Vorspiegelung falscher Tatsachen durch Nutteninserate?
7 Beiträge
• Seite 1 von 1
Vorspiegelung falscher Tatsachen durch Nutteninserate?
Eine Frage an die Rechtsgelehrten:
In Bezug auf das Alter und die äußerliche Erscheinung der Hure werden wir als Freier von den Nutten bzw. deren Hintermännern bekanntlich regelmäßig beschissen. Dass in Bezug auf den gebotenen Service evtl. individueller Verhandlungsspielraum besteht, ist eine andere Geschichte. Mir geht es um die objektiv verifizierbaren Kriterien. Wenn ich in einem anderen Geschäftsbereich eine entsprechende Anzeige sehe, erwarte ich selbstverständlich, dass die beworbenen objektiven Kriterien auch erfüllt werden. Im Rotlichtbereich scheint diese Maßgabe jedoch durchgängig nicht zu gelten.
Kurz gesagt: wenn ich eine Nutte ficke, die in ihrer Anzeige explizit angibt, 19 zu sein, aber in Wirklichkeit verifizierbar 25 Jahre alt ist, kann ich dann meinen Preis angemessen reduzieren? Ist solch ein Fall jemals verhandelt worden?
Sahne
In Bezug auf das Alter und die äußerliche Erscheinung der Hure werden wir als Freier von den Nutten bzw. deren Hintermännern bekanntlich regelmäßig beschissen. Dass in Bezug auf den gebotenen Service evtl. individueller Verhandlungsspielraum besteht, ist eine andere Geschichte. Mir geht es um die objektiv verifizierbaren Kriterien. Wenn ich in einem anderen Geschäftsbereich eine entsprechende Anzeige sehe, erwarte ich selbstverständlich, dass die beworbenen objektiven Kriterien auch erfüllt werden. Im Rotlichtbereich scheint diese Maßgabe jedoch durchgängig nicht zu gelten.
Kurz gesagt: wenn ich eine Nutte ficke, die in ihrer Anzeige explizit angibt, 19 zu sein, aber in Wirklichkeit verifizierbar 25 Jahre alt ist, kann ich dann meinen Preis angemessen reduzieren? Ist solch ein Fall jemals verhandelt worden?
Sahne
-
Sahne
Mannomann, manchmal frage ich mich echt. was in den geschätzten Mitfickern vorgeht . Das ist Rotlichtmilieu, da wird von Berufs wegen her gelogen. Auch wenn es dich jetzt schockiert,... nein, sie liebt dich nicht, du hast nicht den grössten Schwanz, den sie je gesehen hat, ... und du bist nicht der geilste Stecher, den sie jemals hatte . Im Rotlicht gilt noch immer "Friss oder stirb". War es geil? Hast du abgespritzt? Dann ist doch alles gut. Wenn dir der Preis nicht passt, lass es gleich bleiben. Aber hinterher den Korinthenkacker zu geben ist echt arm . Es gibt nur einen Alterscheck, der wichtig ist: Die Nutte, die behauptet, gerade 18J. zu sein, darf auf gar keinen Fall noch unter 16J. sein. Sonst hast du vielleicht Überraschung mit der Trachtengruppe .
, Arschkrampe, der manchmal die Welt nicht mehr versteht
, Arschkrampe, der manchmal die Welt nicht mehr versteht
-
Arschkrampe
Schweinebacke äußerte folgendes:Kurz gesagt: wenn ich eine Nutte ficke, die in ihrer Anzeige explizit angibt, 19 zu sein, aber in Wirklichkeit verifizierbar 25 Jahre alt ist, kann ich dann meinen Preis angemessen reduzieren? Ist solch ein Fall jemals verhandelt worden?
Nicht das ich wüsste! Du müsstest ja als Kläger auch vortragen, wo genau da jetzt der Sachmangel liegt. Den sehe ich hier nicht.
Arschbrezel äußerte folgendes: Die Nutte, die behauptet, gerade 18J. zu sein, darf auf gar keinen Fall noch unter 16J. sein. Sonst hast du vielleicht Überraschung mit der Trachtengruppe .
Das stimmt nicht!
Die Nutte muss unter allen Umständen 18 sein. Sonst gibt das möglw. böse Ärger. Hier hilft ein Blick ins Gesetz (§ 182 Abs. 2 StGB)
Danke für den Gesetzestext. Trotzdem, oder besser gerade deswegen, habe ich recht. Ist die Nutte über 16J und unter 18J., und behauptet, 18J. zu sein, passiert dir nichts (siehe Abschnitt 6. des Gesetzestextes). Ist sie jünger, dumm gelaufen. Beispiel: Ribery wäre wegen Zahia Dehar in D. nie angeklagt worden. Dass sie zum Verrichtungszeitpunkt noch 17J. war, war für ihn nicht erkennbar, zumal sie behauptete, volljährig zu sein.
Förderung der Prostitution Minderjähriger (in jedem Fall U18J. strafbar) zieht hier nicht. Das betrifft nur den Zuhi oder den Vermieter. Als Freier bist du, ausser in offensichtlichen Fällen, safe.
, Arschkrampe
Förderung der Prostitution Minderjähriger (in jedem Fall U18J. strafbar) zieht hier nicht. Das betrifft nur den Zuhi oder den Vermieter. Als Freier bist du, ausser in offensichtlichen Fällen, safe.
, Arschkrampe
-
Arschkrampe
Rohrverleger äußerte folgendes:Maximalpigmentierter äußerte folgendes:Kurz gesagt: wenn ich eine Nutte ficke, die in ihrer Anzeige explizit angibt, 19 zu sein, aber in Wirklichkeit verifizierbar 25 Jahre alt ist, kann ich dann meinen Preis angemessen reduzieren? Ist solch ein Fall jemals verhandelt worden?
Nicht das ich wüsste! Du müsstest ja als Kläger auch vortragen, wo genau da jetzt der Sachmangel liegt. Den sehe ich hier nicht.
Sorry, mein Fallbeispiel war ziemlich dämlich gewählt, denn dann hätte ich den Deal ja trotz allem klar gemacht.
Mir geht es vielmehr um die Situation, in der ein Ficker ob der Angaben in einer Anzeige z.B. 200 km weit fährt, dabei Zeit und Material verbrät, um vor Ort festzustellen, dass die Nutte nichts, aber auch gar nichts mit der Beworbenen zu tun hat.
Wenn ich irgendwo hin fahre, um z.B. ein annonciertes BMW M3 Cabrio zu kaufen, aber stattdessen ein Skoda Fabia auf dem Hof steht, wäre ich ziemlich angepisst und würde sicherlich rechtliche Schritte erwägen.
Könnte Letzteres rechtlich erfolgreich angegangen werden? Und falls ja, warum dann nicht Ersteres?
Sahne
-
Sahne
Rasputin äußerte folgendes:Danke für den Gesetzestext.
Gerne
Fettplauze äußerte folgendes: Trotzdem, oder besser gerade deswegen, habe ich recht. Ist die Nutte über 16J und unter 18J., und behauptet, 18J. zu sein, passiert dir nichts (siehe Abschnitt 6. des Gesetzestextes)
Eben nicht!
Es handelt sich bei Abs. 6 um eine kann Vorschrift. Du kannst Dich nicht per se auf eine kann Bestimmung berufen. Hier ist der Einzelfall sehr genau zu prüfen, das Gericht muss nämlich zu der Einsicht kommen das Deine Schuld gering ist. vgl. (§ 153 StPO) und dann kann es auch nur von Strafe absehen oder diese auch nur nach § 49 StGB oder 46 StGB mildern. Darauf sollte mann sich nicht verlassen. Am bessten ist man gibt Votzen die noch eine 18 sind einfach fürs ficken kein Geld.
Morbus Fickus äußerte folgendes: Mir geht es vielmehr um die Situation, in der ein Ficker ob der Angaben in einer Anzeige z.B. 200 km weit fährt, dabei Zeit und Material verbrät, um vor Ort festzustellen, dass die Nutte nichts, aber auch gar nichts mit der Beworbenen zu tun hat.
Gut, dann müsstest Du noch wissen wem Du die Klage zustellst? Dem Puff-Betreiber, der Nutte? MH? Wer hat die Anzeige da überhaupt reingesetzt? Letztlich musst Du Deinen Anspruch dann noch beweisen, und die Klagekosten vorstrecken? Ob das lohnt? Ich glaube eher nicht. Wobei ich durchaus meine das Du mit einer solchen Klage möglichweise Aussicht auf Erfolg hast. Weil die Anzeige dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.
Mr. Fister äußerte folgendes: Mir geht es vielmehr um die Situation, in der ein Ficker ob der Angaben in einer Anzeige z.B. 200 km weit fährt, dabei Zeit und Material verbrät, um vor Ort festzustellen, dass die Nutte nichts, aber auch gar nichts mit der Beworbenen zu tun hat.
Vor allem kann man auch über strafrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen der Anzeige nachdenken. Ich sehe § 263 I StGB hier als tatbestandlich gegeben an; eine Vermögensverfügung ist schon in den Anfahrtskosten zu sehen, der mangels Äquivalents zu einem Vermögensschaden führt. Wenn jeder Betroffene solche Anzeigenschalter (übrigens wird sich das für die wirtschaflich lohnen, überlegt mal wie viele trotz der falschen Anzeige dennoch ihr Geld bei der Nutte lassen) konsquent anzeigt, hört vielleicht auch mal dieses Verhalten auf.
-
Flint
7 Beiträge
• Seite 1 von 1