Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar?
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Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar?
Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar?
Na, wer hat denn einen Laatzener Anwalt?
Zitat:Ein Verkehrssünder in Hannover missachtet eine rote Ampel - als die Polizei ihn zur Rede stellt, sehen sie eine Prostituierte über seiner geöffneten Hose. Der Beginn eines sehr kuriosen Prozesses.
Hannover. Das wird eine harte Nuss für Amtsrichter Lars Römermann. Er muss bald einen Rotlichtverstoß der besonderen Art verhandeln.
Eigentlich hatten die beiden Polizisten nur einen kleinen Verkehrssünder ertappt. Dachten sie. Der Autofahrer hatte in der Innenstadt eine rote Ampel missachtet. Als die Beamten ihn anhielten, saß auf dem Beifahrersitz eine Prostituierte vom Straßenstrich aus der Herschelstraße (Mitte). „Die Hose des Autofahrers war weit geöffnet“, schrieben die Beamte in die Akte.
Nun hätte das Ganze nicht den Weg in die Öffentlichkeit gefunden, wenn der „Rotlichsünder“ das einmonatige Fahrverbot und die 200 Euro Geldbuße akzeptiert hätte.
Doch der Mann beauftragte einen Laatzener Rechtsanwalt und legte Einspruch ein. Dessen Begründung sollte zumindest in die hannoversche Rechtsgeschichte eingehen. Sein Mandant sei einer „Sogwirkung“ unterlegen, lautete die einfallsreiche Ausführung des erfahrenen Anwalts. Diese Äußerung bezieht sich selbstverständlich nur auf den fließenden Straßenverkehr.
Der Autofahrer habe auf der Geradeausspur gestanden. Als die Rechtsabbieger-Spur Grün bekommen habe, sei er vom Verkehrsfluss mitgesogen worden, so dass keine gesteigerte „Vorwerfbarkeit“ (nicht zu verwechseln mit „Verführbarkeit“) vorliege.
Ein Rechtsexperte meinte dazu zur NP: „Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt wohl nicht vor.“ Dabei heißt es im Strafgesetzbuch unter Paragraf 315, dass „gefährliche Eingriffe, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, strafbar seien.“
Nun sei es drum, Fellatio am Steuer wird nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Aber auch nicht auszudenken, wenn der „Verkehrssünder“ eine Vollbremsung hingelegt hätte ...
Na, wer hat denn einen Laatzener Anwalt?
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