Neues Prostitutionsgesetz 2015/2017
Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Wollen die Bullen verdeckte Ermittlerinnen einsetzen, die dem Freier erst gummifrei die Nille lutschen und sich blank ficken lassen
Das wäre keine schlechte Idee


Zitat:Ein Bußgeld von 50.000 Euro kann nach Angaben des Ministeriums auch gegen Freier verhängt werden, die sich nicht an die Kondompflicht halten.
Das ist ja sehr verhältnismässig



Macht euch nicht ins Hemd, da wird überhaupt nichts kontrolliert
. Dieses Gesetz, wenn es denn wirklich irgendwann kommen s...
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Herr Forragend äußerte folgendes:Können die Ferkel uns erpressen?
Klar könnten sie das, aber auch, wenn Du sie mit Handtuch fickst. Mal sehen wem da die Beweislast aufgedrückt wird. Zunächst sehe ich das aber wie Bloodhound, abwarten was da wirklich kommt. Gesetzesentwürfe sind noch keine Gesetze.
Bummsfallera äußerte folgendes:Wie k...

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Hornblower
Schattenparker äußerte folgendes:Das erklärt sich von selbst
Na ja, ich meine z.B. könnte man zunächst brav mit Handtuch ficken und dann "verrutscht" das Teil in gegenseitigem Einvernehmen, oder so ähnlich. Aber es muss doch Wege geben. Stell Dir vor, Du lässt Dir einen ohne blasen, dann droht die Olle, Dich sonstwo anzuschwärz...

www.donacarmen.de
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Analgeneral äußerte folgendes:Am heutigen 23. März hat das Bundeskabinett das so genannte ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ verabschiedet – ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Sexarbeiter/innen:
Art. 2 GG: Mit dem Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, die es zuletzt 1939 unter den Nazis gab, mit der Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) und einem Kondomzwang exklusiv bei Prostitution wird das in Artikel 2 Grundgesetz geschützte „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ mit Füßen getreten.
Art. 3 GG: Mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung (Überwachung Nicht-Beschäftigter bzw. Nicht-Gewerbetreibender sowie nur ‚gelegentlicher...

www.welt.de
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Kleiner Stinker äußerte folgendes:NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) verwarf die Reform diese Woche weitgehend – mit Ausnahme der Meldepflicht für Bordellbetreiber. Die Grüne warnte, der Bund versuche Prostituierte zu stigmatisieren, deshalb werde NRW Widerstand leisten und im Bundesrat über ein Dutzend Änderungsanträge dagegen einreichen. Dieser massive Protest ließ bei der Opposition in NRW alle Alarmglocken klingeln. Denn die Landesregierung besitzt durchaus Spielraum, die Milieu-Kontrollen durch die zuständigen Kommunalbehörden in NR...

Dirnen-Dirk äußerte folgendes:R. Guß äußerte folgendes:"Dass Deutschland sich zu Europas größtem Bordell entwickelt hat, ist bekannt". Aber innerhalb Deutschlands drohe nun "NRW zu dem Umschlagplatz sexueller Dienstleistungen zu mutieren".
Prima Sache, wenn nur der Weg nicht so weit wäre


Josef Stalin äußerte folgendes:Josef Stalin äußerte folgendes:Diese Sorge, NRW sei auf dem Weg zum Land der Luden, ist offenbar nicht unbegründet.
Jedes Land braucht einen griffigen, werbewirksamen Slogan


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Hornblower
NRW will das Gesetz kippen
www.taz.de
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Glatze-Mütze äußerte folgendes:In Nordrhein-Westfalen ist die Kritik am Gesetz so heftig, dass das Land zahlreiche Änderungsanträge einreichen will, wenn das Prostituiertenschutzgesetz am 13. Mai im Bundesrat behandelt wird. Das hat die taz aus internen Kreisen erfahren. Neben der Anmelde- und Beratungspflicht will NRW auch die Kondompflicht für Freier kippen. Letztere hält Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne) ohnehin für „jenseits jeglicher Realität“. Fragwürdig sei zudem die Gesetzes...

ProstSchG am 13.5.2016 im Bundesrat
Der Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG - Drs. 156/1)steht als Punkt 11 auf der Tagesordnung der 945. Sitzung des Bundesrates am 13.5.2016.
Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen, dass der Bundesrat umfassend zum Entwurf der Bundesregierung Stellung nehmen soll. Die Einschätzung der Bunderegierung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe, wird bestritten. Es wird empfohlen, sämtliche Anmelde,- Informations- & Beratungspflichten, die §§ 3 - 11, zu streichen, ebenso wird die gesetzliche und mit Bußgeld bewehrte Kondompflicht mangels Kontrollierbarkeit abgelehnt und empfohlen, die entsprechende Vorschrift (§ 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG) zu streichen.
Nach dem die SPD in der "GroKo" nicht verhindern konnte, dass dieses ProstSchG überhaupt entstehen konnte, setzt sie nun darauf, es über den Bundesrat aufzuhalten. Die Union sieht das Gesetz als nicht zustimmungsbedürftig an, was die Mehrheit Bundesländer mit SPD-Regierungsbeteiligung natürlich anders sieht und sich dabei auf Art. 104 a Abs. 3 & 4 GG beruft, weil durch das ProstSchG die Länder zu Sach- und Dienstleistungen verpflichtet würden bzw. Aufträge des Bundes ausführen und die dabei entstehenden Kosten selbst tragen müssten.
Es ist also zu erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nicht so schnell wie geplant (1.7.2017) in Kraft treten wird und das letztendlich wohl erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden muss ...
Die Ausschussdrucksache enthält auch einige sprachliche und inhaltliche Perlen:
Zur Definition von Prostituierten in § 2 (2):
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Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen, dass der Bundesrat umfassend zum Entwurf der Bundesregierung Stellung nehmen soll. Die Einschätzung der Bunderegierung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe, wird bestritten. Es wird empfohlen, sämtliche Anmelde,- Informations- & Beratungspflichten, die §§ 3 - 11, zu streichen, ebenso wird die gesetzliche und mit Bußgeld bewehrte Kondompflicht mangels Kontrollierbarkeit abgelehnt und empfohlen, die entsprechende Vorschrift (§ 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG) zu streichen.
Nach dem die SPD in der "GroKo" nicht verhindern konnte, dass dieses ProstSchG überhaupt entstehen konnte, setzt sie nun darauf, es über den Bundesrat aufzuhalten. Die Union sieht das Gesetz als nicht zustimmungsbedürftig an, was die Mehrheit Bundesländer mit SPD-Regierungsbeteiligung natürlich anders sieht und sich dabei auf Art. 104 a Abs. 3 & 4 GG beruft, weil durch das ProstSchG die Länder zu Sach- und Dienstleistungen verpflichtet würden bzw. Aufträge des Bundes ausführen und die dabei entstehenden Kosten selbst tragen müssten.
Es ist also zu erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nicht so schnell wie geplant (1.7.2017) in Kraft treten wird und das letztendlich wohl erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden muss ...
Die Ausschussdrucksache enthält auch einige sprachliche und inhaltliche Perlen:
Zur Definition von Prostituierten in § 2 (2):
Wixnase äußerte folgendes:Bereits die in § 2 ProstSchG enthaltene Begriffsbestimmung - Prostituierte sind danach "Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen" - dehnt den Adressatenkreis der Vorschriften unverhältnismäßig weit aus. Weder...

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Heinz
Beschlossen wie oben beschrieben.
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Heinz
Räuber Fotzenplotz äußerte folgendes:Beschlossen wie oben beschrieben.
Sorry, aber habe ich beim überfliegen was übersehen oder falsch verstanden?
Zitat:Bundesrat leh...

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Pettisch
Vick van Hinten äußerte folgendes:... oder falsch verstanden?
Ja.
Der Bundesrat hat sich im Plenum der...

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Heinz
Die Abstimmung im Bundesrat. Achtung sehr spannend
.
Blo...
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Blo...

Scheinbar ist das neue Gesetz schon in Kraft
. Gestern wurde ich jedenfalls von einem Zooferkel aus Duisburg auf die neue Gesetzeslage aufmerksam gemacht
.
Die dumme Nuss ist da wirklich von überzeugt
. Hier ein Gesicht zur Stimme
. 
Bloodhound,
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Die dumme Nuss ist da wirklich von überzeugt





Bloodhound,

