Wilhelmshaven - Prostituierte muss ins Gefängnis
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Wilhelmshaven - Prostituierte muss ins Gefängnis
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Bloodhound
Der Zigeuner äußerte folgendes:Prostituierte muss ins Gefängnis
Urteil des Landgerichts Oldenburg ist in Justizkreisen umstritten. Die beschuldigte Wilhelmshavenerin gilt als unbelehrbar. Immer wieder hatte sie ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Rechtskräftig geworden ist das Urteil gegen die HIV-infizierte Prostituierte aus Wilhelmshaven, die vom Oldenburger Landgericht im Oktober vergangenen Jahres zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Verteidigung als unbegründet verworfen.
Das ist umso bemerkenswerter, als das Landgericht neben der Haftstrafe auch die unbefristete Sicherungsverwahrung der 30-Jährigen angeordnet hatte.
Seit Jahren steht die Sicherungsverwahrung in der Diskussion. Betroffene kommen nach ihrem Haftende erst dann auf freien Fuß, wenn in einer Prognose festgestellt wird, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Etliche bereits Sicherungsverwahrte sind wieder auf freiem Fuß - mit allen Gefährlichkeiten, die damit verbunden sind. Auch wenn in erster Linie die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Sicherungsverwahrung für Betrüger am Pranger standen und stehen, wurde die Entscheidung des Landgerichtes Oldenburg im Fall der Prostituierten in Justizkreisen als äußerst mutig, aber eben auch als richtig erachtet.
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