Beamte bekommen Zuschüsse für Potenzmittel
13 Beiträge
• Seite 1 von 1
Beamte bekommen Zuschüsse für Potenzmittel
"Staatsdiener haben Anspruch auf Beihilfe für Potenz steigernde Mittel, wenn sie ihnen vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet worden sind. In einem Urteil gab das Verwaltungsgericht Koblenz einem Kläger Recht, der für Medikamente gegen seine Erektionsstörungen einen Zuschuss beantragt hatte."
Quelle & Link: SPIEGEL ONLINE
Quelle & Link: SPIEGEL ONLINE
man man man wo ist unser Land bloß angelangt. :Pei2: :Pei2:
man man man wo ist unser Land bloß angelangt.
Ich finde , es ist für ein NOFI Ehrensache, sich seine Mittelchen selber zu besorgen....

Melde Dich an oder registriere Dich kostenlos + Erstbericht, wenn Du den kompletten Beitrag lesen möchtest



Ich finde , es ist für ein NOFI Ehrensache, sich seine Mittelchen selber zu besorgen....




-
Skorpion
Und nu?
Saufnase äußerte folgendes:"Staatsdiener haben Anspruch auf Beihilfe für Potenz steigernde Mittel, wenn sie ihnen vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet worden sind."
Den Anspruch haben Kassenversicherte auch. Nichts Besonderes. Problem ist auch gar nicht die Erstattung sondern die Verordnung. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird der verordnende Arzt in Regress genommen, wenn er nicht aufgrund eines fachärztlich- psychiatrischen Urteils nachweisen kann, daß der Patient psychisch derart durch die Störung beeinträchtigt ist, daß zur Verm...

-
Jogi
Na Jogi, konnte aber sein, dass sich dies nach dem Richterspruch ändert:
Eine erektile Dysfunktion sei eine behandlungsbedürftige Krankheit, urteilten die Richter heute. Dabei sei es unerheblich, ob sie körperliche oder psychische Ursachen habe.
Das sollte dann aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die gesetzliche Krankenversicherung ebenso gelten.
Eine erektile Dysfunktion sei eine behandlungsbedürftige Krankheit, urteilten die Richter heute. Dabei sei es unerheblich, ob sie körperliche oder psychische Ursachen habe.
Das sollte dann aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die gesetzliche Krankenversicherung ebenso gelten.
-
Latexus
RaRaRasputin äußerte folgendes:unerheblich, ob sie körperliche oder psychische Ursachen habe.
Es geht auch nicht um die Ursachen sondern um die Folgen. Wenn einer prima damit klar kommt, daß die Pfeife nicht mehr kann, ist alles gut, wenn er ab und zu ficken will, aber auch ohne alles gut ist, bekommt er ein Privatrezept auch ohne Facharzt, wenn er seinem Psychiater glaubhaft machen kann, daß er in tiefste Depressionen stürzen wird, ihn seine Frau verlässt und so weiter, bekommt er ein erstattungsfähiges Rezept mit entsprechendem Gutachten (im Text "ärztliche Verordnung" ge...

-
Jogi
Nee, nee, so leider nicht!
Herr Roin äußerte folgendes:... Das sollte dann aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die gesetzliche Krankenversicherung ebenso gelten.
Stimmt leider nicht (mehr), denn seit dem 1.1.2004 gilt ein geänderter § 34 des SGB V, der für gesetzlich Krankenversicherte folgendes regelt:
Zitat:"Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung...

Theo Rieh äußerte folgendes:Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht.
Glaub es mir, es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied. Insbesondere sind ja Beamte gar nicht im Wesentlichen privat, sondern den wesentlichen Anteil zahlen ja die Beihilfestellen, die denselben Regularien unterliegen. Praxisgebühr, Zuzahlungen und alles ist genau gleich. Der Unterschied ist nur, daß Beihilfestellen keine Kulanz kennen. Niedergelassene Ärzte bezeichnen die Beihilfestellen nicht zu Unrecht als die größten Krankenkassen der Re...

-
Jogi
Doch nicht!
Bremsstreifen äußerte folgendes:Glaub es mir, es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied.
Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied: das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist das SGB V, Beihilfen werden aber auf Grund anderer Rechtsvorschriften (Beamtenrecht, Verordnungen) gewährt. Deshalb erging das zitierte Urteil auch von einem Verwaltungs- und nicht von einem Sozialgericht! Deshalb hat dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf gesetzlich Versicherte. Sicherlich gibt es Widersprüche und auch Klagen von gesetzlich Versicherten gegen entsprechende ablehnende Bescheide ihrer Krankenkassen, diese wurden aber noch nicht rechtskräftig entschieden.
Dildo-Bernd äußerte folgendes:Insbesondere sind ja Beamte gar nicht im Wesentlichen privat, sondern den wesentlichen Anteil zahlen ja die Beihilfestellen, die denselben Regularien unterliegen. Praxisgebühr, Zuzahlungen und alles ist genau gleich.
Das ist der Fall, weil im Rahmen des GMG (Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes) die beamtenrechtlichen Vorschriften in ähnlichem Sinne wie das S...

Arschficker äußerte folgendes:Geld fliesst nur zwischen Patient und Arzt.
Manchmal fließt auch gar kein Geld. In der Regel lässt sich der Patient die Kohle aufgrund der Rechnung erstatten und zahlt erst dann. Oder er fährt von der Kohle in den Urlaub. Es ist echt in der Realität anders als in den Büchern aus denen Du so trefflich zitierst. Bei den Auseinandersetzungen, wenn die Beihilfe nicht zahlt, bleibt man meist auf der Rechnung sitzen, entweder, weil man von der Schiedstelle den Vorwurf hört, man habe den Patienten falsch beraten oder u...

-
Jogi
Friede, JJ.ogi!
Bahnhofsklatscher äußerte folgendes:Manchmal fließt auch gar kein Geld.
Das Risiko kennt jeder Handwerker und Freiberufler!
Auf jeden! äußerte folgendes:In der Regel lässt sich der Patient die Kohle aufgrund der Rechnung erstatten und zahlt erst dann.
Tja, das hängt von den gesetzten Zahlungszielen ab, und von der Art der in der Praxis angewanden Forderungsrealisierung ...

Dildo-Bernd äußerte folgendes:Oder er fährt von der Kohle in den Urlaub. Es ist echt in der Realität anders als in den Büchern aus denen Du so trefflich zitierst.
Tja, den Leuten geht's wie den Menschen. Und das sind nicht nur Zitate ...
Dildo-Bernd äußerte folgendes:Bei den Auseinandersetzungen, wenn die Beihilfe nicht zahlt, bleibt man meist auf der Rechnung sitzen, entweder, weil man von der Schiedstelle den Vorwurf hört, man habe den Patienten falsch be...

Re: Doch nicht!
Hallo
Streuner, der wohl auch mal in die Türkei muss.
...und ich Hammel buche Spananien.Aale-Dieter äußerte folgendes:In der Türkei ist es sogar rezeptfrei in jeder Apotheke zu erhalten. 4 * 100 mg kosten ca. 35 €


Re: Doch nicht!
Notzucht äußerte folgendes:...und ich Hammel buche Spananien. .FuttenNicker äußerte folgendes:In der Türkei ist es sogar rezeptfrei in jeder Apotheke zu erhalten. 4 * 100 mg kosten ca. 35 €
Fahr getrost nach Bananien aber hol Dir Deinen Fickverstärker vorher aus Indien: www.generics-online-pharmacy.com
Silagra, 16x100mg EUR 41,50 (incl Versand)
Raimund, der trotz Rezept seit Jahren schwarz kauft, denn Geiz ist Megageil.

-
raimund_lullus
13 Beiträge
• Seite 1 von 1