Abzocke mit Mega-Downloads.net & Co.
23 Beiträge
• Seite 2 von 2 • 1, 2
Also.. ich nicht. Kam auch keine weitere E-Mail... wobei die
Also.. ich nicht. Kam auch keine weitere E-Mail... wobei die sich mit der ersten auch Zeit gelassen haben...
Aber wie hier bereits erwähnt wurde.. Wenn da was kommt, würde ich dem widersprechen (in dem Fall ist ignorieren immer schlecht)..und es drauf ankommen lassen. Die wissen ja selber, dass die damit nicht durchkommen, werden es also wohl kaum auf einen Prozess ankommen lassen. Ich denke eher - wurde hier ja auch schon erwähnt - dass die drauf setzen, dass ein paar Leute Angst bekommen und zahlen... Wobei ic...
Melde Dich an, wenn Du den kompletten Beitrag lesen möchtest
Aber wie hier bereits erwähnt wurde.. Wenn da was kommt, würde ich dem widersprechen (in dem Fall ist ignorieren immer schlecht)..und es drauf ankommen lassen. Die wissen ja selber, dass die damit nicht durchkommen, werden es also wohl kaum auf einen Prozess ankommen lassen. Ich denke eher - wurde hier ja auch schon erwähnt - dass die drauf setzen, dass ein paar Leute Angst bekommen und zahlen... Wobei ic...

-
Hans_79
Zitat:wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.
Katja Günther
Rechtsanwältin...

Hehe...
R. Guß äußerte folgendes:Zitat:wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.
Katja Günther
Rechtsanwältin
Rechtsan...

-
Marlboroman
http://de.youtube.com/watch?v=SjwM5Ie0ndM
hier ist sie schon im Fernsehen
- gegen Frau G. werden berufsrechtliche Maßnahmen geprüft ( Stand 04/2008 )
Altes E.T.S. Zitat : NICHTS ANERKENNEN! - KEINESFALLS einer Ratenzahlung zustimmen!
hier ist sie schon im Fernsehen

Altes E.T.S. Zitat : NICHTS ANERKENNEN! - KEINESFALLS einer Ratenzahlung zustimmen!
-
Xiphoph
Das Thema ist schon uralt. Einen informativen Artikel aus dem Jahr 2007 findet Ihr
-> Hier bei heise
-> Hier bei heise
-
ThomasD
Ja, ich habe mich denn mal durch die Links geklickt...interessant was es da alles zu wissen gibt.
Wichtig für die Opfer dieser Abzocker:
auf gar keinen Fall einschüchtern lassen, die dohen mit horrenden Summen, mit Strafanzeigen wegen Betrugs, weil man eine falsche Adresse angegeben hat, mit Schufa-Einträgen usw.
Meine Recherchen in diversen Foren und Web-Seiten ergaben folgendes:
- Rechnungen und Mahnungen ist EINMALIG auf dem gleichen Wege zu widersprechen, auf dem die Rechnung/Mahnung gekommen ist.
- Auf gar keinen Fall sollte man sich wie gesagt einschüchtern lassen
- Eine Strafanzeige wegen Betrugs, weger der Angabe einer falschen Adresse ist nur dann möglich, wenn wirklich in betrügerischer Absicht gehandelt wurde. Es ist legitim sensibel mit seinen Daten umzugehen und ggfls. auch unrichtige Angaben zu machen, wenn man nicht die Absicht hat, sich dadurch eine Leistung zu "erschleichen" vor deren Zahlung man sich drücken will. In diesem Fall ist es so, dass nicht...
Melde Dich an, wenn Du den kompletten Beitrag lesen möchtest
Wichtig für die Opfer dieser Abzocker:
auf gar keinen Fall einschüchtern lassen, die dohen mit horrenden Summen, mit Strafanzeigen wegen Betrugs, weil man eine falsche Adresse angegeben hat, mit Schufa-Einträgen usw.
Meine Recherchen in diversen Foren und Web-Seiten ergaben folgendes:
- Rechnungen und Mahnungen ist EINMALIG auf dem gleichen Wege zu widersprechen, auf dem die Rechnung/Mahnung gekommen ist.
- Auf gar keinen Fall sollte man sich wie gesagt einschüchtern lassen
- Eine Strafanzeige wegen Betrugs, weger der Angabe einer falschen Adresse ist nur dann möglich, wenn wirklich in betrügerischer Absicht gehandelt wurde. Es ist legitim sensibel mit seinen Daten umzugehen und ggfls. auch unrichtige Angaben zu machen, wenn man nicht die Absicht hat, sich dadurch eine Leistung zu "erschleichen" vor deren Zahlung man sich drücken will. In diesem Fall ist es so, dass nicht...

-
Hans_79
23 Beiträge
• Seite 2 von 2 • 1, 2