen Fernseher abgemeldet habe mit der Begründung er wäre kaputt, wurde mir erklärt, dass auch ein kaputer Fernsseher ein Empfangsgerät im sinne der GEZ wäre, da er ja repariert werden kann.
Man muss also nicht nur erklären, dass das Gerät defekt ist, sondern dass es vaporisiert wurde und nur noch aus 1000 Teile Besteht und schon längst entsorgt ist ... grrrr
Dumm nur wenn man ein Auto mit Autoradio hat, da kann jeder Depp reinschauen und sehen, dass man ein Empfangsgerät hat
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Stubenfliege
DNA-Schleuder äußerte folgendes:Dumm nur wenn man ein Auto mit Autoradio hat, da kann jeder Depp reinschauen und sehen, dass man ein Empfangsgerät hat
Was erstmal nichts bewirkt. Die GEZ kann nämlich ein Auto nicht ohne Weiteres einem Besitzer zuordnen. Und wer sein Auto als Einziges direkt vor seinem (Einfamilien-)Haus parkt: schön dumm.
Vick van Hinten äußerte folgendes:Das stimmt so nicht ganz, immerhin erhält die GEZ ja vom Meldeamt Adressdaten, dies ist meines Wissens nach mit und durch der entsprechenden Meldeverordnung abgesegnet. Diese dürfen sie dann eben auch (für eine begrenzte Zeit) nutzen.
Das stimmt so nicht ganz, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, und kann pauschl nicht gesagt werden. Das regelt jeweils der Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. den Meldegesetzen und dem Datenschutzgesetz des Bundeslandes.
Rülpsi äußerte folgendes:Als ich meinen Fernseher abgemeldet habe mit der Begründung er wäre kaputt, wurde mir erklärt, dass auch ein kaputer Fernsseher ein Empfangsgerät im sinne der GEZ wäre, da er ja repariert werden kann.
Die Begründung der GEZ hält einer einfach rechtlichen Prüfung nicht stand.
Nutti Frutti äußerte folgendes:Man muss also nicht nur erklären, dass das Gerät defekt ist, sondern dass es vaporisiert wurde und nur noch aus 1000 Teile Besteht und schon längst entsorgt ist ... grrrr
Nein, es hätte z.b. ausgereicht wenn Du eine Bescheinigung darüber vorlegst das dem Gerät das Empfangsteil entfernt wurde, oder dieses defekt ist. Diesen Zettel erhält Du z.b. beim Elektromeister Deines Vertrauens. Dies ist nämlich auch eine Möglichkeit sich trotz TV von der Gebührenpflicht zu befreien, weil man dann ein Empfangsgerät nicht vorhält, und nur auf den Vorhalt kommt es an. Daher ist ein Fernseher bei welchem das Empfangsteil defekt ist auch kein Rundfunkgerät. Schulen KITAS und so weiter lassen diese z.b. regelmäßig die Empfangsgeräte entfernen, um eine Gebührenpflicht zu vermeiden.
Klistierkellner äußerte folgendes:Dumm nur wenn man ein Auto mit Autoradio hat, da kann jeder Depp rein schauen und sehen, dass man ein Empfangsgerät hat
Dann muss man auch nur im Notfall das Autoradio anmelden, und keinen TV, Außerdem sind die Zulassungsdaten der GEZ nicht zugänglich, also ist das doch gar nicht Dein Auto. Das ganze ist aber eh vermeidbar, wenn man die GEZ Typen gleich vom Hof wirft. Stichwort Hausverbot. Außerdem ist die Anmeldung durch den Rundfunkteilnehmer selbst auszufüllen. Machst Du das nicht, füllt der Typ gar nichts aus. Er kann die Geräte auch nur unter engen Voraussetzungen Zwangsanmelden.
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