Rechtslage Hurenalter (Mindestalter)
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Rechtslage Hurenalter (Mindestalter)
Moin Männers,
ich brauch mal eure Hilfe. Hatte vor kurzem ein Sexdate gegen Geld. In ihrer Anzeige stand, dass sie 18 Jahre alt ist. Hatte ich auch so geglaubt und mir natürlich nicht den Ausweis zeigen lassen. Jetzt 2 Wochen später will ich einen neuen Termin machen und da erklärte sie, dass sie ehrlich sein will und keine 18 sondern erst 16 Jahre alt ist. Normalereise wird das Alter immer übertrieben, aber untertrieben ist mir bisher noch nicht vorgekommen.
Es steht kein Zuhälter dahinter, sie macht es aus freien Stücken und braucht TG. Scheisse, jetzt bin ich ein verkackter Kinderficker! Habe ich mich jetzt strafbar gemacht?...
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ich brauch mal eure Hilfe. Hatte vor kurzem ein Sexdate gegen Geld. In ihrer Anzeige stand, dass sie 18 Jahre alt ist. Hatte ich auch so geglaubt und mir natürlich nicht den Ausweis zeigen lassen. Jetzt 2 Wochen später will ich einen neuen Termin machen und da erklärte sie, dass sie ehrlich sein will und keine 18 sondern erst 16 Jahre alt ist. Normalereise wird das Alter immer übertrieben, aber untertrieben ist mir bisher noch nicht vorgekommen.

Es steht kein Zuhälter dahinter, sie macht es aus freien Stücken und braucht TG. Scheisse, jetzt bin ich ein verkackter Kinderficker! Habe ich mich jetzt strafbar gemacht?...

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Tommy1970
Vielleicht beantwortet ja schon dieser Beitrag Deine Frage. Beachte aber ebenso diesen, auch wenn das meines Wissens nach bislang nicht in geltendes Recht umgesetzt ist.
Wikipedia zum Thema
§ 182 StGB
Vitus
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Wikipedia zum Thema
§ 182 StGB
Vitus


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Vitus
Die Diskussion hatten wir nach meiner Erinnerung schon mal extrem ausgewalzt im EmmEssTee.
Was bei mir hängengeblieben ist:
GV mit mindestens 16jährigen ist völlig problemlos.
Ob die unter 18 schon einen offiziellen Gewerbeschein als Huren kriegen würden, steht auf einem anderen Blatt. Aber darum geht es ja wohl nicht.
Und wenn ich Dich richtig verstanden habe ist auch der andere Problembereich (Sex mit abhängigen) in dem Fall irrelevant. (TG-Bedarf zur Begründung eines Abhängigkeitsverhältnissen reicht nicht aus
)
Die Selbstbezichtigung als "Kinderficker" erscheint mir doch etwas arg übertrieben!
Vor 300 Jahren wurden die Mädchen mit 12-16 verheiratet. (o.k. - waren andere Zeiten) Wenn man allerdings bedenkt, dass die sexuell-körperliche und (teilweise!) intellektuell-geistige Akzeleration im Vergleich zur damaligen Zeit mindestens 3-4 Jahre bet...
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Was bei mir hängengeblieben ist:
GV mit mindestens 16jährigen ist völlig problemlos.
Ob die unter 18 schon einen offiziellen Gewerbeschein als Huren kriegen würden, steht auf einem anderen Blatt. Aber darum geht es ja wohl nicht.
Und wenn ich Dich richtig verstanden habe ist auch der andere Problembereich (Sex mit abhängigen) in dem Fall irrelevant. (TG-Bedarf zur Begründung eines Abhängigkeitsverhältnissen reicht nicht aus

Die Selbstbezichtigung als "Kinderficker" erscheint mir doch etwas arg übertrieben!

Vor 300 Jahren wurden die Mädchen mit 12-16 verheiratet. (o.k. - waren andere Zeiten) Wenn man allerdings bedenkt, dass die sexuell-körperliche und (teilweise!) intellektuell-geistige Akzeleration im Vergleich zur damaligen Zeit mindestens 3-4 Jahre bet...

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freddyfrinton
Moralisch absolut einwandfrei!
Bierprolet äußerte folgendes:Scheisse, jetzt bin ich ein verkackter Kinderficker!




E.T.S.,
der zur Entspannung rät, notfalls per Handeinsatz

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Knetmasse
Als Betreiber darf ich keine unter 21 bei mir arbeiten lassen.
Und wenn ist es auch nicht weiter schlimm, die Strafen hierfür (18-21) sind sehr gering.
Die Bullen auf St.Pauli wissen das nicht mal.
Beim Marek Prozess kam genau dieses Thema zur Sprache, weil die Polizei selbst im unklaren darüber war, ist die Sache von null Bedeutung gewesen.
Als Freier sollte man drauf achten, nicht unter 18!
Das kann ins Auge gehen.
Und wenn ist es auch nicht weiter schlimm, die Strafen hierfür (18-21) sind sehr gering.
Die Bullen auf St.Pauli wissen das nicht mal.
Beim Marek Prozess kam genau dieses Thema zur Sprache, weil die Polizei selbst im unklaren darüber war, ist die Sache von null Bedeutung gewesen.
Als Freier sollte man drauf achten, nicht unter 18!
Das kann ins Auge gehen.
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Alfons
Re: Rechtslage Hurenalter (Mindestalter)
Grinsebacke äußerte folgendes: Scheisse, jetzt bin ich ein verkackter Kinderficker! Habe ich mich jetzt strafbar gemacht? Haftstrafe von bis zu 5 Jahren rechtfertigt.
Komm mal wieder runter. Du bist sicher nicht der erste dem so etwas passiert ist. Ganz abgesehen von der Juristerei - für etwaige Schuldgefühle macht es auch einen Unterschied ob Du Dich zielgerichtet an eine nicht volljährige rangemacht hast oder mangels besserem Wissen (falsche Altersangabe). Warum hast Du denn so reagiert und sofort den Kontakt abgebrochen? Aus Angst, oder...

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Blaubär
Rechtslage hin, Rechtslage her...
.. mich interessiert vor allem mal, Wo verdammt gibt es solche Anzeigen? Hier ist mir nirgends so was aufgefallen..
In den einschlägigen Seiten wie poppen.de oder auch kijiji.de gibt es weit und breit nur Mist.. also entweder sind die professionell oder aus sonstigen dicken, fetten Gründen nicht akzeptabel..
Aber ne Anzeige einer 18 jährigen, oder die andere neulich im Wald.. Warte auf deine einschlägigen Tipps zum schauen.. Danke Tommy1970
gruß bulgari
In den einschlägigen Seiten wie poppen.de oder auch kijiji.de gibt es weit und breit nur Mist.. also entweder sind die professionell oder aus sonstigen dicken, fetten Gründen nicht akzeptabel..
Aber ne Anzeige einer 18 jährigen, oder die andere neulich im Wald.. Warte auf deine einschlägigen Tipps zum schauen.. Danke Tommy1970
gruß bulgari
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bulgari
Lustiger Vogel äußerte folgendes:[ Warum hast Du denn so reagiert und sofort den Kontakt abgebrochen? Aus Angst, oder wegen Schuldgefühlen?
Schuldgefühl? Nee, war doch recht geil.

Bloß meine emails sind auf ihrem Rechner. Find ich nicht so toll. Wenn das mal rauskommt.....bin ich im Arsch.
Wenn die aktuelle Rechtslage geklärt ist, folgt selbstverständlich ein Bericht. Ich weiß nämlich immer noch nicht, ob das neue Gesetz schon rechtskräftig ist.
Gruß tommy1970


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Tommy1970
Der Martin, ne äußerte folgendes:Wenn die aktuelle Rechtslage geklärt ist... Ich weiß nämlich immer noch nicht, ob das neue Gesetz schon rechtskräftig ist.
Dann nochmal deutlicher: Die geplante Änderung ist noch nicht in Kraft. Hier, beim BMJ, findest Du zwar nicht die amtliche, aber stets die aktuell geltende Fassung aller Gesetze.
Die aktuelle Rechtslage sieht definitiv so aus:
*****
Strafbar ist Sex mit minderjährigen Prostituierten nach § 182 StGB nur, wenn diese unter 16 Jahren sind. Sex mit Prostituierten zwischen 16 und 18 Jahren ist also nicht strafbar!
Strafbar ist darüberhinaus nur die (gewerbsmäßige oder ausbeuterische) Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 180a Abs. 2 StGB) sowie die j...

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Vitus
Schweinebacke äußerte folgendes:Aber ne Anzeige einer 18 jährigen, oder die andere neulich im Wald.. Warte auf deine einschlägigen Tipps zum schauen.. Danke Tommy1970
gruß bulgari
Folgt, wartet ab. Mensch, ihr seid ja alle richtig gierig!

Bremsstreifen äußerte folgendes:
Du bist also nicht im Arsch,zumindest nicht wegen dieser Geschichte! Und nun her mit dem Bericht!
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Vitus
Danke. Da fällt mir ein Stein vom Herzen! Setze mich gleich mit ihr wieder in Verbindung und mache einen neuen Termin. Es gibt dann einen Bericht bestehend aus 2 Fickerlebnissen mit ihr. Anfang nächste Woche ist der...

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Tommy1970
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