Razzia im Artemis
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Artemis-Betreiber kommen wieder frei
Berliner Großbordell: Artemis-Betreiber kommen wieder frei
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Zitat:Das Kammergericht Berlin hat die Vorwürfe gegen die Betreiber des Bordells Artemis entkräftet. Die Männer sollen aus der Untersuchungshaft entlassen werden - eine Blamage für die Staatsanwaltschaft.
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Zitat:Anklage gegen Betreiber
Vom Vorwurf der Zuhälterei ist mittlerweile keine Rede mehr. Nix mit Zwangsprostitution und organisierter Kriminalität. Auf einmal geht es um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge.
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Das liest sich so, als ob die Untermenschen in dem Puff Dreck finden wollten und jetzt, da kein Dreck zu finden ist, wird eben ein anderes Faß aufgemacht. Viel schlimmer finde ich, daß der Laden von Kanaken geführt wird. Aber das ist ja hierzulande erlaubt.

Außer Spesen nix gewesen!
Tagesspiegel:
Zitat:EXKLUSIV20.11.2018, 19:07 Uhr
Berliner Landgericht
Kein Prozess gegen Großbordell Artemis
Zwei Jahre nach der Riesenrazzia ist von den Vorwürfen nichts übrig geblieben. Das Gericht hält die Argumente der Staatsanwaltschaft für unplausibel. SEBASTIAN LEBER
Für die Berliner Ermittler ist es die maximale Pleite: Zweieinhalb Jahre, nachdem 530 Einsatzkräfte das Großbordell „Artemis“ am Westkreuz bei einer Razzia gestürmt hat und die Staatsanwaltschaft den Betreibern anschließend Ausbeutung, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel vorwarf, ist nichts von den Vorwürfen übrig geblieben. Wie der Tagesspiegel exklusiv erfuhr, hat das Berliner Landgericht jetzt entschieden, die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zuzulassen und das Hauptverfahren gar nicht erst zu eröffnen. Hakki Simsek, Betreiber des Unternehmens, spricht von einem „unsäglichen Skandal, der nun endlich ein Ende hat“.
Die Razzia fand im April 2016 statt – kurz vor Beginn des Wahlkampfs um das Abgeordnetenhaus. Der damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) verfolgte sie mehrere Stunden lang von einem Parkplatz auf der anderen Straßenseite aus. Die Vorwürfe, die Ermittler am Tag danach auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentierten, waren heftig: Frauen seien im Artemis „in Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet worden“, der Betrieb basiere auf organisierter Kriminalität. Ein Staatsanwalt sagte, der Coup der Polizei erinnere an das Vorgehen gegen Mafiaboss Al Capone.
Die Betreiber kooperierten eng mit Behörden
Hakki Simsek und sein Bruder Kenan, der Mitbetreiber ist, landeten damals in Untersuchungshaft. Erste schwere Zweifel an der Arbeit der Ermittler kamen auf, als das Kammergericht die Betreiber nach vier Monaten auf freien Fuß setzte und einen dringenden Tatverdacht bestritt. Davon allerdings wollte die Staatsanwaltschaft nichts wissen, warf ihrerseits dem Gericht grobe Fehler vor.
Hakki und Kenan Simsek beteuerten stets ihre Unschuld – und zeigten sich über das Vorgehen der Ermittler schockiert. Denn gerade das Artemis hatte nach ihrer Aussage stets eng mit den Behörden kooperiert. Sowohl Landeskriminalamt und Zoll als auch Finanzamt und die Experten der „AG Rotlicht“ führten regelmäßige Kontrollen durch. „Sie haben vom ersten Tag an immer genau gewusst, wie alles abläuft.“
In der schließlich eingereichten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die dem Tagesspiegel vorliegt, ist von den ursprünglichen Vorwürfen der Ausbeutung und Beihilfe zum Menschenhandel gar nichts mehr zu lesen. Stattdessen beschränkten sich die Ermittler auf den Vorwurf, die im Artemis tätigen Prostituierten seien scheinselbstständig gewesen.
Prostituierte: Selbstständig oder nicht?
Der Betrieb dort läuft folgendermaßen: Sowohl Freier als auch Prostituierte zahlen eine Eintrittsgebühr von derzeit 80 Euro, können dafür die Räumlichkeiten nutzen und sich am Büffet bedienen. Für den Sex bezahlt der Freier die Prostituierte direkt, die Betreiber kriegen davon nichts ab. Der zentrale Punkt: Die Prostituierten arbeiten als Selbstständige, führen ihre Steuern nach dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ ab. Die Ankläger behaupten dagegen, den Prostituierten seien Preise, Arbeitszeiten und Sexpraktiken vorgeschrieben worden. Sie seien daher Arbeitnehmer.
Allein den Rentenversicherungsträgern sei so ein Schaden von 17 Millionen Euro entstanden. Zudem hätten die Simseks die internen Hausregeln gegenüber den Behörden absichtlich verschleiert. Auch diesen Vorwurf wiesen die Betreiber als „vollkommen absurd“ zurück: „Wir wollten immer größtmögliche Transparenz, haben mit den Behörden zusammengearbeitet, nie gegen sie.“
Die Anzeichen, dass von den Vorwürfen am Ende nichts übrig bleiben würde, hatten sich zuletzt verdichtet. Die jüngste Kontrolle des Finanzamts bestätigte den Betreibern erneut, dass die Prostituierten Selbstständige seien. Zudem finden sich in der Anklageschrift Punkte, die selbst für Nichtjuristen kurios klingen: Beweis für die Verschleierungsabsicht sei etwa, dass sich die Betreiber über den aktuellen Stand der Rechtsprechung im Bereich Selbstständigkeit auf dem Laufenden gehalten hätten – zudem hätten sie ihre Hausregeln stets mit Anwälten abgestimmt.
Betreiber beklagen "Schäden durch öffentliche Vorverurteilung"
Die Betreiber sagen, durch die Razzia und die anschließende öffentliche Vorverurteilung sei ihnen ein großer Schaden entstanden. Einerseits finanziell, denn viele Geschäftsleute und Prominente hätten sich nicht mehr in den Laden gewagt. Andererseits privat: Ihre Kinder seien an der Schule wie Aussätzige behandelt worden. Eine Menge Freunde und Bekannte hätten sich zurückgezogen. „Das hat uns sehr enttäuscht, aber wir können es auch verstehen“, sagt Hakki Simsek. „Wer will schon mit Menschenhändlern befreundet sein?“ Es werde garantiert „etwas haften bleiben. Das Stigma werden wir nie wieder ganz los.“
Der Beschluss des Landgerichts ist nun eindeutig: Die Prostituierten seien nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Zudem falle die Anklageschrift durch missverständliche Formulierungen und die teils ungenaue Wiedergabe von Sachverhalten auf. Die Staatsanwaltschaft könnte die Nichteröffnung der Hauptverhandlung jetzt hinnehmen und damit indirekt ihre Niederlage eingestehen – oder sofortige Beschwerde einlegen. Dann allerdings würde der Fall wieder vor dem Berliner Kammergericht landen. Das hatte den Ermittlern ja schon vor zwei Jahren unsaubere Arbeit bescheinigt.
Betreiber Simsek sagt: „Ich glaube, es war kein Zufall, dass die Razzia in zeitlicher Nähe zum Wahlkampf stattgefunden hat.“ Er hoffe zwar, dass irgendwann „aufgeklärt wird, warum man uns das angetan hat. Aber meine Hoffnung ist nicht groß.“
Bordell-Betreiber verklagen Berliner Staatsanwaltschaft

Zitat:Nach jahrelangem Streit zwischen der Staatsanwaltschaft und den Betreibern des Großbordells Artemis gehen die Geschäftsinhaber nun rechtlich gegen die Anklagebehörde vor. Vor dem Verwaltungsgericht verlangen die Geschäftsinhaber, dass die Ermittlungsbehörde ihre Behauptung zurück nimmt, es lägen nach wie vor Verdachtsmomente gegen das Unternehmen vor.
Zitat:Der Streit geht zurück auf eine Razzia, die eine der größten gegen ein Berliner Unternehmen war. Im April 2016 hatten 900 Polizisten, Finanzermittler und Mitarbeiter des Zolls den Club durchsucht. Sie beschlagnahmten Geschäftsunterlagen und kontrollierten Personal und Gäste. Die beiden Geschäftsinhaber saßen anschließend vier Monate in Untersuchungshaft. Ihnen wurde Steuerhinterziehung, ausbeuterische Zuhälterei und Beihilfe zum schweren Menschenhandel vorgeworfen.
Landgericht wies Anklage zurück, Behörde hielt dennoch an Vorwürfen fest
Allerdings wies das Landgericht die Anklage im November 2018 zurück. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde dagegen ein, zog diese aber im Januar dieses Jahres zurück. Dennoch behauptete die Behörde öffentlich, dass weiterhin Verdachtsmomente bestehen.
Dagegen wehren sich nun die Betreiber. Einer ihrer Anwälte, Ben M. Irla, betonte, dass die vollständige, rückstandslose Unschuld seiner Mandanten durch das Gericht festgestellt worden sei. Das Artemis ist Berlins größtes Bordell.

Die letzte Messe scheint jetzt gesungen zu sein
Gestern im Tagesspiegel:
Zitat:Das Berliner Kammergericht hat den Bordell-Betreibern jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Die Justizverwaltung hätte das Urteil verhindern können.
Nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Die Zinsen würden sich bei sofortiger Zahlung auf 10.941 Euro belaufen.
Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Diese seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, begründete das Gericht. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen, eine Anklage wurde 2018 nicht zugelassen. Die Justizverwaltung hätte das Urteil verhindern können – mit einer Spende in Höhe von 25.000 Euro an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef).
Uns ging es nie um Geld, sondern immer um unser Recht.
Die beiden „Artemis“-Betreiber Hakkı und Kenan Şimşek haben nach dem Urteil entschieden, die Entschädigung samt Zinsen in voller Höhe zu spenden. Die 110.941 Euro sollen für die Erforschung von Grundlagen und für die Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern in Berlin eingesetzt werden. „Uns ging es nie um Geld, sondern immer um unser Recht. Wir wollten, dass jemand anerkennt, dass das, was uns durch das unzulässige Vorgehen von Polizei und Ermittlungsbehörden widerfahren ist, nicht rechtens war. Das haben wir mit dem heutigen, klaren Urteil des Kammergerichts Berlin erreicht“, sagten Hakkı und Kenan Şimşek. „Die Entschädigung nehmen wir auch dankbar an, aber kranken Kindern ist damit mehr geholfen. Deshalb geben wir diese Geldsumme gern weiter.“
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Nach Ansicht des Gerichts waren die bei der Pressekonferenz von der Staatsanwaltschaft geäußerten Vorwürfe wie die Zuordnung der „Artemis“-Betreiber zur organisierten Kriminalität nicht von den Ermittlungsergebnisse gedeckt. Die Staatsanwaltschaft habe den Grundsatz der Unschuldsvermutung grundlegend verletzt. Der Vergleich mit dem Gangsterboss Al Capone sei unzulässig gewesen. Dadurch sei der Eindruck massiver Straftaten erweckt worden.
„Ein Alarmsignal für den Rechtsstaat“
Die Höhe der Entschädigung begründete das Kammergericht damit, dass Vertreter des Landes Berlin die Rechte der „Artemis“-Betreiber in der Verhandlung erneut und vertiefend verletzt hätten und nicht zu einer Richtigstellung bereit gewesen seien. „Das Land Berlin hat die Chance verpasst, im Rahmen eines Vergleichs die offensichtlichen und schweren Fehler der Staatsanwaltschaft einzugestehen“, sagte Artemis-Rechtsanwalt Ben M. Irle. Die Verweigerung einer Distanzierung von schweren Amtspflichtverletzungen sei „Zeugnis einer erschütternden Ignoranz sowie eines Mangels von angezeigter Selbstreflektion“, sagte Irle. „Ein derart durch Dickfelligkeit und Selbstgefälligkeit geprägtes Verhalten der Justizverwaltung ist ein Alarmsignal für den Rechtsstaat.“
Die zuständige Zivilkammer hatte dem Land Berlin nach langen Verhandlungen in dem Berufungsverfahren einen Vergleich nahe gelegt. Darauf war die Senatsjustizverwaltung jedoch nicht eingegangen. Hintergrund des Streits ist eine Razzia im April 2016 mit Hunderten Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten in dem Bordell. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen.
25.000 Euro hätten an Unicef gehen können
Nachdem das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Ende 2018 nicht zugelassen hatte, klagten die zwei Betreiber des Bordells. Sie fordern Schadenersatz von mindestens 200.000 Euro und verlangen eine Entschuldigung. Das Kammergericht hatte in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht wurden – und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht sei. Das Gericht schlug vor, 25.000 Euro an Unicef zu zahlen – statt Schadenersatz an die Bordellbetreiber zu leisten.
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Die Senatsjustizverwaltung hatte bereits im Vorfeld angekündigt: „Ein Urteil des Kammergerichts in dieser Sache wird die SenJustVA sorgfältig daraufhin überprüfen, ob das einschlägige Rechtsmittel eingelegt wird. Wenn hier Erfolgsaussichten gesehen werden, wird die SenJustVA selbstverständlich gegen ein etwaiges Urteil des Kammergerichts vorgehen.“ Weil das Kammergericht keine Revision zuließ, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung habe, sind die Hürden noch höher. Die Justizverwaltung müsste eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Um ein geplantes zweites „Laufhaus“ des Artemis streiten sich die Betreiber mit dem Bezirksamt derzeit vor dem Verwaltungsgericht. (mit dpa)
'tschuldigung ...
Sieben Jahre danach ...
Zitat:Berlin entschuldigt sich wegen Bordell-Razzia und zahlt 250.000 Euro Entschädigung
Hunderte Beamte hatten das Großbordell „Artemis“ im Jahr 2016 durchsucht, mehrere Verdächtige kamen in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe fielen später in sich zusammen. Nach einem Wechsel an der Justiz-Spitze lenkt das Land Berlin nun ein und sorgt für Entschädigung.
Sieben Jahre nach einer Razzia im Großbordell „Artemis“ hat sich Berlin bei den Betreibern entschuldigt und zahlt 250.000 Euro Entschädigung. „Das Land Berlin entschuldigt sich für die Untersuchungshaft und die erheblichen Nachteile, die die damals Beschuldigten durch die Durchsuchung, die Untersuchungshaft, die Anklageerhebung und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft erlitten haben“, heißt es in einer Mitteilung der Senatsjustizverwaltung.
Vor dem Kammergericht sei ein Vergleich geschlossen worden, mit dem der komplette Rechtsstreit abgeschlossen sei. Zunächst hatte die „B.Z.“ berichtet.
Am 14. April 2016 hatten hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte das Bordell durchsucht. Mehrere Verdächtige waren damals festgenommen worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen. Ende 2018 ließ das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu.
Die zwei Betreiber des Bordells zogen daraufhin vor Gericht – mit Erfolg. Das Kammergericht Berlin verurteilte das Land im vergangenen Dezember zur Zahlung von 100.000 Euro Schadenersatz. Dabei ging es um Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016, die zum Teil „schuldhaft amtspflichtwidrig“ und vorverurteilend, überzogen und reißerisch formuliert gewesen seien, begründete das Gericht. Zuvor war ein Vergleich geplatzt.
Unter Leitung von Linke-Senatorin Lena Kreck sollte das Urteil jedoch angefochten werden. Die Justizverwaltung verwies auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin in erster Instanz, das keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen hatte. Parallel dazu lief ein weiterer Prozess: Die Bordellbetreiber klagten auf Entschädigung für die Zeit in der Untersuchungshaft.
Neue Justiz-Spitze stellte sich den Tatsachen
Dem Land Berlin drohte laut „Tagesspiegel“ eine neue Niederlage vor dem Kammergericht. Die Justizverwaltung lenkte ein und es kam am vergangenen Dienstag zu einem Vergleich. „Der Vorgang ist damit insgesamt abgeschlossen“, teilte ein Sprecher mit.
Die Anwälte der Betreiber sprachen von einem Paradigmenwechsel nach dem Wechsel an der Spitze des Justizressorts, das nun von Felor Badenberg (parteilos) geführt wird. „Sieben Jahre nach diesem beispiellosen Rechtsbruch zeigt das Land Berlin endlich die Bereitschaft, sich unmissverständlich von den schweren Amtspflichtverletzungen zu distanzieren“, erklärte Rechtsanwältin Margarete Gräfin von Galen. Ihr Kollege Silvin Bruns bezeichnete es als anerkennenswert, dass sich „nach dem Regierungswechsel die neue Hausleitung den Tatsachen gestellt“ habe.
Die Betreiber wollen die ihnen zugesprochene Entschädigung von insgesamt mehr als 100.000 Euro für karitative Zwecke spenden, wie ein Sprecher mitteilte. Zudem sollten die Mitarbeiterinnen als Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft Geld erhalten.
Die Razzia im „Artemis“ war eine der spektakulärsten im Berliner Rotlichtmilieu. Hunderte Beamte waren damals bei der Durchsuchung im Einsatz, weitere Objekte wurden in der Hauptstadt sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft äußerte den Verdacht, dass dem Bordell Prostituierte durch Mitglieder der Rockerbande Hells Angels zugeführt würden. Sie stellte jedoch später die Ermittlungen gegen die „Artemis“-Betreiber wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel ein. Auch Vorwürfe von unter anderem Steuerhinterziehung fielen später in sich zusammen.
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