Abzocke von lovebuy.de
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Abzocke von lovebuy.de
Kürzlich erhielt ich eine Mahnung einr Inkassogesellschaft, weil ich meine Gebühr bei www.lovebuy.de nicht gezahlt hätte. Wie sich herausstellte haben die ihre Geschäftsbedingungen geändert und versuchen jetzt die Leuteabzuzocken. http://www.webnews.de/kommentare/212774 ... Usern.html
Glücklicherweise habe ich denen nicht meine richtige Adresse gegeben.
Nun interessiert mich, ob andere NOFIs auch dieses Problem haben.
Glücklicherweise habe ich denen nicht meine richtige Adresse gegeben.
Nun interessiert mich, ob andere NOFIs auch dieses Problem haben.
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Nordlicht2
Lovebuy
Auch ich bin Opfer von Lovebuy geworden. Komischer weise habe ich nie eine Rechnung erhalten, aber eben eine Mahnung per Email und nun Emails vom Rechtsanwalt.
Interessant ist, dass lovebuy behauptet, ich hätte seinerzeit eine Regristierungsgebühr bezahlt (ist doch angeblich das erste Jahr kostenfrei ) Das Datum der Buchung kann man mir aber nicht nennen. Auch die IP meines Rechners ist nicht bekannt oder wird mir zumindest nicht genannt.
Hatte mich mal im Netz umgeschaut. Überall wird behauptet, dass die ABG nachträglich geändert wurde, so dass ab dem 2. Jahr Gebühren anfallen.
Bin mal gespannt, ob es wirklich zum Mahnbescheid kommt. Vorher werde ich nicht reagieren.
Gruß
bondage
Interessant ist, dass lovebuy behauptet, ich hätte seinerzeit eine Regristierungsgebühr bezahlt (ist doch angeblich das erste Jahr kostenfrei ) Das Datum der Buchung kann man mir aber nicht nennen. Auch die IP meines Rechners ist nicht bekannt oder wird mir zumindest nicht genannt.
Hatte mich mal im Netz umgeschaut. Überall wird behauptet, dass die ABG nachträglich geändert wurde, so dass ab dem 2. Jahr Gebühren anfallen.
Bin mal gespannt, ob es wirklich zum Mahnbescheid kommt. Vorher werde ich nicht reagieren.
Gruß
bondage
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bondage
Re: Lovebuy
Hackfresse äußerte folgendes:Bin mal gespannt, ob es wirklich zum Mahnbescheid kommt. Vorher werde ich nicht reagieren.
Recht so! Auf gar keinen Fall bezahlen. Die werden nicht vor Gericht gehen, weil sie da kaum eine Chance haben.
Und einen Mahnbescheid gibt es nur gegen Vorkasse, die Kohle ist dann nämlich auch noch weg. Deswegen werden die es nicht tun ...
Mahnbescheider Fritz ...
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Fritz52
Frikeln die immer noch nach der Masche Gebührenabzocke?
Nachdem RA O. Gromball für den Ex-Betreiber ( GF: O. Nicolai und die Fa. Signs 21 GmbH www.signs21.com ) schon verschiedene Foren mundtot gemacht hat (Eintreibung der 9,95€ Anmeldegebühr = mit Gebühren 98,10€ ) übernimmt der neue Betreiber eine variierte Masche mit den 99€ Jahresgebühr auf. Seit dem 01.09.2008 ist Lovebuy ein Service der VMA Management GmbH www.vma-service.net
http://www.wagnerhalbe.de/resources/PDF ... 301008.pdf
http://www.nachrichten.com/index.php?ma ... news=28487
Hinweise zu den AGB und deren Änderung, sowie Fristen :
http://www.ra-kotz.de/allgemeinegeschae ... gungen.htm
Broschüre der VZ BW - mehr für Jugendliche :
http://www.vz-bawue.de/mediabig/42892A.pdf
Nachdem RA O. Gromball für den Ex-Betreiber ( GF: O. Nicolai und die Fa. Signs 21 GmbH www.signs21.com ) schon verschiedene Foren mundtot gemacht hat (Eintreibung der 9,95€ Anmeldegebühr = mit Gebühren 98,10€ ) übernimmt der neue Betreiber eine variierte Masche mit den 99€ Jahresgebühr auf. Seit dem 01.09.2008 ist Lovebuy ein Service der VMA Management GmbH www.vma-service.net
Chorknabe Christian äußerte folgendes:Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln
geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen
Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C
155/08)........
http://www.wagnerhalbe.de/resources/PDF ... 301008.pdf
Zitat:31.07.2008 16:55:35
Das Auktionshaus lovebuy, welches außer einer einmaligen Bearbeitungsgebühr und Gebühren für das einstellen von Auktionen, kostenlos war, hat still und heimlich seine AGB geändert. Nun bekommen alle Mitglieder, die sich "nur mal so" zum reinschauen angemeldet haben plötzlich eine Rechnung für einen Jahresbeitrag von der SINGS21 GmbH http://signs21.com/ über 99,-€. Wer jetzt kündigt, wird auch erst zum nächsten Jahr aus dem Vertrag entlassen und darf so noch mal einen Jahresbeitrag bezahlen. Da man für die Anmeldung seine Kontodaten angeben musste, wird diese Gebühr ohne Einzugsermächtigung von den Mitgliederkonten abgebucht.
Hunderte von Usern gehen bereits auf die Barrikaden.
http://www.nachrichten.com/index.php?ma ... news=28487
Hinweise zu den AGB und deren Änderung, sowie Fristen :
http://www.ra-kotz.de/allgemeinegeschae ... gungen.htm
Zitat:Es reicht auch aus, dass die Belehrung über den Widerruf dem Verbraucher mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt wird. Doch Vorsicht! Der Unternehmer trägt hier die Beweislast dafür!
Diese weitreichenden Konsequenzen hat der Gesetzgeber sicherlich nicht bedacht! Dies ist für den Verbraucher „toll“ und für den Unternehmer kann es das „finanzielle Aus“ bedeuten, wenn er seine Kunden nicht richtig informiert!
Broschüre der VZ BW - mehr für Jugendliche :
http://www.vz-bawue.de/mediabig/42892A.pdf
Zitat:Spätestens bei einem Anwaltsschreiben sollten sich
Deine Eltern aus taktischen Gründen mit so einem Brief
gegen die Vorwürfe wehren.
http://www.vz-nrw.de/mediabig/63371A.doc
Darin widerruft man den
angeblich abgeschlossenen Vertrag, bestreitet den
Vertragsschluss, wirft dem Anbieter arglistige Täuschung
und Sittenwidrigkeit vor und wehrt sich gegen diese Form
der Nötigung. Den Verbraucherzentralen ist bisher noch
kein Rechtsstreit bekannt, in dem ein Verbraucher zu
einer Zahlung (oder gar schlimmerem) verurteilt wurde!
Sämtliche Mahnschreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten,
Inkassodezernaten usw. brauchst Du nicht
zu beachten! Ernst nehmen musst Du den echten
Mahnbescheid!
Es gibt keinen einzigen Grund, für eine wie oben
beschriebene unseriöse Dienstleistung, eine versprochene
kostenlose oder selbst gar keine Dienstleistung
eine Zahlung zu leisten! Du und Deine Eltern müssen
lediglich die Nerven behalten und den Drohungen
standhalten!
Auch eine Kopie Deiner Geburtsurkunde
oder Deines Ausweises sollte nicht geschickt werden!
-
Xiphoph
bondage
Im Netz gefunden...
--- Pressemitteilung vom 30.10.2008 ---
lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln
Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln
geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen
Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C
155/08).
Das Auktionshaus für Sexdienste, welches heute durch die VMA Management GmbH
betrieben wird, versuchte in dem gerichtlichen Verfahren einen angeblich „angemeldeten
Nutzer“ auf die Zahlung einer Anmeldegebühr von 9,95 Euro sowie um ein vielfach darüber
liegendes Entgelt für Auskünfte, Mahnungen und die bisherige Rechtsverfolgung zu
verklagen. Der Nutzer habe sich durch das Anklicken eines „Registrieren Sie sich jetzt“ -
Buttons bei der Internetplattform registriert und hierbei bestätigt, dass er die die Kostenpflicht
der „Dienstleistung“ sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin
akzeptiert.
In dem Kölner Verfahren konnte die klagende Sign21GmbH den Beweis für ihre Behauptung
jedoch nicht führen. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Der von WAGNER
HALBE Rechtsanwälte Köln vertretene Prozessgewinner meinte nach der Urteilsverkündung
glücklich: „Ich fühlte mich durch die immer höher werdenden Ansprüche stark unter Druck
gesetzt. Jetzt fällt mir ein großer Stein vom Herzen.“
Verbraucher bewegen sich im Internet nicht ohne Schutz im rechtsfreien Raum. Bereits im
Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C
23695/06.) Aus diesem Grund gilt:
Internetbenutzer, welche Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von
Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie
der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper
Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede
weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein
gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets
beigefügten Vordruck widersprochen werden.
Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie
einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches
Schreiben und der Spuk hat ein Ende.
--- Pressemitteilung 30.10.08 ---
WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln
Poll-Vingster Straße 105, 51105 Köln
Telefon: (0221) 460 -233 14; Fax (0221) 460 -233 22
Gruß
bondage
--- Pressemitteilung vom 30.10.2008 ---
lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln
Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln
geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen
Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C
155/08).
Das Auktionshaus für Sexdienste, welches heute durch die VMA Management GmbH
betrieben wird, versuchte in dem gerichtlichen Verfahren einen angeblich „angemeldeten
Nutzer“ auf die Zahlung einer Anmeldegebühr von 9,95 Euro sowie um ein vielfach darüber
liegendes Entgelt für Auskünfte, Mahnungen und die bisherige Rechtsverfolgung zu
verklagen. Der Nutzer habe sich durch das Anklicken eines „Registrieren Sie sich jetzt“ -
Buttons bei der Internetplattform registriert und hierbei bestätigt, dass er die die Kostenpflicht
der „Dienstleistung“ sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin
akzeptiert.
In dem Kölner Verfahren konnte die klagende Sign21GmbH den Beweis für ihre Behauptung
jedoch nicht führen. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Der von WAGNER
HALBE Rechtsanwälte Köln vertretene Prozessgewinner meinte nach der Urteilsverkündung
glücklich: „Ich fühlte mich durch die immer höher werdenden Ansprüche stark unter Druck
gesetzt. Jetzt fällt mir ein großer Stein vom Herzen.“
Verbraucher bewegen sich im Internet nicht ohne Schutz im rechtsfreien Raum. Bereits im
Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C
23695/06.) Aus diesem Grund gilt:
Internetbenutzer, welche Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von
Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie
der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper
Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede
weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein
gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets
beigefügten Vordruck widersprochen werden.
Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie
einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches
Schreiben und der Spuk hat ein Ende.
--- Pressemitteilung 30.10.08 ---
WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln
Poll-Vingster Straße 105, 51105 Köln
Telefon: (0221) 460 -233 14; Fax (0221) 460 -233 22
Gruß
bondage
-
bondage
Re: bondage
Klistierkellner äußerte folgendes:Wenn dennoch ein
gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets
beigefügten Vordruck widersprochen werden.
Das ist richtig. Und zwar innerhalb von 3 Wochen (Frist!). Allerdings ist zu beachten, dass die Mahnbescheide ohne Prüfung einer Forderungsberechtigung verschickt werden. Das heißt, das Gericht prüft nicht, ob die Forderung rechtens ist! Also: Immer Widerspruch einlegen! Ist oftmals nur ein Druckmittel.
Umkehrschluss: Auch du kannst einem Typen der z. B. deine ebay Ware nicht bezahlt hat, einen Mahnscheid übers Gericht zustellen lassen. Geht sogar online >>hier<<. Da die Forderung vom Gericht nicht überprüft wird, aber ein Mahnbescheid beim umwilligen Zahler einen erheblichen Eindruck macht, wird oftmals gezahlt. Hab ich selbst schon ein paar mal gemacht. Meist innerhalb von 1 Woche hatte ich die Kohle! Also: Mahnbescheide verlieren schnell ihren Schrecken, wenn man widerspricht! Die meisten, die einen solchen bekommen, haben aber Angst und zahlen lieber schnell, bevor alles noch teurer wird und kennen sich leider nicht aus.
Tommy1970
der auch schon Mahnbescheide bekommen hat, aber dessen strittige Forderungen aufgrund des Widerspruchs im Sande verwehten. Abzockfirmen überlegen sich 3 mal, ob sie eine Chance vor Gericht haben.
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Tommy1970
Zwischenzeitlich hat sich Lovebuy wieder mal mit einem - elektronischen - Mahnbescheid bei mir gemeldet. Ich will mir lieber gar nicht vorstellen, wie viele Mitficker in ihrer Not bezahlt haben, weil Lovebuy deren reale Adresse hat und die Freunde ständig in Furcht vor einer Enttarnung leben
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Nordlicht2
Lovebuy
Inzwischen hat sich Lovebuy auch bei mir wieder gemeldet. Nach dem die Rechnung/Mahnung/Mahnbescheid per Email aus dem letzten Jahr wohl im Sande verlaufen sind, versucht man es nun mit einer neuen Rechnung. Lustiger weise wurde als Jahreszeitraum 08/08 - 07/09 genannt. Die letzte Rechnung hatte einen Nutzungzeitraum von 01/08 - 12/08. Irgendwie sind da Überschneidungen.
Wie üblich werde ich nicht reagieren. Mal abwarten, wie es weiter geht.
Gruß
bondage
Wie üblich werde ich nicht reagieren. Mal abwarten, wie es weiter geht.
Gruß
bondage
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bondage
Bei Eingang von Rechnungen über Leistungen, die ihr nie in Anspruch genommen habt, hilft nur ein Widerspruch. Am Besten mit Einschreiben und Rückschein. Dann habt ihr im schlimmsten Fall was in der Hand, welches ihr nachweisen könnt. Und ohne Nachweis ist immer Kacke.
Ein Musterschreiben von der Verbraucherzentrale gibt es hier:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/116301A.pdf
Ein Musterschreiben von der Verbraucherzentrale gibt es hier:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/116301A.pdf
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Tommy1970
Zum Thema lovebuy kann ich auch einiges beitragen auch wenn der threat schon ne Weile ruht. War mit denen fast 1 1/2 Jahre im Rechtsstreit wegen der abzocker geschichte. Bin Anfang Mai vom Gericht schuldig gesprochen worden und darf nun löhnen. Und das obwohl die nichts beweisen konnten... Es ist wohl abhängig wer gerade den Fall behandelt. Bei mir war es das Amtsgericht Neuss.
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Don1983
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