MOPO-Bericht: Kinderprostitution
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Rechtschreibung...
Tiefkühlsperma äußerte folgendes:Abgesehen davon, dass nur die Angela Fakes bei Modelle-HH ein schlimmeres Deutsch haben: Klingt wie Hamburgs-Luden persönlich, oder?
Oder wie jemand, der vor lauter Dünnpfiff keine Zeit mehr zum Einschalten der Rechtschreibkontolle hatte.
Aber Scherz beiseite. In der Haut der Leute von modelle-hamburg.de möchte ich nicht stecken. Vorausgesetzt, daß dort tatsächlich Bilder von den beiden Mädchen veröffentlicht wurden und eine davon erst 15 Jahre alt war, kommen sicher sehr unangenehme Fragen auf sie zu.
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Forrest Pump
Dass Portalbetreiber für Webseiten von Nutten oder Locations Domaininhaber sind, ist nicht so ungewöhnlich, ja sogar zumeist die Regel. Aber...
Warum schreiben die eigentlich nur etwas zum Alter und kein Wort zum Zwang?
Das ist natürlich Blödsinn! Wenn es denn überhaupt passiert - das tut es längst nicht in allen Locations - dann kann das schonmal Wochen und Monate dauern.
Und um am Rande mal wieder zu lästern: Mangelhafte Rechtsschreibung und weitgehend fehlende Zeichensetzung sind doch längst Modelle-Hamburgs Markenzeichen. Tja, wenn die Geschäftsführerin nur Webcam- und Telefonsex gelernt hat...
Und auch nur am Rande: Die könnten noch ein paar andere Probleme bekommen, wenn man sich im Gästebuch mal den Eintrag von Matthias, HH, Neuer Wall, 20.06.2007, 11:20:00 Uhr ansieht!
Vitus
Zitat:In den heutigen News von Modelle-HH findet sich ein Beitrag in eigener Sache
Warum schreiben die eigentlich nur etwas zum Alter und kein Wort zum Zwang?
Dirnen-Dirk äußerte folgendes:Im übrigen ist es so das sobald ein Model im Internet auftaucht am nächsten Tag die Polizei schon da ist um die Ausweise zu kontrollieren.
Das ist natürlich Blödsinn! Wenn es denn überhaupt passiert - das tut es längst nicht in allen Locations - dann kann das schonmal Wochen und Monate dauern.
Und um am Rande mal wieder zu lästern: Mangelhafte Rechtsschreibung und weitgehend fehlende Zeichensetzung sind doch längst Modelle-Hamburgs Markenzeichen. Tja, wenn die Geschäftsführerin nur Webcam- und Telefonsex gelernt hat...
Und auch nur am Rande: Die könnten noch ein paar andere Probleme bekommen, wenn man sich im Gästebuch mal den Eintrag von Matthias, HH, Neuer Wall, 20.06.2007, 11:20:00 Uhr ansieht!
Vitus
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Vitus
Notzucht äußerte folgendes:Und auch nur am Rande: Die könnten noch ein paar andere Probleme bekommen, wenn man sich im Gästebuch mal den Eintrag von Matthias, HH, Neuer Wall, 20.06.2007, 11:20:00 Uhr ansieht!
Warum? Darf ein Notar (wenner denn einer is) keine Transen ficken?
Knetmasse, neugierig geworden
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Knetmasse
Saufnase äußerte folgendes:
Warum? Darf ein Notar (wenner denn einer is) keine Transen ficken?
Klar darf er!
Aber was spricht dafür, dass es der Herr Dr. von den Alsterarkaden tatsächlich tut UND das auch noch öffentlich herausposaunt UND sich schließlich quasi selbst namentlich identifiziert?
Aufgrund solcher Einträge könnte der Seitenbetreiber ganz schnell mit dieser Rechtsprechung konfrontiert werden.
Vitus
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Vitus
Forenhaftung
Schattenparker äußerte folgendes:Aufgrund solcher Einträge könnte der Seitenbetreiber ganz schnell mit dieser Rechtsprechung konfrontiert werden.
Ersetze solcher Einträge durch irgendwelche Einträge. Die Rechtssituation ist in Deutschland so idiotisch, dass es sich im Grunde niemand leisten kann überhaupt noch Foren und Gästebücher usw. anzubieten. Zumindest nicht als deutscher Betreiber.
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Blaubär
Klistierkellner äußerte folgendes:Warum schreiben die eigentlich nur etwas zum Alter und kein Wort zum Zwang?
Warum sollten sie? Mit dem Zwang haben sie doch nichts am Hut.
FuttenNicker äußerte folgendes:Grünenwähler, igitt! äußerte folgendes:Im übrigen ist es so das sobald ein Model im Internet auftaucht am nächsten Tag die Polizei schon da ist um die Ausweise zu kontrollieren.
Das ist natürlich Blödsinn! [...]
Und was für einer! Dieser traurige Fall ist ja der beste Gegenbeweis. Außerdem: Die Polizei darf kontrollieren. Damit ist ihr kein Vorwurf zu machen.
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Forrest Pump
Ficken macht frei äußerte folgendes:Rülpsi äußerte folgendes:Warum schreiben die eigentlich nur etwas zum Alter und kein Wort zum Zwang?
Warum sollten sie? Mit dem Zwang haben sie doch nichts am Hut.
Das ist doch jetzt hoffentlich Ironie?
Wenn nicht, Gegenfrage: Freier sollen die Augen aufhalten und die Anzeigenportale (die deutlich mehr sehen als wir) etwa nicht?
Vitus
... der sich noch gut erinnert, vor einigen Jahren mit Charly just zu dieser Frage eine telefonische Auseinandersetzung gehabt zu haben
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Vitus
Hi Vitus.
Na, da hast Du mich jetzt aber gründlichst mistverstanden. Selbstverständlich sollten auch Portalbetreiber den Polizeien melden, wenn sie etwas von Zwangsprostitution mitbekommen. Das sollte jeder tun!
Ich wollte lediglich damit sagen, daß sie wohl über jeglichen Verdacht erhaben sein dürften, Zwang ausgeübt zu haben, und wohl deshalb auch nicht auf die Idee gekommen sind, sich zum Aspekt des Zwanges in ihrem Statement in den News zu äußern. Auf die Idee, daß sie direkt etwas vom Zwang mitbekommen haben könnten, bin ich gar nicht gekommen.
Gruß von
Forrest
7 Stunden 5 Minuten später hinzugefügt:
_________________________________________________________________________________________________
@all:
Hab gerade mal geschaut, ob es schon etwas Neues im Netz zu diesem Fall berichtet wird. Gefunden habe ich diese beiden Artikel:
Quelle: Das Hamburger Abendblatt am 20.06.07
Quelle: Welt Online am 19.06.07
Notzucht äußerte folgendes:Das ist doch jetzt hoffentlich Ironie?
Na, da hast Du mich jetzt aber gründlichst mistverstanden. Selbstverständlich sollten auch Portalbetreiber den Polizeien melden, wenn sie etwas von Zwangsprostitution mitbekommen. Das sollte jeder tun!
Ich wollte lediglich damit sagen, daß sie wohl über jeglichen Verdacht erhaben sein dürften, Zwang ausgeübt zu haben, und wohl deshalb auch nicht auf die Idee gekommen sind, sich zum Aspekt des Zwanges in ihrem Statement in den News zu äußern. Auf die Idee, daß sie direkt etwas vom Zwang mitbekommen haben könnten, bin ich gar nicht gekommen.
Gruß von
Forrest
7 Stunden 5 Minuten später hinzugefügt:
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@all:
Hab gerade mal geschaut, ob es schon etwas Neues im Netz zu diesem Fall berichtet wird. Gefunden habe ich diese beiden Artikel:
Türken-Bespucker äußerte folgendes:Modellwohnungen 100 Frauen schaffen an; schätzt die Polizei
Prostitution: die Lage in Harburg
Nach der Flucht der 15 Jahre alten Bulgarin: Die Polizei schätzt, dass fünf Prozent der Prostituierten illegal sind. Minderjährige sind die Ausnahme.
Von Andreas Krüger
Harburg - Eine erst 15 Jahre alte Bulgarin flieht aus dem Haus Karnapp 28, in dem sie zur Prostitution gezwungen wurde. Der Fall sorgte für Aufsehen (das Hamburger Abendblatt berichtete). Welche Rolle spielt eigentlich Prostitution in Harburg? Im Bezirk gibt es mehr als 100 Frauen, die in sogenannten Modellwohnungen ihrem Gewerbe nachgehen. Allein auf der Internetseite, auf der die 15-Jährige zu finden war, bieten 28 Frauen und zwei Clubs aus dem Süderelberaum ihre Dienste an.
Es sind immer die gleichen Harburger Adressen im Binnenhafen, an der B 73, der Wilhelmstraße oder der Eißendorfer Straße, in denen Modellwohnungen zu finden sind. Einige der Vermieter haben sich offenbar darauf spezialisiert. Damit sie nicht direkt belangt werden können, werden solche Wohnungen in der Regel an einen Zwischenmieter gegeben. Erst der nimmt die Prostituierten als Untermieter auf. So entgehen die Eigentümer, sollte ihnen nicht nachgewiesen werden können, dass sie von der Prostitution in ihrer Wohnung wussten, die Einziehung der Wohnung.
Wie viele Wohnungen es in Harburg gibt, in denen der Prostitution nachgegangen wird, ist nicht genau bekannt. Hamburgweit sind es etwa 340 unter 280 Adressen. In Harburg dürften es um die 50 sein. Die ganz überwiegende Mehrheit der Frauen arbeitet dort legal. Nur fünf Prozent aller Prostituierten, so die Schätzungen der Polizei, gehen hier illegal ihrem Gewerbe nach.
Dass es sich um Minderjährige handelt, wie im Fall der 15-Jährigen, die unter dem Namen "Carina" arbeiten musste, ist die absolute Ausnahme. Dass sie auch noch wie 15-Jährige aussehen, kommt fast nie vor. Das ist allerdings bei "Carina" der Fall. Deswegen droht auch den Männern, die bei dem Mädchen als Freier waren, ein Strafverfahren. Sie müssen schon vom äußeren Anschein her billigend in Kauf genommen haben, dass es eine Minderjährige war. Das reicht für ein Verfahren.
Möglicherweise wird die 15-Jährige noch umfassender Aussagen und Informationen zu ihren Freiern geben können. Oft fassen gerade Prostituierte aus Osteuropa, die schlecht behandelt und schließlich befreit wurden, hier nach kurzer Zeit großes Vertrauen in die deutsche Polizei.
erschienen am 20. Juni 2007
Quelle: Das Hamburger Abendblatt am 20.06.07
Morbus Fickus äußerte folgendes:Ermittler hoffen auf Aussagen der 15-Jährigen
Kinderprostituierte: Polizei sucht Freier
Im Fall der 15-jährigen Bulgarin, die in einem Haus im Harburger Binnenhafen zur Prostitution gezwungen wurde, versucht die Kripo, die Freier des Mädchens zu ermitteln. Den Männern droht ein Strafverfahren. Sie müssen aufgrund des kindlichen Aussehens gewusst haben, dass sie sich mit einer Minderjährigen einlassen.
Weil sie geschlagen und schlecht behandelt wurde, war die 15-Jährige zusammen mit einer anderen Bulgarin (21) aus dem Haus am Karnapp geflohen und hatte Hilfe bei der Polizei gesucht. Den Fall übernahm sofort das Milieudezernat des Landeskriminalamts. Minderjährige, die in Hamburg der Prostitution nachgehen, sind die absolute Ausnahme. Rund 2400 Prostituierte, so Schätzungen, arbeiten in Hamburg in den 160 bordellartigen Betrieben und den rund 340 Modellwohnungen. 60 Prozent aller Prostituierten sind Ausländerinnen. Lediglich fünf Prozent aller Frauen, die dem Gewerbe nachgehen, arbeiten illegal in Deutschland. Die Zahl der minderjährigen Frauen wird von der Polizei auf unter ein Prozent geschätzt. "Es sind Einzelfälle. Und dann sind es in der Regel Minderjährige, die älter aussehen", sagt ein Beamter.
Das war im Fall der 15-Jährigen, die im Internet mit Zöpfchen-Fotos angeboten wurde, nicht so. "Ihren Freiern wird man zumindest vorwerfen können, dass sie es billigend in Kauf genommen haben, mit einer Minderjährigen zu schlafen", so ein Beamter. "Das reicht, um sie strafrechtlich zu belangen." Die Chancen, die Männer zu ermitteln, sind nicht einmal schlecht. "In der Regel haben Prostituierte aus Osteuropa kein Vertrauen zur Polizei. Das ändert sich, wenn sie mit uns zu tun haben", sagt ein Ermittler. Umfassende Aussagen seien nicht ungewöhnlich.
In den kommenden zwei Wochen wird auch die 45-jährige Bulgarin nach Hamburg überstellt, die das Mädchen in ihrer Heimat angesprochen und unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt hatte. Sie hatte vorgetäuscht, dass das Mädchen als Putzhilfe arbeiten könne. Die Frau war in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Sie sitzt zurzeit in Soest in Untersuchungshaft. Hier wird sie eingehend vom Landeskriminalamt befragt werden. Möglicherweise ist die Frau keine Einzeltäterin. Die Polizei schließt nicht aus, dass sie zu einem Zuhälternetzwerk gehört. zv
Quelle: Welt Online am 19.06.07
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Forrest Pump
Bei aller berechtigten Empörung über die Vorfälle erwarte ich gerade von den Ermittlungsbehörden etwas mehr Sachkenntnis:
Das ist natürlich Quark. Der zitierte Beamte mag es zwar verwerflich finden, wenn jemand mit einer Minderjährigen schläft. Strafbar ist jedoch erst dann, wenn die Minderjährige noch keine 16 Jahre alt ist. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kommt also nur in Frage, wenn der Freier es billigend in Kauf genommen hat, dass die Minderjährige unter 16 war.
Ficken macht frei äußerte folgendes:Deswegen droht auch den Männern, die bei dem Mädchen als Freier waren, ein Strafverfahren. Sie müssen schon vom äußeren Anschein her billigend in Kauf genommen haben, dass es eine Minderjährige war. Das reicht für ein Verfahren.
Negerschweiß äußerte folgendes: "Ihren Freiern wird man zumindest vorwerfen können, dass sie es billigend in Kauf genommen haben, mit einer Minderjährigen zu schlafen", so ein Beamter. "Das reicht, um sie strafrechtlich zu belangen."
Das ist natürlich Quark. Der zitierte Beamte mag es zwar verwerflich finden, wenn jemand mit einer Minderjährigen schläft. Strafbar ist jedoch erst dann, wenn die Minderjährige noch keine 16 Jahre alt ist. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kommt also nur in Frage, wenn der Freier es billigend in Kauf genommen hat, dass die Minderjährige unter 16 war.
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Zöller01
Mike Löhnert äußerte folgendes:Bei aller berechtigten Empörung über die Vorfälle erwarte ich gerade von den Ermittlungsbehörden etwas mehr Sachkenntnis:Tittengrabscher äußerte folgendes:Deswegen droht auch den Männern, die bei dem Mädchen als Freier waren, ein Strafverfahren. Sie müssen schon vom äußeren Anschein her billigend in Kauf genommen haben, dass es eine Minderjährige war. Das reicht für ein Verfahren.Der Zigeuner äußerte folgendes: "Ihren Freiern wird man zumindest vorwerfen können, dass sie es billigend in Kauf genommen haben, mit einer Minderjährigen zu schlafen", so ein Beamter. "Das reicht, um sie strafrechtlich zu belangen."
Das ist natürlich Quark. Der zitierte Beamte mag es zwar verwerflich finden, wenn jemand mit einer Minderjährigen schläft. Strafbar ist jedoch erst dann, wenn die Minderjährige noch keine 16 Jahre alt ist. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kommt also nur in Frage, wenn der Freier es billigend in Kauf genommen hat, dass die Minderjährige unter 16 war.
Die Sachkenntnis der Behörden ist da durch aus vorhanden, die besagte Prostiuierte war nämlich erst 15, von daher ist der ganze Quark den du von dir gegeben hast belanglos. Manchmal bildet das Lesen des gesamten Artikels.
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Bockenheimer
Hallo,
ich glaube aber, daß hier die Strafverfolgungsbehörden recht haben. Es gibt nämlich einen rechtlichen Unterschied zwischen dem Sex mit einer Minderjährigen (hier gibt es die Grenzen 14 Jahre vgl. § 176 StGB (allgemein) und 16 Jahre vgl. § 174 StGB (Schutzbefohlene)) und dem Sex mit einer minderjährigen Prostituierten. Wenn man nämlich nur § 176 sehen würde, wären angesprochenen Nutten im Alter von 15 Jahren für die Freier ja legal. Dies ist aber nicht so!
Dem steht nämlich § 182 entgegen, der Sex mit Personen unter 16 Jahren gegen Geld unter Strafe stellt.
Jeder Freier geht in solchen Läden das bewußte Risiko ein, daß die Mädels minderjährig sind und/oder unfreiwillig dort werkeln.
Eigentlich kann man sich nur sicher sein, wenn man den Perso oder Paß gesehen hat oder ganz die Finger von solchen "Risikoschuppen" läßt.
Wer also gerne solche Nutten mit ner Teeniefigur poppen will, der findet auch bei modelle-hamburg genügend deutsche Mädels, die so aussehen aber garantiert die 18 überschritten haben. Außerdem kann man denen viel einfacher sagen, wat man will.
Euer Oberlude
ich glaube aber, daß hier die Strafverfolgungsbehörden recht haben. Es gibt nämlich einen rechtlichen Unterschied zwischen dem Sex mit einer Minderjährigen (hier gibt es die Grenzen 14 Jahre vgl. § 176 StGB (allgemein) und 16 Jahre vgl. § 174 StGB (Schutzbefohlene)) und dem Sex mit einer minderjährigen Prostituierten. Wenn man nämlich nur § 176 sehen würde, wären angesprochenen Nutten im Alter von 15 Jahren für die Freier ja legal. Dies ist aber nicht so!
Dem steht nämlich § 182 entgegen, der Sex mit Personen unter 16 Jahren gegen Geld unter Strafe stellt.
Jeder Freier geht in solchen Läden das bewußte Risiko ein, daß die Mädels minderjährig sind und/oder unfreiwillig dort werkeln.
Eigentlich kann man sich nur sicher sein, wenn man den Perso oder Paß gesehen hat oder ganz die Finger von solchen "Risikoschuppen" läßt.
Wer also gerne solche Nutten mit ner Teeniefigur poppen will, der findet auch bei modelle-hamburg genügend deutsche Mädels, die so aussehen aber garantiert die 18 überschritten haben. Außerdem kann man denen viel einfacher sagen, wat man will.
Euer Oberlude
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Oberlude
Mr. Fister äußerte folgendes:Die Sachkenntnis der Behörden ist da durch aus vorhanden, die besagte Prostiuierte war nämlich erst 15, von daher ist der ganze Quark den du von dir gegeben hast belanglos. Manchmal bildet das Lesen des gesamten Artikels.
Nun ja, ganz so belanglos nicht. Mir ist keineswegs verborgen geblieben, dass das Mädchen erst 15 war. Und der objektive Tatbestand des § 182 I Nr. 1 StGB dürfte damit auch erfüllt sein. Insoweit hast Du also recht. Eine Strafbarkeit kommt bekanntlich aber nur dann in Betracht, wenn der Täter auch vorsätzlich, also in Kenntnis sämtlicher Tatbestandmerkmale (in diesem Falle insbesondere das Alter) gehandelt hat. Das hat der Beamte ja sogar erkannt, meint aber, dass die billigende Inkaufnahme der Minderjährigkeit des Mädchens ausreiche, um den Freier strafrechtlich zu belangen. Und das ist falsch. Auch eine 16jährige ist minderjährig, die darf ein Freier entgeltlich und in Kenntnis ihres Alters poppen, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Strafbar macht er sich erst, wenn er weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass sie jünger als 16 ist. Soweit klar?
Ich weiß, das ist alles sehr kleinlich, aber bei derart sensiblen Themen finde ich es unangemessen juristische Schnellschüsse aus der Hüfte abzufeuern. Vergleiche den Fall des zurzeit in der Türkei inhaftierten 17jährigen, der mit einer 13jährigen Britin rumgemacht hat. Grundsätzlich wäre seine Tat gemäß § 176 StGB auch nach deutschem Recht strafbar. Angeblich hat sie ihm aber gesagt, dass sie schon 15 sei. Auch hier dieselbe Vorsatzproblematik.
Tittengrabscher äußerte folgendes:Dem steht nämlich § 182 entgegen, der Sex mit Personen unter 16 Jahren gegen Geld unter Strafe stellt.
Völlig korrekt. § 176 bildet die absolute Grenze. § 182 I kommt zum Tragen, wenn das Opfer älter als 14, aber jünger als 16 ist, der Täter über 18 und die sexuelle Handlung gegen Kohle oder Ausnutzung einer Zwangslage erfolgt. Und ich gebe Dir weiterhin recht in Deiner Einschätzung, dass jeder, der solche Risikoschuppen besucht, sich mal ein paar Gedanken machen sollte. Jedenfalls für die aufmerksamen Mitglieder dieses Forums dürfte es nicht so überraschend sein, dass die Mädchen dort nicht freiwillig werkeln, wurde dieser Verdacht doch schließlich des öfteren schon geäußert.
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Zöller01
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