Sex, Bericht im Forum: Düsseldorf, Charlottenstraße, was das Ordnungsamt so treibt!
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Düsseldorf, Charlottenstraße, was das Ordnungsamt so treibt!
Hallo,
heute fand ich eine schriftliche Verwarnung in der Post. Ich bin vor ca. 3 Wochen 2-3 mal durch die Charlottenstraße gefahren um mir das kaum vorhandene Nuttenangebot anzuschauen. Danach habe ich mich weiter nach Essen getrollt.
Offenbar wurde ich dabei vom Ordnungsamt beobachtet und soll jetzt 20,00 € wegen Verstoß ...
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heute fand ich eine schriftliche Verwarnung in der Post. Ich bin vor ca. 3 Wochen 2-3 mal durch die Charlottenstraße gefahren um mir das kaum vorhandene Nuttenangebot anzuschauen. Danach habe ich mich weiter nach Essen getrollt.
Offenbar wurde ich dabei vom Ordnungsamt beobachtet und soll jetzt 20,00 € wegen Verstoß ...
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Gasolina
Kann ja gar nicht sein. Du hast dort ca. 25 Minuten lang nach einem Parkplatz gesucht, leider ergebnislos. Da in dem Bereich lauter Fahrzeuge der Untermenschen rumstande...
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R. Guß äußerte folgendes:ab mit dem Thema ins Rechtsforum, sowas hat hier nix zu suchen
Da das Thema auch für andere Ficker die nach Düsseldorf fahren aber nicht in das Rechtsforum gucken beantworte ich die Frage ausnahmsweise hier.
Theo Rieh äußerte folgendes:Kann ja gar nicht sein. Du hast dort ca. 25 Minuten lang nach einem Parkplatz gesucht, leider ergebnislos...
Der Gedanke ist nicht übel, führt aber zu einem Standartschreiben und einem Bußgeldbescheid und dann muss man sich mit dem Amtsgericht rumschlagen. Wer das nicht will hat folgende Optionen:
Option A: Bezahlen, rate ich von ab! Schon alleine weil es für 20 Euro schon nen Blowjob gibt.
Option B: Auf...
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Ich habe den o.g. Sachverhalt mal durch geprüft, und werde hier wohl bei der Polizei Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf wohl mal ein Fass Ärger aufmachen. Meiner -unbedeutenden- Meinung nach ist das Vorgehen der Stadt und auch der Polizei nämlich rechtswidrig. Es verstößt gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung.
Gründe:
Aufzeichnungen des Fahrzeugverkehrs dürfen nur beim Vorliegen eines Anfangsverdachtes erfolgen. (vgl. 2 BvR 941/08 m.w.N.) Dies sehe ich hier nicht. Der Anfangsverdacht kann nicht auf das erstmalige Befahren der Straße gestützt werden, aber irgendwa...
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Gründe:
Aufzeichnungen des Fahrzeugverkehrs dürfen nur beim Vorliegen eines Anfangsverdachtes erfolgen. (vgl. 2 BvR 941/08 m.w.N.) Dies sehe ich hier nicht. Der Anfangsverdacht kann nicht auf das erstmalige Befahren der Straße gestützt werden, aber irgendwa...
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