Bei nicht erbrachter Leistung sein Geld zurückfordern?
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Bei nicht erbrachter Leistung sein Geld zurückfordern?
Hallo Mitstecher,
ich denke jeder von uns hatte schon mal eine Abzockvotze vor der Nase die entweder versprochenes nicht eingehalten hat. Oder nach viel zu kurzer Zeit das ganze beenden wollte obwohl die Zeit noch lange nicht rum war.
Ich hatte mal eine Situation bei der ich darauf bestand mein Geld wieder zu bekommen, da die Dame mir ein Kuschelsex versprochen und nicht geben wollte, weitergehend sollten ZK´s das Programm begleiten, die sollten dann auf einmal 20 Euros mehr kosten und als Sie sich dann nicht mal das Oberteil ausziehen wollte bin ich nach 5 Minuten aufgestanden und habe ihr versucht klar zu machen das Sie sich wen anderes für ihre AZF Manier aussuchen kann und ich mein Geld zurück wollte. Konsequenz aus dem ganzen war das nach etwa 1 Minute ein russischer grimmig aufgebrachter Typ reinkam und mir doch zeigen wollte wo der Maurer das Loch gelassen hat. Ich habe mir das weiter nicht gefallen lassen und drohte bei herausgehen mit der Polizei und zückte mein Handy und täuschte einen Anruf bei der selben vor.
Hinter mir fiel die Tür zu und ich stand wie bedeppert mit meinem Imaginären Beamten an der Strippe vor der Tür. Auf einmal ging die Tür auf und mir flogen meine 50 Euros entgegen und der Typ sagte: "Verpiss Dich". Ich nahm mein Geld und verschwand mit weichen Knien, zitterigen Händen und einer echt heftigen Übelkeit aus dem Etablissement.
Nun meine eigentliche Frage, wie schaut es da mit der rechtlichen Lage aus, hat man einen Regressanspruch auf "Nichterbrache Leitungen"? Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?
LG Die_Sau
ich denke jeder von uns hatte schon mal eine Abzockvotze vor der Nase die entweder versprochenes nicht eingehalten hat. Oder nach viel zu kurzer Zeit das ganze beenden wollte obwohl die Zeit noch lange nicht rum war.
Ich hatte mal eine Situation bei der ich darauf bestand mein Geld wieder zu bekommen, da die Dame mir ein Kuschelsex versprochen und nicht geben wollte, weitergehend sollten ZK´s das Programm begleiten, die sollten dann auf einmal 20 Euros mehr kosten und als Sie sich dann nicht mal das Oberteil ausziehen wollte bin ich nach 5 Minuten aufgestanden und habe ihr versucht klar zu machen das Sie sich wen anderes für ihre AZF Manier aussuchen kann und ich mein Geld zurück wollte. Konsequenz aus dem ganzen war das nach etwa 1 Minute ein russischer grimmig aufgebrachter Typ reinkam und mir doch zeigen wollte wo der Maurer das Loch gelassen hat. Ich habe mir das weiter nicht gefallen lassen und drohte bei herausgehen mit der Polizei und zückte mein Handy und täuschte einen Anruf bei der selben vor.
Hinter mir fiel die Tür zu und ich stand wie bedeppert mit meinem Imaginären Beamten an der Strippe vor der Tür. Auf einmal ging die Tür auf und mir flogen meine 50 Euros entgegen und der Typ sagte: "Verpiss Dich". Ich nahm mein Geld und verschwand mit weichen Knien, zitterigen Händen und einer echt heftigen Übelkeit aus dem Etablissement.
Nun meine eigentliche Frage, wie schaut es da mit der rechtlichen Lage aus, hat man einen Regressanspruch auf "Nichterbrache Leitungen"? Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?
LG Die_Sau
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Die_Sau
1.)
2.)
Moin,
erstens und zweitens sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Beginnen wir im Punkt eins.
Zwischen der Nutte und Dir ist ein Vertrag über die Erbringung von Prostitutionsdienstleistungen (Dienstvertrag) zustande gekommen. Dieser Vertrag ist eine Willenserklärung welche nicht so einfach ohne rechtliche Folgen zurückgenommen werden kann. Du hast nach Zahlung des - verabredeten - Entgeltes Anspruch auf der Erbringung der Leistung, wird die Leistung nicht erbracht kommt der Vertrag in diesem Punkt nicht zu stande. Dies gillt aber nur dann wenn dies von der Nutte zu verantworten ist. In Deinem Beispiel ist das der Fall, nicht aber wenn Du schon beim Votze ficken abspritzt und nicht mehr anal ficken kannst, dies ist ja durch die Nutte nicht zu vertreten. Dann gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung des oder eines Teiles des Entgeltes. Erbringt die Nutte einen Teil oder die gesamte Dienstleistung schuldhaft nicht hast Du zwar keinen Anspruch auf Ausführung der Leistung, aber einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Wie bei Dir auch geschehen. Diesen Anspruch kannst Du im Notfall auch gerichtlich und im übrigen sehr einfach auch ohne Anwalt geltend machen.
Da kommen wir schon dazu wie man sich verhält...
Hat die Nutte einen abgezockt wie in Deinem Beispiel, ruhig bleiben, und die Polizei rufen. Da können die Untermenschen endlich mal was vernünftiges tun. Nämlich etwas für Dich. Nachdem dem Du den Sachverhalt erklärt hast, werden Dir die Beamten mehr oder weniger freiwillig die Personalien der Nutte geben. Dazu sind die verpflichtet, diese benötigst du nämlich wenn Du die Nutte verklagen willst. Wichtig ist das Du der Polizei das auch sagst. Meistens bekommst Du Dein Geld dann von alleine wieder. Weder die Bullen noch die Nutten haben Bock auf den Ärger. Insbesondere wenn Du Strafanzeige wegen (Eingehungs)Betruges (§263 StGB) erstattest, wird es für die Bullen eng. Das wäre nämlich ein Offizialdelikt und das haben die Bullen in jedem Fall zu verfolgen. Falls Dir die Beamten nicht weiterhelfen wollen, bitte um Namen und Dienststelle, (bleibe aber höflich aber auch bestimmt) schreibe Dir dies auch auf, genauso wie Einsatzzeit Ort, Laufhaus Zimmer usw. Und wende Dich dann am nächsten Werktag an die zuständige Wache, dort bitte an den Dienstgruppenleiter oder Wachleiter. Spätestens dann sollte Dir geholfen werden. So nachdem Du nun die Daten der Nutte hast gehst Du zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht, dort erklärst Du das Du Klage gegen die Nutte einreichen willst und weswegen. Ein freundlicher Rechtspfleger hilft Dir dann beim Abfassen einer Klageschrift. Und fertig ist die Laube. In der Regel kommt es aber gar nicht soweit, weil die Bullen und auch der Hausbetreiber es in der Regel nicht soweit kommen lassen.
Keinesfalls sollte man sich in die Hose machen, das Geld abschreiben oder Angst haben das einem die Knochen gebrochen werden. So was kommt nur vor wenn man sich rumprügelt oder ähnlich blöd verhält. Auf die Bullen wartet man vor dem Zimmer, wird man vom "Hausherr" oder der vom Sicherheitsdienst oder sonst wem rausgebeten sollte man dem folgen (Hausrecht) aber dann eben vor dem Haus warten.
Anal-Sven äußerte folgendes:...wie schaut es da mit der rechtlichen Lage aus...
2.)
Kurt Kunde äußerte folgendes:Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?
Moin,
erstens und zweitens sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Beginnen wir im Punkt eins.
Zwischen der Nutte und Dir ist ein Vertrag über die Erbringung von Prostitutionsdienstleistungen (Dienstvertrag) zustande gekommen. Dieser Vertrag ist eine Willenserklärung welche nicht so einfach ohne rechtliche Folgen zurückgenommen werden kann. Du hast nach Zahlung des - verabredeten - Entgeltes Anspruch auf der Erbringung der Leistung, wird die Leistung nicht erbracht kommt der Vertrag in diesem Punkt nicht zu stande. Dies gillt aber nur dann wenn dies von der Nutte zu verantworten ist. In Deinem Beispiel ist das der Fall, nicht aber wenn Du schon beim Votze ficken abspritzt und nicht mehr anal ficken kannst, dies ist ja durch die Nutte nicht zu vertreten. Dann gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung des oder eines Teiles des Entgeltes. Erbringt die Nutte einen Teil oder die gesamte Dienstleistung schuldhaft nicht hast Du zwar keinen Anspruch auf Ausführung der Leistung, aber einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Wie bei Dir auch geschehen. Diesen Anspruch kannst Du im Notfall auch gerichtlich und im übrigen sehr einfach auch ohne Anwalt geltend machen.
Da kommen wir schon dazu wie man sich verhält...
Hat die Nutte einen abgezockt wie in Deinem Beispiel, ruhig bleiben, und die Polizei rufen. Da können die Untermenschen endlich mal was vernünftiges tun. Nämlich etwas für Dich. Nachdem dem Du den Sachverhalt erklärt hast, werden Dir die Beamten mehr oder weniger freiwillig die Personalien der Nutte geben. Dazu sind die verpflichtet, diese benötigst du nämlich wenn Du die Nutte verklagen willst. Wichtig ist das Du der Polizei das auch sagst. Meistens bekommst Du Dein Geld dann von alleine wieder. Weder die Bullen noch die Nutten haben Bock auf den Ärger. Insbesondere wenn Du Strafanzeige wegen (Eingehungs)Betruges (§263 StGB) erstattest, wird es für die Bullen eng. Das wäre nämlich ein Offizialdelikt und das haben die Bullen in jedem Fall zu verfolgen. Falls Dir die Beamten nicht weiterhelfen wollen, bitte um Namen und Dienststelle, (bleibe aber höflich aber auch bestimmt) schreibe Dir dies auch auf, genauso wie Einsatzzeit Ort, Laufhaus Zimmer usw. Und wende Dich dann am nächsten Werktag an die zuständige Wache, dort bitte an den Dienstgruppenleiter oder Wachleiter. Spätestens dann sollte Dir geholfen werden. So nachdem Du nun die Daten der Nutte hast gehst Du zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht, dort erklärst Du das Du Klage gegen die Nutte einreichen willst und weswegen. Ein freundlicher Rechtspfleger hilft Dir dann beim Abfassen einer Klageschrift. Und fertig ist die Laube. In der Regel kommt es aber gar nicht soweit, weil die Bullen und auch der Hausbetreiber es in der Regel nicht soweit kommen lassen.
Keinesfalls sollte man sich in die Hose machen, das Geld abschreiben oder Angst haben das einem die Knochen gebrochen werden. So was kommt nur vor wenn man sich rumprügelt oder ähnlich blöd verhält. Auf die Bullen wartet man vor dem Zimmer, wird man vom "Hausherr" oder der vom Sicherheitsdienst oder sonst wem rausgebeten sollte man dem folgen (Hausrecht) aber dann eben vor dem Haus warten.
Das spielt erst mal keine Rolle. Zumindest nicht im sog Vorverfahren. Die Polizei muss trotzdem die Personalien austauschen. (Das steht im jeweiligen Polizei oder Polizeiaufgabengesetz des Landes meist in § 1 für NRW; PolG NRW §1 Abs. 2 Als Kläger müsstest Du Deinen Anspruch beweisen. Das Gericht entscheidet dann in freier Beweiswürdigung für oder gegen den Kläger. Das alte Märchen Aussage gegen Aussage gibt es juristisch nicht, leider ist es aber auch nicht totzubekommen. Das Gericht wird eben prüfen wessen Aussagen stimmiger sind und dann eine Entscheidung treffen. Glaubwürdig wird die Aussage für den Ficker ja schon dadurch das er diesen "Affenzirkus" auf sich nimmt, kein normaler Gast würde so einen Aufwand betreiben wenn er ordentlich bedient wurde. Dieses ist fremd jeder Lebenserfahrung und daher in die Überlegungen des Instanzrichters einzubeziehen.
Kurwa Maximum äußerte folgendes:Danke für die Rechtlichen Ausführungen, geht aber immer nur dann wenn man gerade in keiner Beziehung ist und unangenehme Post nach Hause bekommt, die das aus der Beziehung bedeuten würden.
LG Die_Sau
Gerne, dafür ist dieses Forum ja da. Allerdings ist das ganze Unsinn. Was sollte Dir die Polizei den nach Hause schicken? Schlimmstenfalls ne Vorladung als Zeuge wegen Eingehungbetruges. Die Geschichte mit dem Gericht ist ja nur der letzte Ausweg. Vielleicht solltet Ihr euren Freundinnen, Frauen, LAG's mal beibringen das die die Finger von eurer Post zu lassen haben. Und das nennt Ihr "unangenehme" Post... Ich bitte euch. Mann oder Memme.
Hallo Baron, danke für deine Ausführungen!
Ich selbst habe mir auch überlegt, dass ich die Bullen rufen würde, wenn eine Totalabzocke droht. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass der Bullenwagen mit Bullen anrückt, die ich irgendwie privat kenne. Das wäre mir dann durchaus etwas unangenehm
Wie ist das denn in einem solchen Fall, haben die Polizisten eigentlich auch so eine Schweigeverpflichtung wie Ärzte ?
Ich selbst habe mir auch überlegt, dass ich die Bullen rufen würde, wenn eine Totalabzocke droht. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass der Bullenwagen mit Bullen anrückt, die ich irgendwie privat kenne. Das wäre mir dann durchaus etwas unangenehm
Wie ist das denn in einem solchen Fall, haben die Polizisten eigentlich auch so eine Schweigeverpflichtung wie Ärzte ?
Lustiger Vogel äußerte folgendes: Das wäre mir dann durchaus etwas unangenehm
Wenn Du lange genug Nutten fickst stört Dich das auch nicht mehr. Also kommt Zeit, löst sich das Problem von alleine.
Der Zigeuner äußerte folgendes:Wie ist das denn in einem solchen Fall, haben die Polizisten eigentlich auch so eine Schweigeverpflichtung wie Ärzte?
Nein, nicht ganz. Polizisten bringen ja regelmäßig Dinge zur "Anzeige", sagen als Zeugen bei Gericht aus. Usw. Ein Arzt hingegen darf bei Gericht über seine Patienten nur dann aussagen wenn er von der Schweigepflicht entbunden ist. bei Polizisten ist das anders. Sie gehören nicht zu diese besonderen Berufsgruppe. Allerdings sind auch Polizisten zum Schweigen verpflichtet. Zum einen haben Sie gegenüber dritten (Freunde Verwandte usw.) über Dinge die Fresse zu halten die sie dienstlich in Erfahrung bringen. Dazu gehört dann auch Dein Puffbesuch. Zum anderen wäre ein Verstoß dagegen nicht unbedingt ratsam, nicht nur das den Herren und Damen dann ein Disziplinarverfahren droht, dies stellt auch eine auch eine Straftat dar. vgl § 203 Abs. 2 StGB. Daher werden sich die Herren und Damen im privaten Umfeld sehr zurückhalten. Davon ist auszugehen.
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