BGH: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen ....
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BGH: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen ....
BGH: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich nicht generell unzulässig
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen zu entscheiden.
Die Kläger, die eine Bar betreiben, in der Prostituierten und deren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden, wenden sich gegen die Veröffentlichung von Inseraten in verschiedenen Zeitungen. Sie beanstanden, dass die veröffentlichten Anzeigen eine unzulässige Werbung für Prostitution enthalten. Die Unlauterkeit der Werbung ergebe sich aus einem Verstoß gegen §§ 119, 120 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Kläger haben die Herausgeber der Zeitungen auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Das Berufungsgericht hat die die Klagen abweisenden Urteile des Landgerichts bestätigt. Die Revision blieb ohne Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Klägern und den Anzeigenkunden der Zeitungsverlage bejaht, weil die Inserenten versuchen, gleichartige Dienstleistungen wie die Kläger innerhalb derselben Abnehmerkreise abzusetzen, so dass das beanstandete Wettbewerbsverhalten die Kläger im Absatz ihrer Dienstle...
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Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen zu entscheiden.
Die Kläger, die eine Bar betreiben, in der Prostituierten und deren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden, wenden sich gegen die Veröffentlichung von Inseraten in verschiedenen Zeitungen. Sie beanstanden, dass die veröffentlichten Anzeigen eine unzulässige Werbung für Prostitution enthalten. Die Unlauterkeit der Werbung ergebe sich aus einem Verstoß gegen §§ 119, 120 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Kläger haben die Herausgeber der Zeitungen auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Das Berufungsgericht hat die die Klagen abweisenden Urteile des Landgerichts bestätigt. Die Revision blieb ohne Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Klägern und den Anzeigenkunden der Zeitungsverlage bejaht, weil die Inserenten versuchen, gleichartige Dienstleistungen wie die Kläger innerhalb derselben Abnehmerkreise abzusetzen, so dass das beanstandete Wettbewerbsverhalten die Kläger im Absatz ihrer Dienstle...

Ein gutes Urteil!
Hallo Heinz!
Ein guter Beitrag und ein gutes Urteil, in dem endlich die Konsequenzen aus dem Prostitutionsgesetz gezogen und umgesetzt werden. Da verlangen die Kläger doch tatsächlich, dass die ohnehin dürftigen Zeitungsanzeigen verboten werden. Darf ich jetzt auch keine Verkaufsanzeige für mein Auto aufgeben, weil ich damit den Gebrauchtwagenhändlern Konkurrenz machen könnte?
Nach § 119 und § 120 OWiG ist eine grob anstößige und reißerische Werbung für Prostitution ordnungswidrig. Es sind Bußgelder bis 1000 mögli...
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Ein guter Beitrag und ein gutes Urteil, in dem endlich die Konsequenzen aus dem Prostitutionsgesetz gezogen und umgesetzt werden. Da verlangen die Kläger doch tatsächlich, dass die ohnehin dürftigen Zeitungsanzeigen verboten werden. Darf ich jetzt auch keine Verkaufsanzeige für mein Auto aufgeben, weil ich damit den Gebrauchtwagenhändlern Konkurrenz machen könnte?
Nach § 119 und § 120 OWiG ist eine grob anstößige und reißerische Werbung für Prostitution ordnungswidrig. Es sind Bußgelder bis 1000 mögli...

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Kuschelsüchtiger
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