Führerschein umgeschrieben?
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Fotzbert äußerte folgendes:
Auch wenn ich die Eintragung 175 bei dir nicht verstehe, da du ja den T eintragen hast.
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Klasse T Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Das hängt dann wohl mit dem alten Führerschein Klasse 4 zusammen.
Da wird dann eben alles, ob sinnvoll oder nicht übernommen.
Darmspiegler äußerte folgendes:Führerschein für LKW-Fahrer befristet gültig!
Besitzer der Führerscheinklasse 2, die bis zum 31. Dezember 1949 geboren wurden, müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 2000 umtauschen. Mit Jahresbeginn 2001 erlischt deren Fahrerlaubnis.
Bei der Einführung des neuen EU-Führerscheins gibt e...

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Dollar
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