Rechtslage Hurenalter (Mindestalter)
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Obwohl manche mit 15 schon richtig scharf aussehen.Josef Stalin äußerte folgendes:da drunter wird es gefährlich.
Streuner, der aber auf 30+ ...
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Hofreiter äußerte folgendes:Die Stellungnahme von Vitus ist richtig.
16 Jahre ist die Schallmauer, da drunter wird es gefährlich.
Steph
Nicht nur gefaehrlich sondern auch strafbar!
Eismann Lagesbüttel äußerte folgendes:
Als Betreiber darf ich keine unter 21 bei mir arbeite...
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Der Jaeger
Yussuf Hakennase äußerte folgendes:Zitat:16 Jahre ist die Schallmauer, da drunter wird es gefährlich.
Nicht nur gefaehrlich sondern auch strafbar!
Logisch! Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren nach § 182 StGB und bei Kindern bis 14 Jahre nach § 176 StGB.
Aber dies...
Zitat:Reeperbahn äußerte folgendes:Als Betreiber darf ich keine unter 21 bei mir arbeiten lassen.
über 18, aber unter 21 Jahren; da ist auch das heranführen dieser Frauen an die Prostitution strafbar.
Hmm, wo steht das eigentlich? Kann ich nicht finden.
Einen Straftatbestand "Heranführung an die...
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Vitus
Er meint den §232 StGB Auszug
Edit: Nicht kochen und posten
Kommentar von Frommel/Schaar
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Edit: Nicht kochen und posten
Kommentar von Frommel/Schaar
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Xiphoph
Ok, danke!
Dann ist es dies: "Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt." Dem Wortlaut nach ist dies aber nicht auf Ausländerinnen beschränkt, auch wenn der Zusammenhang dies nahe...
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Dann ist es dies: "Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt." Dem Wortlaut nach ist dies aber nicht auf Ausländerinnen beschränkt, auch wenn der Zusammenhang dies nahe...
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Vitus
Die Rechtslage in Deutschland dürfte durch die gut informier
Die Rechtslage in Deutschland dürfte durch die gut informierten NOFIs ja jetzt klar sein. Interessant finde ich allerdings auch die Situation in anderen europäischen Ländern.
Wie in einem weiteren Thema bereits beschrieben, bieten sich z.B. in der Schweiz bereits 16 und 17jährige ganz offizell im Internet an. Dies scheint auch mit der entsprechenden Rechtslage bei unseren südlichen Nachbarn konform zu sein.
siehe hierzu: ...
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Wie in einem weiteren Thema bereits beschrieben, bieten sich z.B. in der Schweiz bereits 16 und 17jährige ganz offizell im Internet an. Dies scheint auch mit der entsprechenden Rechtslage bei unseren südlichen Nachbarn konform zu sein.
siehe hierzu: ...
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Willizwo
Nach meiner Auffassung ist eine Strafbarkeit entsprechend,den Ausführungen meiner Vorredener ausgeschlossen.
Hier gilt ja auch:
Wo kein Kläger da k...
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Hier gilt ja auch:
Wo kein Kläger da k...
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