Razzia, und dann?
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Da hat Alfons Recht!
Rechtsschutz in Strafsachen besteht nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen überhaupt nur für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines...
a) verkehrsrechtlichen Deliktes oder
b) anderen Deliktes, sofern auch dessen fahrlässige Begehung strafbar ist und dem Versicherungsnehmer auch nur Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
Kurz: Bei Vorsatz helfen Rechtsschutzversicherungen gar nicht!
Wird er in einer Verkehrssache später wegen Vorsatzes verurteilt, muss der Versicherungsnehmer seinem Versicherer die Kosten erstatten.
Von daher dürften die Fälle, in denen eine Strafkaution von der Rechtsschutz übernommen wird, recht überschaubar sein.
Vitus...
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a) verkehrsrechtlichen Deliktes oder
b) anderen Deliktes, sofern auch dessen fahrlässige Begehung strafbar ist und dem Versicherungsnehmer auch nur Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
Kurz: Bei Vorsatz helfen Rechtsschutzversicherungen gar nicht!

Von daher dürften die Fälle, in denen eine Strafkaution von der Rechtsschutz übernommen wird, recht überschaubar sein.
Vitus...

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Vitus
Re: Da hat Alfons Recht!
Bremsstreifen äußerte folgendes:Die BRAGO gibt es nicht mehr, seit 1.7.2004 heißt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Rechtsanwälte sind doch Selbständige bzw. Freiberufler und keine Behörden. Nur bei denen kenne ich sonst Verordnungen und Gesetze welche die Preise festlegen. Warum gibt es kein Gesetz welches die Preise für Brötchen und Brot festlegt? Oder anders herum, wieso traut man Rechtsanwälten nicht zu dass sie sich selbst behaupten können - Bäckern aber schon?

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Blaubär
Morbus Fickus äußerte folgendes:Oder anders herum, wieso traut man Rechtsanwälten nicht zu dass sie sich selbst behaupten können - Bäckern aber schon?
Im Gegenteil, man traut es ihnen sehr wohl zu, man wollte es aber nicht so haben!
In Deutschland hat ein Rechtsanwalts die Stellung eines unabhängiges Organs der Rechtspflege. Diese Unabhängigkeit sei gefährdet, wenn das Interesse an angemessener Entlohnung mit dem Interesse der Partei verquickt werde, indem es in Abhängigkeit zum Erfolg der rechtlichen Auseinandersetzung gebracht werde, entsch...

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Vitus
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