Kein Sonderrecht für Polizeibeamte"Homosexuell" keine Beleid
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Kein Sonderrecht für Polizeibeamte"Homosexuell" keine Beleid
Kein Sonderrecht für Polizeibeamte - "Homosexuell" keine Beleidigung
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Zitat:Werden Polizeibeamte als "Homosexuelle" bezeichnet, stellt dies keine strafbare Polizistenbeleidigung dar. Laut Landgericht Tübingen handelt es sich hierbei um keinen ehrverletzenden oder herabsetzenden Begriff, sondern nur um eine wertneutrale Bezeichnung über eine sexu...
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