Jurabereich
38 Beiträge
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Alles einfach hoch drei.
Der Vitus kann schon selber entscheiden ob er Bock hat oder nicht,zumal eh nicht erreichbar.
Zugang nur für persönlich Bekannte.In der jetzigen Form!
Keine Böcke drauf das da Infos an den Sta...
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Der Vitus kann schon selber entscheiden ob er Bock hat oder nicht,zumal eh nicht erreichbar.
Zugang nur für persönlich Bekannte.In der jetzigen Form!
Keine Böcke drauf das da Infos an den Sta...
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Alfons
Anal-Sven äußerte folgendes:Zugang nur für persönlich Bekannte.In der jetzigen Form!
Also ein extra Forum mit den selben Leuten wie im Schlafzimmer, so wie es der Baron bereits ausführte.
Ziegenficker Mohammad äußerte folgendes:Der Vitus kann schon selber entscheiden ob er Bock h...
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Schade,ist nie ein "Schnellschuss" gewesen.Bin auch verkehrt verstanden worden.
Es geht um juristische Fragen,wenn ich die Tat im Voraus plane! Wie komm ich da am besten weg falls ich erwis...
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Es geht um juristische Fragen,wenn ich die Tat im Voraus plane! Wie komm ich da am besten weg falls ich erwis...
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Alfons
Sach mal Alfons, was willst Du denn mit solchen Tips? Haste etwa vor 'ne Bank...
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Aale-Dieter äußerte folgendes:Wenn ich jemanden "beseitigen" will ist es äusserst dumm ihn plump umzubringen,bringt mir ca 20 Jahre.Besser ist es, mir den Kanal vollaufen zu lassen,so mindestens 2,5 Promille,und das Opfer mit dem Auto über den Haufen zu fahren!
Im Höchstfalle "3 Jährschen"und nach einem Jahr wieder auf freiem Fuss!
An derartige Tipps dachte ich!
Mhm, also nach 1/3 der Strafe kannst Du schon mal gar nicht wieder raus kommen, das geht frühstens nach 50 % der Verbüßten Strafzeit, vgl. § ...
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Hey, da sind wir ja schon mitten in der Rechtsberatung.
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Schweinebacke äußerte folgendes:Es geht um juristische Fragen,wenn ich die Tat im Voraus plane! Wie komm ich da am besten weg falls ich erwischt werde?
Okay,sehr gewagt,aber verständlich!
Wenn ich jemanden "beseitigen" will ist es äusserst dumm ihn plump umzubringen,bringt mir ca 20 Jahre.
Besser ist es, mir den Kanal vo...
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Tja,6 Jahre oder lebenslänglich?
Meine Güte, das sind Beispiele damit sie jeder kapiert!
Wieso sollte ich keine Bank überfallen?
Dann aber nicht bewaffnet!Lohnt auch nicht mehr,weil zuwenig Kohle am Schalter und Strafe zu hoch!
Die Strafen sind geringer wenn ich einen Klein LKW klaue,während der Geschäftszeit mit drei Leuten den gesamten Geldautomaten aus der Vera...
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Meine Güte, das sind Beispiele damit sie jeder kapiert!
Wieso sollte ich keine Bank überfallen?
Dann aber nicht bewaffnet!Lohnt auch nicht mehr,weil zuwenig Kohle am Schalter und Strafe zu hoch!
Die Strafen sind geringer wenn ich einen Klein LKW klaue,während der Geschäftszeit mit drei Leuten den gesamten Geldautomaten aus der Vera...
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Alfons
Grünenwähler, igitt! äußerte folgendes:Meien,was soll sonst so ein armer Teufel machen der seine Familie nicht mehr ernähren kann?Noch schlimmer,nicht mal Magda aus d...
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Gefahrensucher
K. Nacke äußerte folgendes:EIn Forum der Art wie es hier beschrieben wird halte ich dann allerdings doch für bedenklich. Wir sind ja ein Fickforum und kein Forum zur Förderung der Kiminalität.
Kann man doch ändern. Wir haben ja mittlerweile sogar ein extra Forum für sog. "Hobbynutten". Das ist nicht nur bedenklich, sondern richtig abartig.
R. Guß äußerte folgendes:was soll sonst so ein armer Teufel machen der seine Familie nicht mehr ernähren kann?Noch schlimmer,nicht mal Magda aus dem Acapulcu besuchen?
Schreckli...
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Ey was geht äußerte folgendes:Meine Güte, das sind Beispiele damit sie jeder kapiert!
...
Geldautomaten aus der Verankerung reisse!Sind 100 000€ Beute drin!
...
..
So in dieser Art stelle ich mir ein Juraforum vor.Das wäre einmalig,niemand anderes hätte so etwas zu bieten!
Oder,ich will einem Bullen aufs Maul hauen der mich geärgert hat.Bloss nicht während der Dienstzeit! Weiha,harte Strafen!
...
Besser ist es die Kanallie in der Stammkneipe ausserhalb der Dienstzeit abzufangen!Kleine Geldstrafe!
...
Also ich vermute das sind wieder nur Beispiele, wenn den Typen Unterme...
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Also Baron,
dann werd ich richtig stinkig wenn du dich nicht daran beteiligst! Mein Gott,ich hab dich doch lieb,immer noch nicht kapiert?
aber jetzt geht es ja schon einmal los.
"Unerlaubter" Waffenbesitz.Wenn ich mir gleich ne Maschinenpistole(wesentlich wirkungsvoller!)zulege,ist die Strafe gleich hoch als eine normale Pistole?
Oder doch gleich lieber ne Knochensäge(MG 42)natürlich äuss...
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dann werd ich richtig stinkig wenn du dich nicht daran beteiligst! Mein Gott,ich hab dich doch lieb,immer noch nicht kapiert?
aber jetzt geht es ja schon einmal los.
"Unerlaubter" Waffenbesitz.Wenn ich mir gleich ne Maschinenpistole(wesentlich wirkungsvoller!)zulege,ist die Strafe gleich hoch als eine normale Pistole?
Oder doch gleich lieber ne Knochensäge(MG 42)natürlich äuss...
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Alfons
Maulpisser äußerte folgendes: Die weitere Frage,wie sieht es mit dem Führerscheinentzug aus,meine wenn ich die FDP Kanalie übern Haufen gefahren habe,in dunen Kopp. Wie läuft das, wenn die mir den Lappen abgenommen haben,gilt das nach der Knaststrafe oder ab Tatzeitpunkt?
Alles derart wichtige Fragen..
Das ist hier völlig egal. Weil Du nicht den Führerschein abgeben musst sondern die die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dein Führerschein wird sofort an Ort und Stelle sichergestellt oder beschlagnahmt. Genaues regelt § 111a StPO. Im gerichtlichen Verfahren wird dann im Urteil folgender Tenor stehen:
Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, die Fahrerlaubnis wird entzogen sein Führerschein eingezogen, die Verwaltungsbehörde wird angewiesen vor Ablauf von XX Monaten/Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Willst Du dann also einen neuen "Führerschein" brauchst du eine neue Fahrerlaubnis sprich völliger Neuantrag mit i.d.R. MUP und allem Zip und Zap. Die Sperrzeit beginnt, ab Rechtskraft der Entscheidun...
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Könnte mir/uns mal ein Fachmann erläutern, welche Widerspruchsmöglichkeiten es vor Ort bzw. im nachhinein gibt, wenn ein Grüner mir bei meinem Hobby Nutten am SS suchen einen Platzverweis ert...
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Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Könnte mir/uns mal ein Fachmann erläutern, welche Widerspruchsmöglichkeiten es vor Ort bzw. im nachhinein gibt, wenn ein Grüner mir bei meinem Hobby Nutten am SS suchen einen Platzverweis erteilen will?
Das ganze ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Für NRW ist das das PolGNRW. Dort regelt § 34 PolGNRW die Platzverweisung.
Chorknabe Christian äußerte folgendes:
§ 34
Platzverweisung
(1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann ihr für eine bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohn...
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Wie sieht es mit einem Schalldämfer aus?
Also diese Dinger,fast unmöglich!
Für Maschinenpistolen(sollte der normale Meinungsverstärke...
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Also diese Dinger,fast unmöglich!
Für Maschinenpistolen(sollte der normale Meinungsverstärke...
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Alfons
38 Beiträge
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