Wo ist die Zwangsuntersuchung gesetzlich geregelt?
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Wo ist die Zwangsuntersuchung gesetzlich geregelt?
Moin,
ich war eben aufgrund von Ausfluss und Brennen beim wasserlassen beim Urologen. Dieser hat bei mir 3 Harnröhrenabstriche gemacht und mir gesagt, dass ich nächste Woche noch einmal kommen muss, weil er m...
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ich war eben aufgrund von Ausfluss und Brennen beim wasserlassen beim Urologen. Dieser hat bei mir 3 Harnröhrenabstriche gemacht und mir gesagt, dass ich nächste Woche noch einmal kommen muss, weil er m...
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Rülpsi äußerte folgendes:Wo ist das gesetzlich geregelt, dass ich die Untersuchungen auf Zwang machen muss?
1. ist eine gesetzliche Regelung noch lange kein Grund dafür, daß man etwas macht.
Josef Stalin äußerte folgendes:Als ich ihn gesagt habe, dass ich für beides keine Zeit habe, meinte er, dass...
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Was guckst du? äußerte folgendes:Analgeneral äußerte folgendes:Als ich ihn gesagt habe, dass ich für beides keine Zeit habe, meinte er, dass ich das machen muss und mich ansonsten die Polizei ab...
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Räuber Fotzenplotz äußerte folgendes:Ich habe noch nie gehört, dass ein Arzt seine Patienten verarscht hat.
Der Arzt meinte, daß Du das machen mußt und Dich ansonsten die Polizei abholt. Kommt Dir das nicht merkwürdig vor? Vor allem: hat...
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Kuffnucke äußerte folgendes:Der Arzt meinte, daß Du das machen mußt und Dich ansonsten die Polizei abholt. Kommt Dir das nicht merkwürdig vor?
Ich habe beim Arzt nun noch einmal nachgefragt und es soll sich um das Infektionsschutzgesetz handeln. Ob das mit der Polizei stimmt, weiß ich nicht, ich könnte es mir aber gut vorstellen. Ich habe das hier gefunden:
Rasputin äußerte folgendes:§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränk...
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Mach Dir einfach keinen Kopp, der Arzt hat dummes Zeug gequatscht. Mehr kann ich Dir dazu nich...
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Klistierkellner äußerte folgendes:Ich habe beim Arzt nun noch einmal nachgefragt und es soll sich um das Infektionsschutzgesetz handeln.
Dein Tripper fällt mit Sicherheit nicht unter das Infektionsschutzgesetz . Welche der laut diesem Gesetz meldepflichtigen Krankheiten will dein Arzt denn diagnostiziert haben .
Meldepflichtige Krankheiten
Zitat:Botulismus
Cholera
Diphtherie
humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen. Siehe Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und andere Formen von Transmissible spongiforme Enzephalopathie
Akute Virushepatitis
Enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Virusbedingtes hämorrhagisches Fiebe...
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Morbus Fickus äußerte folgendes:Welche der laut diesem Gesetz meldepflichtigen Krankheiten will dein Arzt denn diagnostiziert haben .
Das habe ich mich von Anfang an auch gefragt. Der Patient klagt über Ausfluß und Brennen beim Wasserlassen und daraufhin werden 3 Harnröhrenabstriche gemacht. Genau das ist die Standardvorgehensweise bei Tripper, Chlamydien und ähnlichem Gedöns.
Allesbumser, wie ich bereits schrieb: alles Blödsinn, was der "Arzt" bisher gesagt hat. Aber halt: ist der Mann wirklich Arzt? Vielleicht bist Du ja auf einen rumbulanischen Quacksalber hereingefallen.
Chorknabe Christian äußerte folgendes:Wenn überhaupt würde ich den nur nochmals Besuchen, um ihm eine aufs Maul zu hauen .
Wie wäre es damit: ...
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So ganz daneben liegt der Arzt aber nicht: das "Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankh...
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FotzenDieter äußerte folgendes:das "Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten" wurde Anfang des Jahrtausends abgeschafft. Hat er vielleicht nicht mitbekommen
Auch dann gehört er aussortiert. Viel schlimmer finde ich es aber, daß sich AB von dieser "Arzt"-Flitzpiepe kirre machen läßt...
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Moinsen lieber Allesbumser,
anscheinend ist es dann wohl so, dass die Bullen Dich nicht zwangseinweisen werden. Ich habe in der Nachbarschaft mitbekommen, dass es Zwangseinweisungen durch das Gesundheitsamt gibt - wo die Polizei dann als Unterstützer bzw. als "Mann fürs Grobe" (sprich Rau...
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anscheinend ist es dann wohl so, dass die Bullen Dich nicht zwangseinweisen werden. Ich habe in der Nachbarschaft mitbekommen, dass es Zwangseinweisungen durch das Gesundheitsamt gibt - wo die Polizei dann als Unterstützer bzw. als "Mann fürs Grobe" (sprich Rau...
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Warsteiner
Hackfresse äußerte folgendes:Hast Du ´nen Schimmer, wo der brennende Schniedel herkommt?
Moin Warsteiner,
Ich denke mal, dass es nur Chlamydien sind, weil bei einem Tripper die Inkubationszeit zu kurz ist. Der Arzt hat mich nicht mal gefragt, wann ich das letzte mal Geschlechtsverkehr hatte . Also muss es von irgendeine der Damen sein, mit welcher ich in den letzten 1-4 Wochen sexuellen Kontakt hatte. Ich habe eigentlich über alle außer Bianca aus dem Flat99, wo aber alles nur geschützt statt fand (am 09.03.2018), einen Fickbericht geschrieben.
Hier mal die Links zu meinen Fickberichten der letzten 4 Wochen:
viewtopic.php?f=14&t=5072
viewtopic.php?f=11&t=36171
viewtopic.php?f=14&t=54670
viewtopic.php?f=11&t=55044
viewtopic.php?f=14&t=55034
viewtopic.php?f=9&t=55029
viewtopic.php?f=11&t=55021
viewtopic.php?f=11&t=55020
viewtopic.php?f=11&t=55015
viewtopic.php?f=11&t=55013
viewtopic.php?f=14&t=39995
viewtopic.php?f=14&t=55008
viewtopic.php?f=14&t=55008
viewtopic.php?f=12&t=55038
Mit freundlichen Grüßen,
Allesbumser
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Wenn das mit dem zwangsweise abholen durch die Polente stimmen sollte, hätten die Ordnungshüter seinerzeit 80% der Nutten aus z.B. den Hannoveraner Laufhäusern holen müssen, bzw. geholt, da bei denen der Verdacht auf Infektionskrankheiten bei bekannter Kuschelsex Fickerei an der Tagesordnung, bzw.sehr hoch war! Und haben die das gemacht? Nein, Huren wie M...
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Kellerficker äußerte folgendes:Nächstes Mal, lieber Kollege AB gehst du besser anonym zum Gesundheitsamt, da ist es obendrein noch kostenlos und keiner droht mit den Bullen!
Einen HIV Test werde ich sowieso die nächsten Wochen hier mal anonym machen. Beim Gesundheits...
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Rohrverleger äußerte folgendes:Mein Arbeitgeber benötigt immer eine Bescheinigung, wenn ich beim Arzt gewesen bin.
Will ...
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