Rechtslage Hurenalter (Mindestalter)
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Maulficker äußerte folgendes:Die Stellungnahme von Vitus ist richtig.
16 Jahre ist die Schallmauer, da drunter wird es gefährlich.
Steph
Nicht nur gefaehrlich sondern auch strafbar!
Bierprolet äußerte folgendes:
Als Betreiber darf ich keine unter 21 bei mir arbeiten lassen.
Das ist auch nicht so ganz richtig
über 18, aber unter 21 Jahren; da ist auch das heranführen dieser Frauen an die Prostitution strafbar.
Ich lasse mir beim Notar ein Schriftstueck aufsetzen das die 18-21j. vorher schom der Prostitution nachgegengen sind und schon bin ich aus dem Schnei...

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Der Jaeger
Nutti Frutti äußerte folgendes:Zitat:16 Jahre ist die Schallmauer, da drunter wird es gefährlich.
Nicht nur gefaehrlich sondern auch strafbar!
Logisch! Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren nach § 182 StGB und bei Kindern bis 14 Jahre nach § 176 StGB.
Aber dies...
Zitat:Morbus Fickus äußerte folgendes:Als Betreiber darf ich keine unter 21 bei mir arbeiten lassen.
über 18, aber unter 21 Jahren; da ist auch das heranführen dieser Frauen an die Prostitution strafbar.
Hmm, wo steht das eigentlich?

Einen Straftatbestand "Heranführung an die Prostitution" gibt es nicht!


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Vitus
Ok, danke!
Dann ist es dies: "Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt." Dem Wortlaut nach ist dies aber nicht auf Ausländerinnen beschränkt, auch wenn der Zusammenhang dies nahelegt.
Im übrigen kann Menschenhandel "unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist", nicht nur an Nicht-EU-Bürgerinnen ...
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Dann ist es dies: "Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt." Dem Wortlaut nach ist dies aber nicht auf Ausländerinnen beschränkt, auch wenn der Zusammenhang dies nahelegt.
Im übrigen kann Menschenhandel "unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist", nicht nur an Nicht-EU-Bürgerinnen ...

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Vitus
Die Rechtslage in Deutschland dürfte durch die gut informier
Die Rechtslage in Deutschland dürfte durch die gut informierten NOFIs ja jetzt klar sein. Interessant finde ich allerdings auch die Situation in anderen europäischen Ländern.
Wie in einem weiteren Thema bereits beschrieben, bieten sich z.B. in der Schweiz bereits 16 und 17jährige ganz offizell im Internet an. Dies scheint auch mit der entsprechenden Rechtslage bei unseren südlichen Nachbarn konform zu sein.
siehe hierzu: www.NORDFICK.NET/board/viewtopic.php?t= ... ht=schweiz
und www.teeny-massage.ch/models_f.php (wo übrigens neben 17jährigen auch eine schwangere 18jährige inseriert, dürfte sicher den einen oder anderen in...
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Wie in einem weiteren Thema bereits beschrieben, bieten sich z.B. in der Schweiz bereits 16 und 17jährige ganz offizell im Internet an. Dies scheint auch mit der entsprechenden Rechtslage bei unseren südlichen Nachbarn konform zu sein.
siehe hierzu: www.NORDFICK.NET/board/viewtopic.php?t= ... ht=schweiz
und www.teeny-massage.ch/models_f.php (wo übrigens neben 17jährigen auch eine schwangere 18jährige inseriert, dürfte sicher den einen oder anderen in...

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Willizwo
Nach meiner Auffassung ist eine Strafbarkeit entsprechend,den Ausführungen meiner Vorredener ausgeschlossen.
Hier gilt ja auch:
Wo kein Kläger da kein Richter!
Imübrigen befandest du dich in diesem Fall in einem meiner meinung nachin einem sog. Tatbestandirrtum. was eine Strafbarkeit wieder Ausschließt. Zuletzt konntest du auch nach den Grundsätzen von treu und glauben von einer Volljährigkeit ausgehen.
Also...
Bericht schreiben...
MFG
Hier gilt ja auch:
Wo kein Kläger da kein Richter!
Imübrigen befandest du dich in diesem Fall in einem meiner meinung nachin einem sog. Tatbestandirrtum. was eine Strafbarkeit wieder Ausschließt. Zuletzt konntest du auch nach den Grundsätzen von treu und glauben von einer Volljährigkeit ausgehen.
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MFG
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