Antrag auf Verlegung des Straßenstrichs
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Antrag auf Verlegung des Straßenstrichs
Antrag Nr. 15-3196/2019:
Straßenprostitution/Sperrgebietsverordnung
Antrag auf Verlegung des Straßenstrichs
Straßenprostitution/Sperrgebietsverordnung
Antrag auf Verlegung des Straßenstrichs
Zitat:Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine geeignete Fläche für Straßenprostitution nach dem sogenannten „Utrechter/Kölner Modell“ zu suchen und zu entwickeln. Des Weiteren soll von der Verwaltung unter Einbeziehung von Polizei, den szene- und ortskundigen Beratungseinrichtungen sowie des Fachbereichs Soziales die Umsetzung dieses Modells konzipiert werden.
2. Die Herschelstraße wird in den Geltungsbereich der sogenannten Sperrgebietsverordnung aufgenommen.
Begründung
Mit der Errichtung zahlreicher Wohnungen, einer Kindertagesstätte, eines Spielplatzes und weiterer Einrichtungen auf dem Gelände des ehemaligen Postscheckamtes im Bereich Brüderstraße/Herschelstraße ist eine Aufnahme des Bereiches in die Sperrgebietsverordnung notwendig. Die Straßenprostitution mit ihren Begleiterscheinungen ist für ein Wohngebiet nicht sozialadäquat. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Schaffung eines Bereichs/einer Fläche für Straßenprostitution nach dem „Utrechter/Kölner Modell“ als Ausgleich für sinnvoll.
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