Wo kann man Kohle bunkern, damit die Alte nicht rankommt?
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Sicher keine Frage, die allgemein zu beantworten ist
Hallo Klemens,
zunächst einmal wünsche auch ich Dir eine möglichst friedvolle Auseinandersetzung mit Deiner Noch-Frau und das Dir hinterher noch genug Vermögen verbleibt, damit Du dem Einen oder Anderen Tipp aus dem Forum nachgehen kannst.
Die Dinge einfach verschwinden zu lassen halte ich, ohne Dich verängstigen zu wollen für schwierig. Es ist manchmal schon erstaunlich, mit was für einem Erinnerungsvermögen Frauen auf einmal glänzen können, wenn es zu ihrem Vorteil ist. D.h. im Zweifel mußt Du eine Erklärung dafür bieten können, wo der Wertgegenstand verblieben ist.
Wie Dir sicherlich Dein Anwalt bereits mitgeteilt hat, bist Du im Rahmen des Scheidungsverfahrens verpflichtet Deiner Frau Auskunft über das Vermögen zu geben, sofern ein Zugewinnausgleich erfolgt, was abhängig von der Frage ist, ob Euer Ehevertrag wirksam ist. Gleiches gilt für Dein monatliches Einkommen, sofern von Deiner Frau Unterhaltsansprüche berechtigt ...
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zunächst einmal wünsche auch ich Dir eine möglichst friedvolle Auseinandersetzung mit Deiner Noch-Frau und das Dir hinterher noch genug Vermögen verbleibt, damit Du dem Einen oder Anderen Tipp aus dem Forum nachgehen kannst.
Die Dinge einfach verschwinden zu lassen halte ich, ohne Dich verängstigen zu wollen für schwierig. Es ist manchmal schon erstaunlich, mit was für einem Erinnerungsvermögen Frauen auf einmal glänzen können, wenn es zu ihrem Vorteil ist. D.h. im Zweifel mußt Du eine Erklärung dafür bieten können, wo der Wertgegenstand verblieben ist.
Wie Dir sicherlich Dein Anwalt bereits mitgeteilt hat, bist Du im Rahmen des Scheidungsverfahrens verpflichtet Deiner Frau Auskunft über das Vermögen zu geben, sofern ein Zugewinnausgleich erfolgt, was abhängig von der Frage ist, ob Euer Ehevertrag wirksam ist. Gleiches gilt für Dein monatliches Einkommen, sofern von Deiner Frau Unterhaltsansprüche berechtigt ...
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Teddy
Re: Sicher keine Frage, die allgemein zu beantworten ist
Eismann Lagesbüttel äußerte folgendes:Davon ausgehend, dass Ihr im Rahmen des Trennungsjahres nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt lebt, frage ich mich jedoch warum Du Bargeld und Unterlagen nicht bei Dir behalten willst.
Das ...
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Klemens
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