Prostituierte müssen sich bei Kommunen anmelden
1 Beitrag
• Seite 1 von 1
Prostituierte müssen sich bei Kommunen anmelden
Prostituierte müssen sich bei Kommunen anmelden
Zitat:Zum Schutz vor Kriminalität müssen sich Prostituierte in Niedersachsen künftig bei den Kommunen anmelden. Die Landesregierung hat am Dienstag eine Verordnung erlassen, mit der die Landkreise und kreisfreien Städte zudem dafür zuständig sind, die Konzessionen für Bordelle zu erteilen.
Zitat:Hannover. Damit setzt das Land das am 1. Juli in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz des Bundes um, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Ziel sei es, Prostituierte besser vor Gewalt zu schützen und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Zudem solle kriminellen Organisationen wie etwa Rockerbanden das Handwerk gelegt werden. Kriminalität in der Prostitution wie etwa Menschenhandel solle bekämpft werden.
Nach dem Gesetz müssen Prostituierte ihre Tätigkeit anmelden und sich vorher gesundheitlich beraten lassen. Bordellbetreiber brauchen eine behördliche Erlaubnis, wenn sie ihr Gewerbe anmelden. Sie müssen ein Betriebskonzept vorlegen und nachweisen, dass sie nicht wegen Menschenhandels oder anderer einschlägiger Delikte vorbestraft sind. In Niedersachsen übernehmen den Angaben zufolge die Gesundheitsämter die kostenlose Gesundheitsberatung.
An dem Gesetz gibt es auch Kritik. So haben im Juni 25 Beschwerdeführer, darunter Prostituierte, Sexbetriebe und Freier, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Sie sehen in den Regelungen „einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiterinnen“. Die Bundestagsopposition sieht wie etwa auch die Diakonie vor allem die Anmeldepflicht kritisch. Sie befürchten, dass Prostituierte stigmatisiert werden und aus Angst vor Verlust der Anonymität und Ausgrenzung auf eine Anmeldung verzichten.
1 Beitrag
• Seite 1 von 1