Frankfurt: Richter kippen Bordellverbot
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Frankfurt: Richter kippen Bordellverbot
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Man...
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Tittengrabscher äußerte folgendes:Der hessische Verwaltungsgerichtshof befindet, dass das Horizontale Gewerbe ganz normal ist und gegen keinerlei Sitte mehr verstößt. Und also darf Prostitution auch im Frankfurter Stadtteil Bornheim stattfinden. Die Ära der Sperrgebiete ist damit beendet.
Man...

Der Titel hört sich interessant an. Leider hilft der hier verlinkte Artikel auf die Frankfurter Rundschau nicht wirklich weiter. Früher stand gerade die Frankfurter Rundschau für erstklassige Information.
Leider ist das s...
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Leider ist das s...

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Girlhunter
Ich lese aus dem Artikel das ein Einzelfall beurteilt wurde. Das hat aber sicherlich in der Zukunft auch Auswirkungen auf die allgemeine Rechtsprechung in diesem Bereich. Jedenfall...
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Stadt befürchtet mehr Bordelle
Stadt befürchtet mehr Bordelle
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Herr Roin äußerte folgendes:Das Ordnungsdezernat will weiter gegen Wohnungsprostitution vorgehen – mit beschränkten Mitteln. Schließungen aufgrund der Sperrbezirksverordnung sind mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr möglich.
R. Guß äußerte folgendes:Im Römer befürchtet man nun, dass das Urt...

Im Juristischen Informationsdienst "Beck Aktuell" erfährt man ein wenig mehr ... die Richteru sind der Meinung, dass die Stadt genauer prüfenmuss und sich nicht (mehr) auf das paschale Verbot in der Sperrgebietsverordnung berufen darf:
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Zitat:VGH Kassel: Frankfurter Sperrgebietsverordnung keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Verbot der Wohnungsprostitution
zu VGH Kassel, Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1245/12.
Der Eigentümer eines Hausgrundstücks in Frankfurt am Main darf die Räumlichkeiten des Hinterhauses weiterhin an Betreiberinnen eines bordellartigen Massagesalons vermieten. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 31.01.2013 hervor. Die Stadt Frankfurt am Main hatte die Vermietung untersagt, weil sie unter Bezugnahme auf die sogenannte Sperrgebietsverordnung einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit sah. Nach Ansicht des VGH stellt die Verordnung aus dem Jahr 1993 hingegen keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung des Massagesstudios dar. Sie sei nicht mit dem Prostitutionsgesetz und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar (Az.: 8 A 1245/12).
Auf dem Grundstück keine Hinweise auf Massagesalon im Hinterhaus
Das Grundstück des Klägers befindet sich in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenen Quartier. Teil davon ist auch ein erheblich größeres Betriebsgelände einer Entsorgungs- und Service GmbH. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt ein allgemeines Wohngebiet. Etwa 200 Meter von dem Hausgrundstück entfernt befinden sich zwei Kindertagesstätten und etwa 100 Meter entfernt eine Realschule. Auf einer Werbetafel im Bereich der Frankfurter Hauptwache sowie im Internet wurde für das Massagestudio geworben. Auf dem Grundstück selbst befanden sich keine von außen sichtbaren Hinweise auf die Nutzungsart des Hint...

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Heinz
Danke an Heinz für die Informationen. Auch wenn ich die FAZ nicht mag, bietet sie doch im Gegensatz zur Frankfurter Rundschau nicht nur Schlagzeilen, sondern auch Infos.
Laut FAZ wi...
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Laut FAZ wi...

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Girlhunter
Wie Frankfurt gegen die Prostitution kämpft
Wie Frankfurt gegen die Prostitution kämpft
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Pimmel-Peter äußerte folgendes:Die Stadt ist vergangene Woche mit dem Verbot von "Chantal‘s Massagestudio", einem bordellähnlichen Betrieb in Bornheim, gescheitert. Wie diese Zeitung erfuhr, laufen derzeit etwa 30 Verfahren wegen ähnlicher Eta...

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