Juristische Folgen für Viagrabestellungen über das Internet
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Juristische Folgen für Viagrabestellungen über das Internet
Moinsen,
wie ja bereits hier schon andiskutiert, scheint eine Bestellung von Viagra o.ä. übers Internet wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz nicht ganz unproblematisch zu sein - zumindest wenn man dies nicht anonym tut, also z.B. mittels normaler Kreditkarte etc.Da ich Schlafmütze das bisher eher weniger anonym gehandhabt habe, bin ich nun etwas aufgeschreckt. Daher meine Fragen:
1.) Wie groß ist denn die Gefahr überhaupt ertappt zu werden?
2.) Was droht dem bösen Besteller?
3.) Welche Gegenmaßnahmen sind zu ergreifen, Bzw. wie bekommt man die Anonymität formvollendet hin (Bezahlung, Lieferung)? Woher die anonyme Prepaid-Kreditkarte nehmen?
wie ja bereits hier schon andiskutiert, scheint eine Bestellung von Viagra o.ä. übers Internet wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz nicht ganz unproblematisch zu sein - zumindest wenn man dies nicht anonym tut, also z.B. mittels normaler Kreditkarte etc.Da ich Schlafmütze das bisher eher weniger anonym gehandhabt habe, bin ich nun etwas aufgeschreckt. Daher meine Fragen:
1.) Wie groß ist denn die Gefahr überhaupt ertappt zu werden?
2.) Was droht dem bösen Besteller?
3.) Welche Gegenmaßnahmen sind zu ergreifen, Bzw. wie bekommt man die Anonymität formvollendet hin (Bezahlung, Lieferung)? Woher die anonyme Prepaid-Kreditkarte nehmen?
Hallo Superman72,
ich habe Deinen Fragebeitrag ein bisschen übersichtlicher gestaltet, so fällt es mir leichter darauf zu antworten.
1.) Die Gefahr entdeckt zu werden ist nicht von der Hand zu weisen. Die Gefahr ist natürlich abhängig vom Wissen der Zollbehörden über Versender und die Kontrolldichte. Diese sollte nicht unterschätzt werden. Gerade Sendungen aus dem Non-EU Ausland und nicht Schengen-Staaten werden gerne und oft kontrolliert. Häufig werden diese Sendungen nicht nur durch den Zoll durchleuchtet sondern auch von der Post AG für den Zoll geöffnet. Das ganze findet im IPZ Frankfurt in statt. Werden dabei Verstöße gegen das AMG festgestellt (hier das unerlaubte Einführen von Arzneimitteln) wird die Sendung "angehalten" und dem zuständigen Zollfahndungsamt weitergeleitet. Dieses leitet dann ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das AMG ein. Daher haben die Versender in der Vergangenheit oft versucht die Ware aus EU-Staaten zu versenden. AMG = Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
2.) Dem "bösen" Besteller droht ein Strafverfahren, in diesem Strafverfahren wird das bestellte Gut eingezogen und später vernichtet. Das größere Problem sind die Strafrechtlichen Konsequenzen. Hier nominiert § 96 AMG die Strafe von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. In der Regel wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Hier sollte beachtet werden das diese nach Möglichkeit 90 Tagessätze nicht überschreiten sollte da man sonst als "vorbestraft" gilt. Die Höhe der Tagessätze ist vom Einkommen abhängig, Netto weniger Kindesunterhalt/30. Einen Anwalt sollte man hier nicht bemühen der kostet nur unnötig Geld und bringt wenig.
3.) Vollständig anonym kann man das Zeug leider nicht bestellen. Irgendwo müssen die ja den Krempel hin senden. Da nützt auch der Versand an die Packstation nichts, da dort nur mit PIN und Karte (der Packstation) abgeholt werden kann. Und diese wurde ja an die private Adresse des bösen Bestellers geschickt. Daher sollte hier neben einer anonymen Kreditkarte auch der Name abgewandelt werden, aber nur so leicht das die Sendung noch von der Post zu erhalten ist. Eine anonyme Kreditkarte gab es bis vor kurzem bei Shell oder in jedem NRW-Lottoladen. Diese Kreditkarte sollte dann allerdings nicht vom Konto ausgeladen werden, und auch sonst sollte damit nichts bezahlt werden. So kann man abstreiten etwas bestellt zu haben, weil man es ja nicht bezahlt hat. Und der Zahler kann nicht ermittelt werden. Leider gab es jetzt Änderungen im Geldwäschegesetz, wie sich diese nur für das sog. E-Geld und somit die anonymen Kreditkarten auswirken auswirken habe ich noch nicht raus gefunden. Werde dies aber kurzfristig bis 10.03.2012 erledigen und dann dazu einen Beitrag in Fragen & Antworten posten.
ich habe Deinen Fragebeitrag ein bisschen übersichtlicher gestaltet, so fällt es mir leichter darauf zu antworten.
1.) Die Gefahr entdeckt zu werden ist nicht von der Hand zu weisen. Die Gefahr ist natürlich abhängig vom Wissen der Zollbehörden über Versender und die Kontrolldichte. Diese sollte nicht unterschätzt werden. Gerade Sendungen aus dem Non-EU Ausland und nicht Schengen-Staaten werden gerne und oft kontrolliert. Häufig werden diese Sendungen nicht nur durch den Zoll durchleuchtet sondern auch von der Post AG für den Zoll geöffnet. Das ganze findet im IPZ Frankfurt in statt. Werden dabei Verstöße gegen das AMG festgestellt (hier das unerlaubte Einführen von Arzneimitteln) wird die Sendung "angehalten" und dem zuständigen Zollfahndungsamt weitergeleitet. Dieses leitet dann ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das AMG ein. Daher haben die Versender in der Vergangenheit oft versucht die Ware aus EU-Staaten zu versenden. AMG = Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
2.) Dem "bösen" Besteller droht ein Strafverfahren, in diesem Strafverfahren wird das bestellte Gut eingezogen und später vernichtet. Das größere Problem sind die Strafrechtlichen Konsequenzen. Hier nominiert § 96 AMG die Strafe von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. In der Regel wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Hier sollte beachtet werden das diese nach Möglichkeit 90 Tagessätze nicht überschreiten sollte da man sonst als "vorbestraft" gilt. Die Höhe der Tagessätze ist vom Einkommen abhängig, Netto weniger Kindesunterhalt/30. Einen Anwalt sollte man hier nicht bemühen der kostet nur unnötig Geld und bringt wenig.
3.) Vollständig anonym kann man das Zeug leider nicht bestellen. Irgendwo müssen die ja den Krempel hin senden. Da nützt auch der Versand an die Packstation nichts, da dort nur mit PIN und Karte (der Packstation) abgeholt werden kann. Und diese wurde ja an die private Adresse des bösen Bestellers geschickt. Daher sollte hier neben einer anonymen Kreditkarte auch der Name abgewandelt werden, aber nur so leicht das die Sendung noch von der Post zu erhalten ist. Eine anonyme Kreditkarte gab es bis vor kurzem bei Shell oder in jedem NRW-Lottoladen. Diese Kreditkarte sollte dann allerdings nicht vom Konto ausgeladen werden, und auch sonst sollte damit nichts bezahlt werden. So kann man abstreiten etwas bestellt zu haben, weil man es ja nicht bezahlt hat. Und der Zahler kann nicht ermittelt werden. Leider gab es jetzt Änderungen im Geldwäschegesetz, wie sich diese nur für das sog. E-Geld und somit die anonymen Kreditkarten auswirken auswirken habe ich noch nicht raus gefunden. Werde dies aber kurzfristig bis 10.03.2012 erledigen und dann dazu einen Beitrag in Fragen & Antworten posten.
Normalerweise sollte dir nicht viel passieren wenn du das Zeug mit nem guten Proxy dazwischen orderst und per Nachnahme bestellst. Dann müssen die dir erstmal nachweisen, dass du das Zeug bestellt hast, dass es zu dir geschickt wird kann ja auch ein übler Scherz sein. Warten sie bei der Post auf dich ist das natürlich dumm gelaufen, aber auch dann muss man dir erstmal nachweisen, dass du wusstest was da drin ist. Diesen Aufwand treiben die aber nicht für ein paar Potenzpillen.
Grundsätzlich noch, wenn man mit dem Zoll zu tun hat, warum auch immer, immer gut überlegen was man sagt. Die sind nicht so doof wie die meisten Bullen. Lieber 10 mal überlegen was man sagt oder gleich die Fresse halten.
Grundsätzlich noch, wenn man mit dem Zoll zu tun hat, warum auch immer, immer gut überlegen was man sagt. Die sind nicht so doof wie die meisten Bullen. Lieber 10 mal überlegen was man sagt oder gleich die Fresse halten.
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Sepp
Klistierkellner äußerte folgendes:Normalerweise sollte dir nicht viel passieren wenn du das Zeug mit nem guten Proxy dazwischen orderst und per Nachnahme bestellst. Dann müssen die dir erstmal nachweisen, dass du das Zeug bestellt hast, dass es zu dir geschickt wird kann ja auch ein übler Scherz sein.
Wozu der Proxy? Die Überwachung ausländischer Webseiten ist von Deutschland aus kaum vernünftig möglich. Im übrigen akzeptieren die meisten Versender keine Nachnahme zumindest habe ich noch keinen gefunden der das macht. Irgendwo gab es mal eine deutsche Seite die so was angeboten hat, hier erfolgte der Versand auch aus Deutschland die waren aber mit 30 Euro pro Blister völlig indiskutabel teuer.
Maximalpigmentierter äußerte folgendes:Warten sie bei der Post auf dich ist das natürlich dumm gelaufen, aber auch dann muss man dir erstmal nachweisen, dass du wusstest was da drin ist. Diesen Aufwand treiben die aber nicht für ein paar Potenzpillen.
Schon alleine weil ja niemand weiß wann die Sendung abgeholt wird. 2 Beamte mittlerer Dienst a 2 Schichten um Gottes willen, da bekommt jeder DGL nen Anfall. Eine Überwachung der Postfiliale ist ausgeschlossen. Das würde ja auch bedeuten das die noch den Paketboten 2 mal begleiten müssten falls du zu Hause bist. Aufgrund des Aufwandes steht dieses Szenario nicht zu befürchten. Da würde der Dienstherr wohl sagen: Beachten Sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Kurt Kunde äußerte folgendes:Grundsätzlich noch, wenn man mit dem Zoll zu tun hat, warum auch immer, immer gut überlegen was man sagt. Die sind nicht so doof wie die meisten Bullen. Lieber 10 mal überlegen was man sagt oder gleich die Fresse halten.
Das ist völliger Unsinn, wären die nicht doof wären sie nicht beim Zoll sondern bei NORDFICK.NET angemeldet. Hier gibt es alle notwendigen Infos aus erster Hand. Zöllner sind nicht schlauer sie haben nur eine bessere Menschenkenntnis als normale "Untermenschen". Im Kontakt mit diesen egal ob Zoll, Polizei, LKA, BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz oder sonst wem; Ich habe es schon oft genug gesagt:
Keine Angaben zur Sache! außer:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und Ort
- Adresse
es reicht auch die Übergabe des Bundespersonalausweises. Keine lustigen Gespräche die man dann als Aktennotiz in der Ermittlungsakte wiederfindet oder ähnliches. Einfach mal die Fresse halten.
Nachdem der Baron und ich einen kleinen Disput per PN ausgetragen haben, wurde mir erlaubt, hier noch folgende ergänzende Anmerkungen zu posten:
Wenn der Zoll bei der Prüfung der Sendung zum Ergebnis kommt, dass keine Straftat vorliegt, gibt er den Fall an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde (für Frankfurt ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt) ab. Diese hat dann zu entsheiden, ob eine Ahnung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit gemäß §97 Abs. 2 Nr. 8 AMG erfolgen soll. Bei Ersttätern wird das Verfahren meist gemäß §47 Abs. 1 Satz 1 des OWiG nicht verfolgt und auf ein Verwarngeld (35,- Euro) verzichtet. Für den Fall, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, liegt die Höhe der Bußgelder in der Regel zwischen 100,- und 200,- Euro.
Die Frage ist nun, wo liegt die Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit? Klare Fakten hierzu gibt es nicht. Wenn man im Internet Berichte von Betroffenen recherchiert, dann scheint es bei kleineren Mengen wohl oft bei einer Abgabe an die Behörde zu bleiben, die dann zumindest bei Ersttätern kein Verfahren einleitet und auch kein Verwarngeld erhebt. Darauf sollte man aber nicht spekulieren, schon gar nicht, wenn man vorhat gleich als Sammelbesteller einen netten Vorrat zu ordern... Und eins ist klar: Die Ware ist trotzdem futsch. Das sichergestellte Arzneimittel wird "gemäß §98 AMG in Verbindung mit §27 OWiG eingezogen, weil dessen Verbringung in den Geltungsbereich des AMG eine ordnungswidrige Handlung darstellt."
Wenn man Pech hat, ist ein Verstoß gegen das AMG aber das kleinere Problem: Es kann nämlich auch sein, dass sich ein Anwalt der Firmen Pfizer oder Cialis meldet, der Verstöße gegen das Marken- bzw. Patentgesetz verfolgen will. Hierzu siehe letzter Absatz im Merkblatt "Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbringung ausländischer Arzneimittel" des RP Darmstadt. (Hinweis vom Baron: Das gilt nur für patentgeschütze Produkte und nicht für sog. Generika, wie Kamagra Tadacip etc. - deshalb nie originales Viagra bestellen!)
Wenn der Zoll bei der Prüfung der Sendung zum Ergebnis kommt, dass keine Straftat vorliegt, gibt er den Fall an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde (für Frankfurt ist dies das Regierungspräsidium Darmstadt) ab. Diese hat dann zu entsheiden, ob eine Ahnung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit gemäß §97 Abs. 2 Nr. 8 AMG erfolgen soll. Bei Ersttätern wird das Verfahren meist gemäß §47 Abs. 1 Satz 1 des OWiG nicht verfolgt und auf ein Verwarngeld (35,- Euro) verzichtet. Für den Fall, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, liegt die Höhe der Bußgelder in der Regel zwischen 100,- und 200,- Euro.
Die Frage ist nun, wo liegt die Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit? Klare Fakten hierzu gibt es nicht. Wenn man im Internet Berichte von Betroffenen recherchiert, dann scheint es bei kleineren Mengen wohl oft bei einer Abgabe an die Behörde zu bleiben, die dann zumindest bei Ersttätern kein Verfahren einleitet und auch kein Verwarngeld erhebt. Darauf sollte man aber nicht spekulieren, schon gar nicht, wenn man vorhat gleich als Sammelbesteller einen netten Vorrat zu ordern... Und eins ist klar: Die Ware ist trotzdem futsch. Das sichergestellte Arzneimittel wird "gemäß §98 AMG in Verbindung mit §27 OWiG eingezogen, weil dessen Verbringung in den Geltungsbereich des AMG eine ordnungswidrige Handlung darstellt."
Wenn man Pech hat, ist ein Verstoß gegen das AMG aber das kleinere Problem: Es kann nämlich auch sein, dass sich ein Anwalt der Firmen Pfizer oder Cialis meldet, der Verstöße gegen das Marken- bzw. Patentgesetz verfolgen will. Hierzu siehe letzter Absatz im Merkblatt "Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbringung ausländischer Arzneimittel" des RP Darmstadt. (Hinweis vom Baron: Das gilt nur für patentgeschütze Produkte und nicht für sog. Generika, wie Kamagra Tadacip etc. - deshalb nie originales Viagra bestellen!)
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Obi_Wan
Mr. Fister äußerte folgendes:Nachdem der Baron und ich einen kleinen Disput per PN ausgetragen haben, wurde mir erlaubt, hier noch folgende ergänzende Anmerkungen zu posten:
Zwei Juristen, drei Meinungen. Vielen Dank für Deine Anmerkungen, auf die Ahndung mit der OwiG bin ich nämlich gar nicht gekommen. , für Deine Hinweise.
Person of Kackcolor äußerte folgendes:...Im übrigen akzeptieren die meisten Versender keine Nachnahme zumindest habe ich noch keinen gefunden der das macht. Irgendwo gab es mal eine deutsche Seite die so was angeboten hat, hier erfolgte der Versand auch aus Deutschland die waren aber mit 30 Euro pro Blister völlig indiskutabel
kamagra-pharma.nl macht das per Nachnahme !
Hatte da vor 3 Jahren mal was bestellt, kam dann irgendwie aus Bayern. Habe soeben nachbestellt, mal sehen woher es jetzt kommt.
Anonymität hoffe ich durch folgendes Verfahren etwas zu sichern:
Fantasienamen an Briefkasten, auf den ich auch per Nachnahme bestelle. Schaun mer mal...
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Dd_sachsen
Türken-Bespucker äußerte folgendes:kamagra-pharma.nl macht das per Nachnahme ! ...
Anonymität hoffe ich durch folgendes Verfahren etwas zu sichern:
Fantasienamen an Briefkasten, auf den ich auch per Nachnahme bestelle. Schaun mer mal...
Aber auch nur etwas, im Zweifelsfalle wird der Postbote nämlich als Zeuge gehört, und wenn das wie bei mir immer der selbe ist . Wohnst Du natürlich in einem Wohnblock mit 10 Wohnungen oder mehr... um so besser.
Moin,
bisher war immer die Rede vom Zoll, der irgendwas bemerkt und dann weiterleitet. Wenn das Zeug z.B. aus Engelland eintrudelt, hat doch der Zoll da eigentlich nichts mit zu tun, oder? Besteht denn auch ohne dass der Zoll seine Finger dabei hat, die Gefahr erwischt zu werden? Z.B. versendet doch mein Stammdealer Kamagranow aus GB, muss ich da den Zoll etc. fürchten?
bisher war immer die Rede vom Zoll, der irgendwas bemerkt und dann weiterleitet. Wenn das Zeug z.B. aus Engelland eintrudelt, hat doch der Zoll da eigentlich nichts mit zu tun, oder? Besteht denn auch ohne dass der Zoll seine Finger dabei hat, die Gefahr erwischt zu werden? Z.B. versendet doch mein Stammdealer Kamagranow aus GB, muss ich da den Zoll etc. fürchten?
Maulficker äußerte folgendes:Moin,
bisher war immer die Rede vom Zoll, der irgendwas bemerkt und dann weiterleitet. Wenn das Zeug z.B. aus Engelland eintrudelt, hat doch der Zoll da eigentlich nichts mit zu tun, oder?
Wieso nicht? Der Zoll ist zuständig für:
Zitat:Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren (auch aus der EU), Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Ein und Ausfuhren von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen (die dem AMG unterliegen) sowie von sonstigen verbotenen Gegenständen.
Müsste ein Versand aus bspw. England nicht doch okay sein ?
Ich hatte auch eher die Hoffnung, dass der Zoll bei einer Bestellung aus bspw. England seine Hände nicht im Spiel hätte:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Arzneimittel/arzneimittel_node.html
Dort steht u.a.
Wenn ich jetzt eine kleine Menge bei einer Apotheke bspw. in England bestelle, müsste dann nicht das hier ziehen ?
Viele Grüße,
Michael
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Arzneimittel/arzneimittel_node.html
Dort steht u.a.
Zitat:Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus einem Mitgliedsstaat der EU bestellen.
Abweichungen hiervon sind:
Versandhandel über eine Apotheke in einem EU-Mitgliedsstaat.
Sie dürfen als Endverbraucher in Deutschland Arzneimittel von Apotheken mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat über den Versandhandel beziehen, wenn die Apotheken dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden.
Dies ist im Moment für Arzneimittel, die für den Menschen bestimmt sind bei Apotheken aus
den Niederlanden (hier nur, wenn gleichzeitig eine Präsenzapotheke existiert),
Schweden (hier nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel),
Tschechien (hier nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel) und
dem Vereinigten Königreich der Fall.
Wenn ich jetzt eine kleine Menge bei einer Apotheke bspw. in England bestelle, müsste dann nicht das hier ziehen ?
Viele Grüße,
Michael
-
Kaba
Re: Müsste ein Versand aus bspw. England nicht doch okay sei
Kellerficker äußerte folgendes:Wenn ich jetzt eine kleine Menge bei einer Apotheke bspw. in England bestelle, müsste dann nicht das hier ziehen ?
Klares nein!
Dies setzt vor raus das es sich um eine Apotheke mit ordentlicher Zulassung handelt. Und das der Sendung eine Rezeptkopie beiliegt oder diese ggf. beim HZA vorgelegt werden kann. Beides ist i.d.R. nicht der Fall Du hast kein Rezept oder es handelt sich nicht um eine ordentliche Apotheke. Daher ist Deine Frage mit einem nein zu beantworten.
Wenn Du nämlich ein Rezept hast kannst Du ja auch in Deutschland einkaufen.
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