Beamte bekommen Zuschüsse für Potenzmittel
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Beamte bekommen Zuschüsse für Potenzmittel
"Staatsdiener haben Anspruch auf Beihilfe für Potenz steigernde Mittel, wenn sie ihnen vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet worden sin...
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man man man wo ist unser Land bloß angelangt. :Pei2: :Pei2:
man man man wo ist unser Land bloß angelangt.
Ich finde , es ist für ein NOFI Ehrensache, sich seine Mittelchen selber zu besorgen....

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Ich finde , es ist für ein NOFI Ehrensache, sich seine Mittelchen selber zu besorgen....




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Skorpion
Das ist ja prima! Wenn ich nicht mehr ficken kann, gehe ich einfach zur P...
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Psycho
Und nu?
R. Guß äußerte folgendes:"Staatsdiener haben Anspruch auf Beihilfe für Potenz steigernde Mittel, wenn sie ihnen vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet worden sind."
Den Anspruch haben Kassenversicherte auch. Nichts Besonderes. Problem ist auch gar nicht die Erstattung sondern die Verordnung. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird der verordnende Arzt in Regress genommen, wenn er nicht aufgrund ...

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Jogi
Na Jogi, konnte aber sein, dass sich dies nach dem Richterspruch ändert:
Eine erektile Dysfunktion sei eine behandlungsbedürftige Kra...
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Eine erektile Dysfunktion sei eine behandlungsbedürftige Kra...

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Latexus
Tittengrabscher äußerte folgendes:unerheblich, ob sie körperliche oder psychische Ursachen habe.
Es geht auch nicht um die Ursachen sondern um die Folgen. Wenn einer prima damit klar kommt, daß die Pfeife nicht mehr kann, ist alles gut, wenn er ab und zu ficken will, aber auch ohne alles gut ist, bekommt er ein Privatrezept auch ohne Facharzt, wenn er seinem Psychiater glaubhaft machen kann, daß er in tiefste Depressionen stürzen wi...

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Jogi
Nee, nee, so leider nicht!
Morbus Fickus äußerte folgendes:... Das sollte dann aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die gesetzliche Krankenversicherung ebenso gelten.
Stimmt leider nicht (mehr), denn seit dem 1.1.2004 gilt ein geänderter § 34 des SGB V, der für gesetzlich Krankenversicherte folgendes regelt:
Zitat:"Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere A...

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Heinz
Negerschweiß äußerte folgendes:Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht.
Glaub es mir, es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied. Insbesondere sind ja Beamte gar nicht im Wesentlichen privat, sondern den wesentlichen Anteil zahlen ja die Beihilfestellen, die denselben Regularien unterliegen. Praxisgebühr, Zuzahlungen und alles ist genau gleich. Der Unterschied...

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Jogi
Doch nicht!
Türken-Bespucker äußerte folgendes:Glaub es mir, es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied.
Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied: das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist das SGB V, Beihilfen werden aber auf Grund anderer Rechtsvorschriften (Beamtenrecht, Verordnungen) gewährt. Deshalb erging das zitierte Urteil auch von einem Verwaltungs- und nicht von einem Sozialgericht! Deshalb hat dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf gesetzlich Versicherte. Sicherlich gibt es Widersprüche und auch Klagen von gesetzlich Versicherten gegen entsprechende ablehnende Bescheide ihrer Krankenkassen, diese wurden aber noch nicht rechtskräftig entschieden.
Wixnase äußerte folgendes:Insbesondere sind ja Beamte gar nicht im Wesentlichen privat, sondern den wesentlichen Anteil zahlen ja die Beihilfestellen, die denselben Regularien unterliegen. Praxisgebühr, Zuzahlungen und alles ist genau gleich.
Das ist der Fall, weil im Rahmen des GMG (Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes) die beamtenrechtlichen Vorschriften in ähnlichem Sinne wie das SGB V geändert wurden. Es sind aber trotzdem weiterhin völlig unterschiedliche Regelwerke. Das SGB V regelt den vorr...

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Heinz
Rainer Zufall äußerte folgendes:Geld fliesst nur zwischen Patient und Arzt.
Manchmal fließt auch gar kein Geld. In der Regel lässt sich der Patient die Kohle aufgrund der Rechnung erstatten und zahlt erst dann. Oder er fährt von der Kohle in den Urlaub. Es ist echt in der Realität anders als in den Büchern ...

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Jogi
Friede, JJ.ogi!
Nutti Frutti äußerte folgendes:Manchmal fließt auch gar kein Geld.
Das Risiko kennt jeder Handwerker und Freiberufler!
Rasputin äußerte folgendes:In der Regel lässt sich der Patient die Kohle aufgrund der Rechnung erstatten und zahlt erst dann.
Tja, das hängt von den gesetzten Zahlungszielen ab, und von der Art der in der Praxis angewanden Forderungsrealisierung ...

Gutmensch Gerd äußerte folgendes:Oder er fährt von der Kohle in den Urlaub. Es ist echt in der Realität anders als in den Büchern aus denen Du so trefflich zitierst.
Tja, den Leuten geht's wie den Menschen. Und das sind nicht nur Zitate ...
...

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Heinz
Re: Doch nicht!
Hallo
S...
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...und ich Hammel buche Spananien.Genderfotzen-Ficker äußerte folgendes:In der Türkei ist es sogar rezeptfrei in jeder Apotheke zu erhalten. 4 * 100 mg kosten ca. 35 €



Re: Doch nicht!
DNA-Schleuder äußerte folgendes:...und ich Hammel buche Spananien. .Kurwa Maximum äußerte folgendes:In der Türkei ist es sogar rezeptfrei in jeder Apotheke zu erhalten. 4 * 100 mg kosten ca. 35 €
Fahr getrost nach Bananien aber hol Dir Deinen Fickve...

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raimund_lullus
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