Unfall bei Flucht einer Prostituierten ist Arbeitsunfall
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Unfall bei Flucht einer Prostituierten ist Arbeitsunfall
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Zitat:Der Sprung einer Prostituierten vom Balkon einer Wohnung in der Absicht, ihrem brutalen Zuhälter zu entfliehen, ist nach einem Urteil des SG Hamburg als Arbeitsunfall zu werten, denn der Sprung sei arbeitsrechtlich als Antritt des Nachhausewegs anzusehen.
Zitat:Die Unfallwohnung war der Arbeitsort
Vor diesem Hintergrund bewertete das Gericht die Wohnung, von deren Balkon die Klägerin gesprungen war, als Arbeitsort für die Erbringung der sexuellen Dienstleistungen. Als Indiz hierfür wertete das Gericht unter anderem, dass sichim Wohnzimmer ein Himmelbett befunden hatte
mit zwei Handschellen am Kopfende.
Außerdem seien eine ganze Re...

Reeperbahn äußerte folgendes:www.haufe.deZitat:Der Sprung einer Prostituierten vom Balkon einer Wohnung in der Absicht, ihrem brutalen Zuhälter zu entfliehen, ist nach einem Urteil des SG Hamburg als Arbeitsunfall zu werten, denn der Sprung sei arbeitsrechtlich als Antritt des Nachhausewegs anzusehen.Zitat:
Bloodhound,
Da sehen wir mal wieder, wie Gesetze sich verbiegen lassen



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Hornblower
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